Wohnen im Kellerraum/Schwimmbad ?

CrAzY DiD

Commander
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Hallo, ich habe eine Frage, die wohl etwas verzwickt ist, bin gespannt :)

Wohnanlage mit verschiedenen Wohnungen über 4 Etagen ( Teilweise vermietet, teilweise wohnen dort auch die Eigentümer )

Die gesamte 4. Etage gehört meinen Eltern (Penthouse Wohnung)
Zusätzlich befindet sich im Keller ein Schwimmbad, was allein meinen Eltern gehört. Das Schwimmbad ist genehmigt & alles ordnungsgemäß. Ca. 100 m2

Alles ist dort vorhanden (Duschen,Heizung,Wasseranschlüsse,Bäder mit Toiletten & Waschbecken)

Das Schwimmbad hat 2 Eingänge (1 Eingang zum Kellerbereich & 1 Eingang zum Gartenstück was ebenfalls meinen Eltern gehört)

Ich wohne dort zZ. in einer Wohnung zur Miete bei einem fremden Eigentümer.

Da wir das Schwimmbad ansich nicht wirklich viel nutzen & der Kosten/Nutzen Faktor für das heizen des Pools zu hoch ist, haben wir uns gedacht, dass ich dort unten einziehen könnte. D.h. Wasser aus dem Pool raus, der Poolbereich wird etwas wohnlicher renoviert.

Im Endeffekt spart man sich dadurch die Heizkosten des Pools & meine Miete. Zusätzlich hätte ich natürlich eine riesen Wohnung.

Die Kernfrage ist nun, kann uns da irgendwer einen Strich durch die Rechnung machen ? Die Wohnanlage betreut eine Immobilien GmbH, auf die generell nicht gut zu sprechen ist(Man versteht sich nicht). Das gesamte Schwimmbad ist Eigentum !

Wie ist das Thema Lautstärke zu betrachten ? Wenn es nur ein Kellerraum wäre, würde ich meinen, dass die Lautstärke nicht stark von einem typischen Kellerraum abweichen darf. Da es aber als Schwimmbad abgenommen wurde, müssten die die ganz normalen Regeln gelten nach gegenseitiger Rücksichtnahme & ab 22 Uhr Zimmerlautstärke, richtig ?

Hoffe auf eine freudige Diskussion :)

PS : Habe diese Frage auch in einem Recht-Forum gestellt & warte dort auf Antworten. Mich interessiert aber ebenfalls auch die Meinung der User hier, danke
 
D.h. Wasser aus dem Pool raus, der Poolbereich wird etwas wohnlicher renoviert.

Warte, du willst ausziehen und in den Pool ziehen? Bau dir da ne Hebebühne rein und von oben zwei Schiebegitter. Wenn du dann nach hause kommst und in ein Mikrofon sprichst: "Jarvis, Schlafzimmer" schieben sich die beiden Flügel auf und dein gesamtes Schlafzimmer wird nach oben gefahren. Damit machst du dich sicher auch bei weiblichem Besuch beliebt....

Mal im ernst, ich würde zum Rathaus gehen und da einfach mal nachfragen wer für sowas zuständig ist. Die sagen dir dann ob das geht, und was evtl. verändert werden müsste um das als Wohnraum zu deklarieren.
 
Geiz ist geil aber auch teuer, du solltest nicht an einem Anwalt sparen. Ein Forum kann dir diese Frage nicht beantworten, weil es einfach pauschal wie bei Gewährleistung zum Beispiel nicht möglich ist. Es gibt paar Dinge die beachtet werden müssen, die man eben durch den Anwalt lösen besser kann.
 
Geht nur über die WEG-Eigentümerversammlung und da (ich glaube einstimmige) Änderung der Teilungserklärung.
 
Wenn es soweit kommen sollte, dann wird auch nochmal eine ausführliche Rechtsberatung aufgesucht. Daran soll es nicht scheitern.

Ich möchte nur schonmal Infos sammeln
 
OK, um eine Rechtsberatung kommst du da sicherlich nicht herum, aber du schreibst ja selbst, dass du eine aufsuchen wirst, nachdem du Informationen gesammelt hast. Das ist auch gut so :)

Bei der Teilungsvereinbarung sehe ich kein Problem, denn das Schwimmbad gehört ja den Eltern und nicht der Wohnungsgesellschaft. Der gehört scheinbar das Gebäude, das Schwimmbad und die Wohnung der Eltern sind dagegen Eigentum und entsprechend wohl nicht geteilt. Da entsteht also keine Änderung.

Was nur kritisch werden kann ist, dass der Raum anders deklariert werden muss, da sich ein privat genutztes Schwimmbad von einem privat genutzten Wohnraum sicherlich unterscheiden wird, allein steuerlich. Da wird denke ich der Eigentümer des Gebäudes ein Mitspracherecht haben, auch wenn es privat ist, denn ist ja denke ich als Schwimmbad verkauft worden und entsprechend eingetragen sein. Aber das soll ein Anwalt entscheiden.

Aber Alter, da würde ich mir einen Kindheitstraum erfüllen, unten Schaumstoffmatten rein in den Pool und eine Million kleiner Plastikbälle kaufen von der Mietersparnis und ein gigantisches Bällebad in der eigenen Wohnung haben, das wäre doch geil :D
 
Das Eigentum des Schwimmbads ist nicht geteilt, sondern meine Eltern sind alleinige Eigentümer. Ebenfalls ist das Schwimmbad als Schwimmbad im Grundbuch & es wurde damals auch so abgenommen.

Aber najut, bin gespannt wie sich das entwickelt...:)

Falls das ganze verwirklicht werden kann fällt der Startschuss ende des Jahres 2012, wenn die ganzen Nebenkostenabrechnungen ins Haus flattern (Schwimmbad) :)

BCFliege schrieb:
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten.)
Es kommt letztlich darauf, wie die Räume baurechtlich genehmigt sind. Falls keine Wohnnutzung genehmigt ist, dann darf dort eben solange nicht gewohnt werden, bis eine entsprechende Nutzungsänderung von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurde.

Ob darüber hinaus noch andere Probleme bestehen, ergibt sich wohl am ehesten aus ggf. vorhandenen Verträgen, die hier keiner kennt.
 
Natürlich ergeben sich weitere Probleme, da lediglich Teileigentum an Kellerräumen besteht!

Betreffs der baurechtlichen Umnutzung von Kellerräumen kommt es auf die durchschnittliche Raumhöhe, eine Mindestraumhöhe, das Vorhandensein einer Kochgelegenheit, eines WC, eines innen liegenden Abstellraumes von mind. 1qm, eine ausreichende Belichtung (Fenster) und ausreichende Wärmedämmung nach aktueller Vorschrift an.
Eine Nutzung von nicht qualifizierten Räumen als Wohnraum kann nur durch die Bauaufsichtsbehörde untersagt werden, die aber ohne private Anzeige von allein nie aktiv wird.

Eine Nutzung als Wohnraum kann schneller durch Verstoß gegen die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung von den anderen Wohnungseigentümern untersagt werden, da sich damit auch die Kostenverteilungsschlüssel für alle Instandsetzungsarbeiten (=Miteigentumsanteile) ändern müssen, nicht nur für die Betriebskostenabrechnung. Des weiteren können einzelne Wohnungseigentümer evtl. eine Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität durch die Umqaulifizierung geltend machen (Lärm, keine Klingel o.a.). Die Umqalifizierung ist im allgemeinen für die WEG endgültig, d.h. für diese Kellerräume muss für alle Zukunft anteilig laut neuem Kostenverteilungsschlüssel vom Wohnungseigentümer gezahlt werden. Falls der TE auszieht und sich kein geeigneter Nachnutzer findet, kann das langfristig sehr teuer werden (immerhin 100qm!).
 
Alle Kosten die im Schwimmbad entstehen sind unsere Kosten, niemand hat zutritt dahin außer wir..

Thema Lärm müsste man dann genauer schauen

Das Schwimmbad hat einen eigenen Gas & Stromzähler !
 
Es geht bei den Kosten nach Teilungserklärung um Kosten der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, der Verwaltung und der Betriebskosten.
Hat das Schwimmbad eine eigene Hausgeldabrechnung oder ist dieses mit in der Hausgeldabrechnung für die Penthousewohnung enthalten? Falls letzteres zutrifft, so gilt mein Geschriebenes aus #9.

Das Ihr für die Instandhaltung des Sondereigentums am Schwimmbad alles selber bezahlt, stand für mich außer Frage. Nur ist es eben ein Unterschied, ob die Kosten der Allgemeinheit durch z. Bsp. 8 oder 9 Wohneinheiten geteilt wird und die Verwaltungsverträge sehen üblicherweise auch eine Bezahlung je vorhandener Wohneinheit vor.
 
Jetzt mal abgesehen von der rechtlichen Seite. Das:

Zitat: "Da wir das Schwimmbad ansich nicht wirklich viel nutzen & der Kosten/Nutzen Faktor für das heizen des Pools zu hoch ist, haben wir uns gedacht, dass ich dort unten einziehen könnte. D.h. Wasser aus dem Pool raus, der Poolbereich wird etwas wohnlicher renoviert."

nenn ich mal cocooning (Def. bspw. da) in Vollendung :-) Und - sach mal Crazy - gibts da wenigstens ein Fenster? Und ist es wirklcih so leicht den Chlor Geruch da rauszubekommen?
 
@ Janosch2012

Es riecht nicht nach Chlor weil es kein Chlor gibt :) Der Pool wird mit einer UV-Filter Anlage inkl. Zusatzdesinfektion durch eine spezielle Chemikalie desinfiziert. Aber spielt ja hier keine Rolle

Der Bereich besteht nicht nur aus dem Pool sondern aus vielen Nebenräumen (Barraum (Wintergarten),Bäder (Duschraum,Badezimmerraum) usw.)

Man muss es sich nicht so vorstellen, dass ich dann dort unten im Pool hausen würde :D

Fenster sind ebenfalls sehr viele vorhanden inkl. einem kleinem Garten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, dass Dir der Verwalter da keinen Strich durch die Rechnung machen kann. Er ist nur von den Eigentümern beauftragter, quasi wie ein Hausmeister. Den kann die Eigentümerversammlung ja auch auswechseln (stimmenmehrheitlich).

Probleme könnten die anderen Eigentümer machen und eventuell das Ordnungsamt. Erstere aus irgendwelchen Nutzungsvereinbarungen und dem BGB, letztere wegen Ruhestörung, Bauordnungsrecht (Gefahrenabwehr) oder so.

Aber grundsätzlich würde ich Deine Chancen als gut interpretieren. Das Schwimmbad ist (wenn auch in der Konstellation kaum zu glauben) ja offenbar Eigentum Deiner Eltern und nicht Gemeinschaftseigentum. Und laut Grundgesetz (OK, ist jetzt recht allgemein aber eben eine Maxime des deutschen Rechts) darfst Du mit Deinem Eigentum erst mal alles machen, was Du willst. Auch drin wohnen.

Ich würde mir aber überlegen, ob ich in einem Pool wohnen wollte.
 
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