CrAzY DiD
Commander
- Registriert
- Okt. 2002
- Beiträge
- 2.065
Hallo, ich habe eine Frage, die wohl etwas verzwickt ist, bin gespannt 
Wohnanlage mit verschiedenen Wohnungen über 4 Etagen ( Teilweise vermietet, teilweise wohnen dort auch die Eigentümer )
Die gesamte 4. Etage gehört meinen Eltern (Penthouse Wohnung)
Zusätzlich befindet sich im Keller ein Schwimmbad, was allein meinen Eltern gehört. Das Schwimmbad ist genehmigt & alles ordnungsgemäß. Ca. 100 m2
Alles ist dort vorhanden (Duschen,Heizung,Wasseranschlüsse,Bäder mit Toiletten & Waschbecken)
Das Schwimmbad hat 2 Eingänge (1 Eingang zum Kellerbereich & 1 Eingang zum Gartenstück was ebenfalls meinen Eltern gehört)
Ich wohne dort zZ. in einer Wohnung zur Miete bei einem fremden Eigentümer.
Da wir das Schwimmbad ansich nicht wirklich viel nutzen & der Kosten/Nutzen Faktor für das heizen des Pools zu hoch ist, haben wir uns gedacht, dass ich dort unten einziehen könnte. D.h. Wasser aus dem Pool raus, der Poolbereich wird etwas wohnlicher renoviert.
Im Endeffekt spart man sich dadurch die Heizkosten des Pools & meine Miete. Zusätzlich hätte ich natürlich eine riesen Wohnung.
Die Kernfrage ist nun, kann uns da irgendwer einen Strich durch die Rechnung machen ? Die Wohnanlage betreut eine Immobilien GmbH, auf die generell nicht gut zu sprechen ist(Man versteht sich nicht). Das gesamte Schwimmbad ist Eigentum !
Wie ist das Thema Lautstärke zu betrachten ? Wenn es nur ein Kellerraum wäre, würde ich meinen, dass die Lautstärke nicht stark von einem typischen Kellerraum abweichen darf. Da es aber als Schwimmbad abgenommen wurde, müssten die die ganz normalen Regeln gelten nach gegenseitiger Rücksichtnahme & ab 22 Uhr Zimmerlautstärke, richtig ?
Hoffe auf eine freudige Diskussion
PS : Habe diese Frage auch in einem Recht-Forum gestellt & warte dort auf Antworten. Mich interessiert aber ebenfalls auch die Meinung der User hier, danke
Wohnanlage mit verschiedenen Wohnungen über 4 Etagen ( Teilweise vermietet, teilweise wohnen dort auch die Eigentümer )
Die gesamte 4. Etage gehört meinen Eltern (Penthouse Wohnung)
Zusätzlich befindet sich im Keller ein Schwimmbad, was allein meinen Eltern gehört. Das Schwimmbad ist genehmigt & alles ordnungsgemäß. Ca. 100 m2
Alles ist dort vorhanden (Duschen,Heizung,Wasseranschlüsse,Bäder mit Toiletten & Waschbecken)
Das Schwimmbad hat 2 Eingänge (1 Eingang zum Kellerbereich & 1 Eingang zum Gartenstück was ebenfalls meinen Eltern gehört)
Ich wohne dort zZ. in einer Wohnung zur Miete bei einem fremden Eigentümer.
Da wir das Schwimmbad ansich nicht wirklich viel nutzen & der Kosten/Nutzen Faktor für das heizen des Pools zu hoch ist, haben wir uns gedacht, dass ich dort unten einziehen könnte. D.h. Wasser aus dem Pool raus, der Poolbereich wird etwas wohnlicher renoviert.
Im Endeffekt spart man sich dadurch die Heizkosten des Pools & meine Miete. Zusätzlich hätte ich natürlich eine riesen Wohnung.
Die Kernfrage ist nun, kann uns da irgendwer einen Strich durch die Rechnung machen ? Die Wohnanlage betreut eine Immobilien GmbH, auf die generell nicht gut zu sprechen ist(Man versteht sich nicht). Das gesamte Schwimmbad ist Eigentum !
Wie ist das Thema Lautstärke zu betrachten ? Wenn es nur ein Kellerraum wäre, würde ich meinen, dass die Lautstärke nicht stark von einem typischen Kellerraum abweichen darf. Da es aber als Schwimmbad abgenommen wurde, müssten die die ganz normalen Regeln gelten nach gegenseitiger Rücksichtnahme & ab 22 Uhr Zimmerlautstärke, richtig ?
Hoffe auf eine freudige Diskussion
PS : Habe diese Frage auch in einem Recht-Forum gestellt & warte dort auf Antworten. Mich interessiert aber ebenfalls auch die Meinung der User hier, danke