Wohngeld oder BAB in Wohngemeinschaft

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Lt. Junior Grade
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Guten Tag!

Ich hoffe es gibt hier jemanden der mit diesen Themen schon etwas Erfahrung hat. Folgende Situation:

Ein Klassenkamerad und ich haben jeweils einen Ausbildungsplatz bei dem selben Arbeitgeber bekommen. Der Arbeitgeber ist run 40Km weg von unserem aktuellen Wohnort. Also möchte wir zusammen in eine WG ziehen. Nun möchte ich wissen ob ich noch BAB oder Wohngeld beantragen kann, oder einer von uns.

- Die Wohnung wird ca. 550€ warm kosten (275€ p.P )
- Unser Einkommen wird ca. 635€ Netto betragen (TVAöD) + 180€ Kindergeld (wird ja nicht angerechnet)

Hat jemand Erfahrung mit BAB und Wohngeld?
 
hier erfährst Du alles zu BAB

http://babrechner.arbeitsagentur.de/


Und wenn Du weißt, wieviel Geld Du dann am Ende zur Verfügung hast, dann schaust Du unter Wohngeldvoraussetzungen bei der für Deinen künftigen Wohnort zuständigen Sozialbehörde; ich denke aber, Wohngeld wird es keines mehr geben, wenn es BAB gibt, denn das deckt Wohngeld mit ab; bin mir aber nicht sicher.

Einfach bei der Behörde anrufen und fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Geld trotz BAB nicht reicht dann kann man zusätzlich zur ARGE gehen und Wohngeld, etc beantragen. Ob es bewilligt wird steht auf einem anderen Papier geschrieben, so war es zumindest bei mir. Allerdings würde ich mir von BAB nicht zuviel erwarten ,da ich 197,00 € bekomme bei einem Einkommen von 458,00 € und es arbeitet nur ein Elternteil bei mir für Geld das nicht der Rede wert ist.

Ansonsten um ganz sicher zu gehen einfach mal bei der Bundesagentur für Arbeit anrufen und nachfragen, sind sehr nette und zuvorkommende Menschen an deren Hotline.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
 
Lipovitan schrieb:
Wenn das Geld trotz BAB nicht reicht dann kann man zusätzlich zur ARGE gehen und Wohngeld, etc beantragen..

Nein, fürs Wohngeld sind die JobCenter (früher ARGE) nicht zuständig; die kümmern sich nur um Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen; ansonsten sind die Sozialämter zuständig !
 
Oh, das hab ich verwechselt. Ist bei uns in der Stadt im selben Haus :)
 
Vielen Dank! Ich werde einfach mal zur Agentuf für Arbeit gehen.
 
Ich weiß ja nicht, ob es in anderen Städten anders geregelt ist, aber zumindest hier ist für die Beantragung von Wohngeld das Amt für Wohnungswesen (gerne auch Wohnungsamt genannt) zuständig. Die Sozialämter sind (natürlich nur neben anderem) für Erwerbsunfähige Personen zuständig bzw. für Personen über 65/Rentner.
 
Auch wenn das bei Euch Amt für Wohnungswesen heißt, dann ist es doch höchstwahrscheinlich, dass dieses Amt auch bei Euch der Sozialverwaltung angegliedert ist; natürlich können da überall unterschiedliche Bezeichnungen in Gebrauch sein; bei uns gibt es beispielsweise überhaupt keine "Ämter" mehr in der Stadtverwaltung, da heißen die Dinger alle nur noch "Sparten für ... " !

Ich wollte ja auch nur sagen, dass vorliegend nicht die Jobcenter zuständig sind, die keine Untergliederungen der Ortsverwaltung darstellen, sondern die örtliche Sozialverwaltung, wie auch immer dieses Amt schlussendlich dort heißen mag !
 
@ Gallen

Das ist natürlich richtig, das Amt für Wohnungswesen ist teil der Sozialverwaltung, nur wäre es hier so, dass es ein eigenständiges Gebäude an einem gaaanz anderen Ort ist^^
 
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