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CMP-Bikes

Cadet 4th Year
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Juni 2010
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73
Hallo, ich haben viele Fragen zu dem Thema Wohngemeinschaft.


Also ich möchte mit "einer" Freundin in eine Wohnung ziehen und das als WG machen.


1 - Was gibt es Vertraglich zu beachten?
Ich weis das beide Unterschreiben müssen und jeder sein Vertrag hat.


2 - So nehmen wir an Ich werde Arbeitsuchen und die Freundin hat noch einen Job, wie mache ich denn Amt glaubhaft das es keine Bg ist? falls sie sagen getrennte Konten und die Bescheinigung das keiner für denn anderen aufkommt mit Geld, glauben wir zwar trotzdem denken wir es ist eine Bg.


3 - Und was hat es mit dem einem Jahr auf sich, im diesem Fragen die wohl nicht, ob es eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft ist?


4 - Und muss die Freundin offen legen was sie verdient wenn sie selbst Arbeit hat? Weil mir kann es ja egal sein und sie kann ja nicht gezwungen werden mir Geld zu geben oder?


5 - Und wie sieht es aus mit der Wg wenn beide ins ALG2 fallen würden? Kann das zu Problemen mit dem Amt führen?


6 - Gehen 65qm - 70qm für zwei Personen in Ordnung bei einer Miete von 360€ Warm? Wohnung ist in Leipzig.


Hoffen ich habe alles halbwegs verständlich geschrieben und mir könnt mir bei allen meiner Fragen helfen!!!!


MfG.
 
1. Ihr könnt euch entweder beide als Hauptmieter beim Vermieter eintragen lassen bzw. unterschreiben, oder einer unterschreibt nur und macht mit dem anderen einen Untervermietungsvertrag. Dann kann allerdings dieser den anderen jederzeit (mit jeweiliger Kündigungsfrist) rauswerfen.
6. Also der Preis kommt mir vernünftig vor - von sowas kann man hier (München) ja nur träumen ;)
 
Ist das richtig, das wenn man länger als ein Jahr zusammen wohnt das es dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft ist?
 
Ich war mal in einer ähnlichen Situatuion, diese ist allerdings nicht repräsentativ. Dennoch brauchte ich beim Amt nur einen Schrieb vorlegen, in dem ich und meine Mitbewohnerin versicherten, finanziell nicht für den jeweils anderen aufzukommen. Wir hatten beide den gleichen Mietvertrag unterschrieben, also kein jeweils eigener Mietvertrag und auch kein Untermietvertrag. Unsere Wohnung hatte 70qm.

Wir hatten keine Probleme, allerdings hängt das wohl im Ermessen des Sachbearbeiters bzw. ob es überhaupt wieder auf den Radar kommt, nach einem Jahr WG soll angeblich etwas genauer geschaut werden, was bei uns aber auch nie der Fall war.

Trotzdem würde ich empfehlen, lieber von Anfang an alles richtig zu machen, d.h. getrennte Mietverträge bzw. Untermietvertrag, etc.
 
Genau wir wollen getrennte Verträge!

Und wieviel mal wurden Hausbesuche gemacht bei euch etwa? @ realAudioslave
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja, zum Glück kennen die Sozialbehörden mittlerweile die Tricks der Leistungsempfänger und bringen grds. jeden Sozialleistungsbetrug konsequent zur Anzeige.
 
CMP-Bikes schrieb:
Nein, nur möglichkeiten nutzen.

Du wohnst mit deiner Freundin zusammen, dass ist eine Bedarfsgemeinschaft (Eheähnliche Beziehung). Daraus folgt ihr müsst für einander einstehen, es gibt keine anderen (legalen) Möglichkeiten. Falls ihr beim Amt angebt, dass ihr eine WG habt, dann ist dies Betrug und wird entsprechend geahndet.
Da es dir nur um deine Möglichkeiten geht -> Du hast keine (legalen) Möglichkeiten!
 
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