Wohnung komplett unterverm. + DSL Anschluss; Wer haftet bei Urheberrechtsverletzung

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Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe vor meine Wohnung demnächst komplett unterzuvermieten. Der DSL Anschluss (O2) wäre mit dabei, da ich nicht monatlich kündigen kann.

Gibt es eine Möglichkeit mich gegen Urheberrechtsverletzungen abzusichern. Wenn der Untermieter misst bauen sollte, geht der Brief vom Anwalt ja erstmal an mich.

Reicht es hier aus, wenn ich im Untermietvertrag in etwa folgendes reinschreibe.

Während der Untermiete steht der DSL- Vertrag von Herrn XYZ den Untermieter zur Verfügung. Falls es während des Zeitraums der Untermiete zu Urheberrechtsverletzungen und ähnlichen kommen sollte, ist der Untermieter dafür rechtlich verantwortlich.

Ich werde dazu noch bei O2 nachfragen, aber die haben leider kein Email Support und so bin ich schon seit 20 Minuten in der Warteschlange.

Oder ist es besser den DSL Router während der Untervermietung einfach zu entfernen?

Hat wer hier schon Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank

Gruß Marker
 
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meinungen sind hier nicht gefragt sondern wissen am besten nen rechtsverdreher zu der rechtslage befragen
 
Bevor hier viele mit ihrem Halbwissen glänzen solltest du besser einen Anwalt fragen.
 
Im Groben (bin sicher, dass sich hier nicht sonderlich viele Anwälte tummeln):
Solange du nachweisen kannst, dass du während des laufenden Untermietverhältnisses keinen Zugriff auf den Router hast und dementsprechend nachweisen kannst, dass ein etwaiger Urheberrechtsverstoß nicht von dir erfolgt sein kann, ist der jeweilige Untermieter in der Pflicht.

Im Falle eines Falles bedeutet das für dich:
Anwalt + Kosten und möglicherweise ein Gerichtsverfahren. Schließlich willst auch du deine entstehenden Anwaltskosten nicht selbst tragen.

Rechtsberatung gibts jedoch NUR beim Anwalt.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html
Wie man sieht, bezieht sich der Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz auf den Handelnden. Dies musst du halt im Falle eines Falles nachweisen.
 
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Klausel mit rein würde ich denken.
Der bereitgestellte Internet- und Telefonanschluss wird ausschließlich und einzig vom Untermieter verwendet und Dieser erklärt sich hiermit einverstanden, im Falle einer Urheberrechtsverletzungen oder Ähnlichem und die damit einhergehenden Strafen, die über diesen Internetzugang begangen werden, zu haften.

So in diese Richtung. Ob du sowas einfach mit in den Vertrag aufnehmen darfst, sollte dir einzig und allein ein Anwalt sagen.
 
Kann letztendlich wohl nur ein Anwalt rechtlich sicher beantworen und kein Computerforum. Also sofern es da nicht bereits ein Grundsatzurteil gibt.
O2 wirds wahrscheinlich auch nicht beantworten können oder wollen. Auf jeden Fall wirst du die im Falle einer falschen Aussage nicht heranziehen können.

Mein Informationsstand ist immer noch der dass grundsätzlich der Anschlussinhaber haftet. Mag sicher Ausnahmen geben für den Fall dass man z.B. "geeignete technische Maßnahmen" getroffen hat um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Bei diesen Detailfragen kann halt nur ein Fachmann rechtssichere Auskunft geben.
 
rechtsberatung: kostet in meiner region 10 euro - solltest du in deiner gegend aufsuchen und dir dort die infos holen statt HIER
 
Ich kenne persönlich im Freundes-/Bekanntenkreis mindestens einen Anwalt und eine Richterin, die bei Fragen der Störerhaftung und Urheberrechtsverletzung entweder gar keine Ahnung haben oder nachweislich sogar falsche Sachen gesagt und geraten haben. Beide sind sich aber einig, dass es keine hundertprozentige Rechtssicherheit gibt. Vor allem Anwälte sagen viel, bekommen Geld und verlieren dennoch Prozesse. Anwälte sind kein Garant für gar nichts.

Zuerst würde ich den Mieter abschätzen. Weiß der was Tauschbörsen sind, wie man sie nutzt? Da im schlimmsten Fall der Klage genauer geprüft wird, solltest du mit einem Hinweis im Mietvertrag dich recht gut absichern können.

Ansonsten den Vertragsinhaber wechseln.
https://hilfe.o2online.de/thread/17038
https://hilfe.o2online.de/thread/119009
 
Habe gerade mit O2 telefoniert (nur 25 Minuten in der Warteschlange), O2 konnte mir keine richtige Antwort geben.

Man könnte nur den Vertrag auf den neuen Untermieter umschreiben lassen, was bei 4 Monaten keinen Sinn machen würde.

Was würde geschätzt eine gescheite Antwort eines Anwaltes kosten? Ich zahle im Monat 20€ für den Anschluss. Macht für 4 Monate also 80€. Da wird die Auskunft vom Anwalt fast teuer sein oder?
Ergänzung ()

pupsi11 schrieb:
rechtsberatung: kostet in meiner region 10 euro - solltest du in deiner gegend aufsuchen und dir dort die infos holen statt HIER

Okay 10€ geht ja noch
 
Ich kann mir nicht vorstellen dass du mit so einer einfachen Vereinbarung aus dem Schneider bist. Im Außenverhältnis bist du immernoch Anschlussinhaber. Kann man dem Mieter keinen Netzwerkzugang über eine Gästenetzwerk geben ? Mit den Gästenetzwerken soll man doch aus dem Schneider sein was die Störerhaftung angeht.
 
Ich habe ein neuen Job, in meiner Heimat gefunden, also ist ein späterer Umzug geplant. In der Probezeit (4 Monate bin ich erstmal bei meinen Eltern.

Während der Probezeit möchte ich meine jetzige Wohnung gerne behalten, falls mir der neue Job nichts taugen sollte oder der Arbeitgeber das so sehen sollte.

Ich möchte die Wohnung auch behalten, da ich in einer Großstadt wohne und ich nicht wieder auf Wohnungssuche (4 Monate) gehen möchte. Zu mein aktuellen Mietpreis findet man auch nur extrem schwer etwas vergleichbares.
Ergänzung ()

dermatu schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen dass du mit so einer einfachen Vereinbarung aus dem Schneider bist. Im Außenverhältnis bist du immernoch Anschlussinhaber. Kann man dem Mieter keinen Netzwerkzugang über eine Gästenetzwerk geben ? Mit den Gästenetzwerken soll man doch aus dem Schneider sein was die Störerhaftung angeht.

Wenn der Untermieter den DSL Zugang alleine benutzt warum ein Gastzugang? Ist so die rechtliche Lage eine andere?

Ich sehe schon, hier kann nur ein Anwalt helfen oder ich lasse den Zugang weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
der hier was erzählt von anwalt und richterin im BK.... was nützen die vorallem die dem TE wenn der anwalt keiner ist der das vertritt?
auch lustig, den mieter fragen ob er sich mit torrent usw. auskennt.. mal 5m weiter denken.


@TE einzig richtige weg ist, such dir ein anwalt der dafür wirklich zuständig ist (bei uns kann man auf dem amtsgericht nachfragen und die sagen einem in der regel welcher anwalt sowas macht) vereinbare ein beratungsgespräch ....
du hast auch die 4 monate hochgerechnet, tu das nicht.... wenn der mieter dann mist baut kannst am ende 100 mal mehr kosten. willst den anschluss lassen zahl den betrag fürs beratungsgepräch..
willst den weg machen, ist gar nicht so einfach... router weg machen und gut reicht nicht... abmelden wenn möglich.. abklemmen wird im mietshaus nicht möglich sein ... da vermieter da eigentlich nicht mit spielen..
 
pupsi11 schrieb:
@TE einzig richtige weg ist, such dir ein anwalt der dafür wirklich zuständig ist
Und was bringt dir das, wenn doch wegen Torrents geklagt wird und man vor Gericht verliert? Es ist ein Irrglaube, dass man sich mit einem bezahlten Anwalt alles vom Hals halten kann.
 
dermatu schrieb:
Mit den Gästenetzwerken soll man doch aus dem Schneider sein was die Störerhaftung angeht.
Anscheinend ist Dir nicht klar, dass die Störerhaftung bei Telemediendiensten mit der Neufassung des TMG erst kürzlich abgeschafft wurde. Das geht soweit, dass weder Schadenersatz noch vor- und außergerichtlichen Kosten geltend gemacht werden können. So lange also nicht der Anschlussinhaber selbst für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich ist (was durch den Untermietvertrag belegbar wäre), bleiben eventuelle Abmahner auf ihren Kosten sitzen, wenn der Nutzer nicht feststellbar oder greifbar ist.
 
Der Anschluss Einhaber haftet immer für den Anschluss ,
da braucht man auch keinen Anwalt Fragen der heftig zulangt mit Gebührten,
ganz einfach den Router komplett entfernen ins eigene Zimmer stellen und verschließen

ohne Zugangs Daten kommt auch der Untermieter nichts ins Internet .

Soll sich der Untermieter einen eigenen Anschluss halt zu legen wo für Er selber dann haftet,
meine Schwerster hat das auch so gemacht Untermieter hat seinen eigenen Anschluss (!)
wenn die Telekom blöd fragt halt sagen wegen der Stör-Haftung.

O2 Erreichen kannste vergessen die verstecken sich hinter langen Warteschleifen
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anschluss Einhaber haftet immer für den Anschluss ,
da braucht man auch keinen Anwalt Fragen der heftig zulangt mit Gebührten,

Neeja :D
Die Störerhaftung is in soweit raus, dass erstmal nur ein Unterbinden der Urheberrechtsverletzung zu machen is - "IP-Sperre".
Da der TE nich mehr da wohnt is das das maximale, was ihm passieren kann.

Mit nem entsprechenden Passus im Mietvertrag (Jurist fragen) wäre er dann so oder so raus.

Wenn der TE eh nicht in der Bude is wo die "Piraterie" stattfindet isser eh raus!
Dat is keine PKW-Halterhaftung.

Der Telefonanschluß gehört ja zur Mietwohnung.
Wenn die zu dem Zeitpunkt vermietet is (Nachweis) is dat Thema durch.
Volljährige (geh ich mal bei Vermietung von aus) muß man bezüglich der Urheberrechtsverletzung nich belehren.
 
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Ein Telefonanschluss und Internet Anschluss ist kein Bestandteil einer Mietwohnung,
das ist nur der Wasser/Strom und TV Anschluss ,
wenn Er die Wohnung komplett vermeidet hat selber da nicht wohnt ist es ein eigenständiger Haushalt und keine WG ! und da würde ich auf jeden fall Internet und Telefon um melden oder Abstellen .

Richtig
 
Zuletzt bearbeitet:
@diemaus
Es ist ziemlich unsinnig ein Artikel von 2016 zu verlinken, wenn sich die Rechtslage Oktober 2017 geändert hat.
 
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