StadtAffe
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 1.253
Hallo =)
hatte diese Frage schon im Forum des Mieterschutzbundes gestellt jedoch waren die Leute dort nicht gerade freundlich (oder ich bin einfach von dem Forum hier so verwöhnt
) deswegen stelle ich die Frage einfach mal hier rein und hoffe das jemand von euch sich damit ein wenig auskennt!
Bei uns in der Mietwohnung haben wir mehrere Mängel auf die wir die Hausverwaltung schon mehrmals schriftlich und telefonisch aufmerksam gemacht haben. Jedoch kam bisher keine einzige Reaktion.
Es ging dabei um Folgende Mängel:
*Im Wintergarten regnet es ständig durch, trotz mehrmaligen Reparaturen.
*In der Tolette ist der Spühlkasten bzw. das Rohr defekt; Wasser tritt aus.
*Die Wohnungstür ist kaputt. Mit einem etwas stärkerem rücken geht die Tür von alleine auf und jeder hat Zutritt zur Wohnung!
*In mehreren Zimmern sind die Fenster undicht. Es zieht ganz stark. Folge: Kopfschmerzen und Unwohlsein.
Den ersten Brief hatten wir ca. im Juni 2009 hingeschickt.
Es folgten in den nächsten Monaten ca. 10-15 Anrufe. Jedes mal wiesen wir die Sekretärin auf unsere Probleme hin. Sie meinte nur, dass sie es weiterleiten wird. Jedoch ist das nie passiert.
Im Oktober sind wir dann direkt zur Hausverwaltung hingefahren. Dort wurden unsere Mängel notiert, aber hier auch wieder nicht weitergeleitet!
Könnte man ein Brief verfassen indem man schreibt, dass man die Miete um x% kürzen wird wenn in 14 Tagen nicht die Reparaturen vorgenommen werden und das die Hausverwaltung sich damit einverstanden gibt, wenn auch hier wieder keine Antwort kommt??
Also meine Fragen sind:
Darf man den Brief so schreiben?
Um wie viel Prozent ist es Ratsam die Miete zukürzen?
Was ist wenn der/die Vermieter/Hausverwaltung immer noch nicht reagiert trotz Kürzung?
Vielen dank für eure Ratschläge und Hilfe!
Freundliche grüße

hatte diese Frage schon im Forum des Mieterschutzbundes gestellt jedoch waren die Leute dort nicht gerade freundlich (oder ich bin einfach von dem Forum hier so verwöhnt
Bei uns in der Mietwohnung haben wir mehrere Mängel auf die wir die Hausverwaltung schon mehrmals schriftlich und telefonisch aufmerksam gemacht haben. Jedoch kam bisher keine einzige Reaktion.
Es ging dabei um Folgende Mängel:
*Im Wintergarten regnet es ständig durch, trotz mehrmaligen Reparaturen.
*In der Tolette ist der Spühlkasten bzw. das Rohr defekt; Wasser tritt aus.
*Die Wohnungstür ist kaputt. Mit einem etwas stärkerem rücken geht die Tür von alleine auf und jeder hat Zutritt zur Wohnung!
*In mehreren Zimmern sind die Fenster undicht. Es zieht ganz stark. Folge: Kopfschmerzen und Unwohlsein.
Den ersten Brief hatten wir ca. im Juni 2009 hingeschickt.
Es folgten in den nächsten Monaten ca. 10-15 Anrufe. Jedes mal wiesen wir die Sekretärin auf unsere Probleme hin. Sie meinte nur, dass sie es weiterleiten wird. Jedoch ist das nie passiert.
Im Oktober sind wir dann direkt zur Hausverwaltung hingefahren. Dort wurden unsere Mängel notiert, aber hier auch wieder nicht weitergeleitet!
Könnte man ein Brief verfassen indem man schreibt, dass man die Miete um x% kürzen wird wenn in 14 Tagen nicht die Reparaturen vorgenommen werden und das die Hausverwaltung sich damit einverstanden gibt, wenn auch hier wieder keine Antwort kommt??
Also meine Fragen sind:
Darf man den Brief so schreiben?
Um wie viel Prozent ist es Ratsam die Miete zukürzen?
Was ist wenn der/die Vermieter/Hausverwaltung immer noch nicht reagiert trotz Kürzung?
Vielen dank für eure Ratschläge und Hilfe!
Freundliche grüße
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