Würde gerne Wissen ob ich ein Recht zur Ausbesserung/Umtausch habe

A

Amusens

Gast
Hallo CB-Fachmänner,

Ich brauchte mal Euren Rat

Es geht um einem HD Sat Receiver den ich am 11.03.2010 gekauft habe

Hatte auch schon letztes Jahr einem Techniker des Einzelhandels Geschäftes gesagt das der Sat Receiver nicht richitg Funktioniert, doch habe ich nach langer Suche entlich ein Plastikteilabdeckung wieder gefunden die zum Receiver gehört, und wollte Morgen ins Geschäft gehen und das zu Klären.

Die Probleme bei dem Sat Receiver sind folgende:

Eine Programmsortierung ist unmöglich, habe dazu 4 Stunden gebraucht bis ich 5 Programme löschen/Sortieren konnte da der Sat Receiver entwerder Einfriert und alle Eingaben weg sind oder auf die Befehle der Fernbedinung nicht oder verzögert Reagiert.

Das nächste Problem ist das ein normles TV schauen kaum bis nicht möglich ist
Programm umschalten "geht nicht" und ich muss das Gerät in der Regel an/ausschalten damit man wenn man Glück hat wieder zwischen Sendern hin und her schalten kann und dieses dann mit einem einfrieren des Sat Receiver endet.

Die Hotline vom Hersteller hat mich schon über 10€ gekostet ohne jemals einen Supporter an der Srtippe zu haben.

Kann ich den Händler um Nachbesserung bitten/verlangen oder wie verhält sich das?


Habe mir das durchgelesen
https://www.computerbase.de/forum/threads/mangel-am-tft-gewaehrleistung-oder-garantie.848511/

Da nach habe ich ja schon die Meldung gemacht letztes Jahr der Fehlfunktion,doch hatte der Techniker keine Zeit dieses zu überprüfen.
Jetzt müßte das über Garantie Laufen und ich müßte den Hersteller nur noch erreichen können.

Ist das Richtig?
Der Händler würde das über Kulanz machen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie immer... wenn das Gerät 3 mal mit dem gleichen Fehler beanstandet, und der Händler 3 mal die Möglichkeit hatte das auszubessern, und das Gerät noch immer nicht wie beschrieben funktioniert kannst du mehr machen...
 
Missverständliche Antwort von Benzer, im Falle der Nachbesserung gilt der zweite erfolglose Versuch als Fehlschlag (Wortlaut des § 440 BGB beachten!).

Hier kommt es allerdings darauf an, wann dem Verkäufer der Mangel nachweisbar angezeigt und ihm ggf. ein Prüfrecht eingeräumt wurde.

Alles in allem sehe ich hier Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung zunächst eher kritisch.
 
:rolleyes: Der Fehler wurde ja schon etwa 3 Wochen nach Kaufdatum einem Mitarbeiter müdlich mitgeteilt :(

Und dann war der Techniker im Haus bei uns hatte aber keine Zeit das zu überprüfen, weil er noch woanders hin müßte.

Ist halt nicht optimal gelaufen das ganze

ich rufe da jetzt an und frage nach was man machen kann
 
Der Fehler wurde ja schon etwa 3 Wochen nach Kaufdatum einem Mitarbeiter müdlich mitgeteilt
Das hilft leider gar nicht.

Und dann war der Techniker im Haus bei uns hatte aber keine Zeit das zu überprüfen, weil er noch woanders hin müßte.
Case / Ticket Nummer? Was unterschrieben und der Durchschlag vorhanden? Wenn keins von beidem hilft das genau so wenig.
 
Habe angerufen bin vorbei

Der Geschäftinhaber hat die Fehler Beschreibung aufgenommen, jetzt hoffe ich das der Fehler behoben wird.

Ich hatte Ihm das so gesagt wie hier geschrieben

Jetzt bin ich gespannt was dabei raus kommt.
 
Amusens schrieb:
:rolleyes: Der Fehler wurde ja schon etwa 3 Wochen nach Kaufdatum einem Mitarbeiter müdlich mitgeteilt :(

Und dann war der Techniker im Haus bei uns hatte aber keine Zeit das zu überprüfen, weil er noch woanders hin müßte.

du hast den fehler beschrieben, es kam jemand vorbei und ist direkt wieder gegangen? so nach dem motto: "guten tag herr müller, nett haben sies hier. so, ich muss dann wieder."
o_O

und warum hast du dann bis jetzt gewartet? so schlimm kanns ja nicht gewesen sein, wenn du 9 monate nach dem techniker"besuch" nichts unternommen hast.

sehr seltsame geschichte...
 
Och die Geschichte mit dem Techniker war diese er war eh schon im Haus bei anderen Mietern dann habe ich ihn angesprochen .....

Das es so lange gedauert hat war reine Frust weil ich:

auf ein Update vom Reciver gewartet habe (ein paar Monate)
ich genervt war vom Support der nicht ans Telefon geht (ein paar Monate)
dann Schleifen lassen und "vergessen" habe
Dieses Plastikteil nicht gefunden habe (wegen eventuell zum Hersteller schicken?)
seit den so gut wie garnicht mehr TV geschschaut habe
 
Das verlorene Plastikteil ist natürlich dein Verschulden.

Dass du es "vergessen" hast könnte man die ebenso zum Vowurf machen, aber gehen wir von der derzeitigen Situation aus:

Du hast ein Gerät das nicht einwandfrei funktioniert, aber das noch Garantie hat.

1. Geh zum Händler mit dem Teil, stell einen RMA-Antrag. Sollte wegen Gewährleistung/Garantie kein Problem sein.
Wenn es ein seriöser Händler ist, gibt er dir für die Zeit ein Austauschgerät.

Wenn du das Gerät wiederbekommst und der Fehler ist behoben -> alles gutti.
Wenn du das Gerät wiederbekommst und der Fehler ist NICHT behoben -> Nochmal RMA.
Kommt es dann zurück und der Fehler ist immernoch nicht behoben musst du dem Hersteller/Händler ( Gewährleistung -> Händler, Garantie -> Hersteller ) noch eine Chance zur Nachbesserung geben.

Ist die auch erfolglos, dann hast du ein Recht auf Rücknahme des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises. Wi es sich dann genau verhält mit Zeitwert, Kaufpreis etc das weiss ich nicht.

Ich hatte so einen Fall mit einem Sat-Receiver bei Mediamarkt. Die haben nach der zweiten erfolglosen Reparatur bereits das Gerät zurückgenommen und mit den Kaufpreis gutgeschrieben.
 
Ich werde jetzt auf jedenfall dahinter bleiben und es nicht "schleifen" lassen
Keine Eigenversuche den Hersteller anzurufen weils nichts bringt und eine Sauteure Warteschleife ist.

und das Gerät auf Herz und Nieren Prüfen wenn es wieder bei mir ist
Was ich mir kaum vorstellen das es danach wieder Funktionieren wird:(

Dann muß ich noch 2 Mal Warten bis ich das Geld zurück bekomme :)
 
Hardwarekäufer würfelt Garantie und Gewährleistung durcheinander, deshalb ist sein Beitrag auch nicht zutreffend.

Mit der Herstellergarantie hat der Verkäufer grds. nichts zu tun, ist also auch zu nichts verpflichtet.

Ob der Käufer Gewährleistungsansprüche hat, ist hier zumindest eher fraglich.
 
Dann ist die Auflistung des @Hardwarekäufer der Zeitraum in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum, wo der Verkäufer eine Nachbesserung machen muss.

Was jetzt bei mir los ist, fällt unter Garantie Richtig so?

Dann ist das Kundenbindung vom Händler.
Das er sich drum kümmert wegen dem Garatiefall, wo ich mich selber drum kümmern müsste?!

manmanman da denkt man man hat Verstanden:freak:.....:lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Versucht Satzzeichen Richtig zu setzen)
Ich kann dir nicht antworten, wenn ich deine Fragen nicht verstehe, bitte benutze Satzzeichen.
 
Hallo,

wollte Rückmeldung geben, wie das Ganze jetzt abgelaufen ist.


Der Verkäufer hat das Gerät zum Hersteller geschickt und es würde gegen ein neues Gerät ausgetauscht.

Nach einem langen Telefonat mit dem Verkäufer hat er mir Angeboten gegen Aufpreis ein neues Gerät zu bekommen.

Was ich auch gemacht habe :)

Habe das neue Gerät dann auf Herz und Nieren getestet und es Funktioniert zu 100%


Jetzt Hoffe ich das es erst nach 2 Jahren kaputt geht:)

PS. Satzzeichen setzen muss ich noch üben/lernen, war noch nie meine Stärke.
 
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