Im vorletzten Jahr seiner Zeit als Ministerpräsident führte Wulff für Beschäftigte des Landes die "Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung" ein. Transparenz sei wichtig, "um bereits den Anschein einer Einflussnahme auf die Landesverwaltung zu vermeiden".
Niedersächsischen Beamten ist es strikt verboten, sich auf Urlaubsreisen mitnehmen zu lassen, Fahrkarten oder Flugtickets anzunehmen oder vergünstigte Darlehen zu akzeptieren. Im Anhang der Richtlinie findet sich der Aufruf: "Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen."
Die scharfe Linie der Niedersachsen, nach der schon der Anschein vermieden werden müsse, "im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein", führte zu etlichen Verfahren. So bekamen es mehrere Lehrer mit der Staatsanwaltschaft zu tun, weil sie von einem Freizeitpark in der Lünebur-ger Heide Freikarten im Wert von 35 Euro zugeschickt bekommen hatten. Der Veranstalter wollte mit der Aktion für Klassenausflüge werben. Einige Lehrer besuchten den Erlebnispark in ihrer Freizeit, lösten die Freitickets ein - und kassierten Strafbefehle wegen Vorteilsnahme.