T
Tandeki
Gast
Für mich ist dieser Fall aus nur zwei Gründen interessant: Google zeigt erstens in den Suchvorschlägen Suchanfragen der Nutzer an und ordnet zweitens Sucheinträge nach Relevanz. Die Unterlassungsklage von Frau Wulff stellt damit die Frage, wer für gewisse Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Google argumentierte stets damit, die Inhalte seien keine redaktionelle Veröffentlichung, sondern Userinhalte. Dass diese Art der Argumentation verschwurbeltes "Im Internet ist alles anders"-Gerede ist, wissen wir schon, seit Einträge zu Urheberrechtsverletzungen aus den Ergebnissen entfernt werden müssen. Denn mit dieser Art von Verantwortungsdiffusion kann sich ein Anbieter wie Google ebenso wenig von seiner Verantwortung freireden, wie Filehoster sagen können "die illegalen Inhalte stellen nicht wir, sondern die User ein".