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Xbox one account verkaufen ohne Meine Email Adresse
Ich möchte meine Xbox One X verkaufen, und mein Account extra weil dort spiele drauf sind, was passiert mit meiner Email Adresse was mit mein Account verbunden ist? Ich wäre sehr dankbar für die Hilfe.
Auch wenns Doof klingt, aber ein Blick in die AGB hätte die frage erübrigt dort hast du zugestimmt, dass du deinen Account nicht verkaufen darfst Hast du ja ganz bestimmt (nicht) gelesen
sicherlich ... dennoch bleibt Punkt 1 ... und meiner Meinung nach grenzen wir hier an die Forenregeln wenn wir helfen. Keine Hilfe bei unerlaubten Dingen!
Nöö, die Xbox-Spiele sind mit der E-Mail Adresse verbunden und die kann man nicht ändern.
EDIT: Microsoft-Answers:
Frage: "Can I transfer my games to another account?"
Antwort: "Unfortunately this isn't a feature that we have, so it wouldn't be possible to do."
Das ist etwas komplett anderes, als die E-Mail Adresse eines Accounts zu ändern.
@Pyrukar Also wenn ich die News aus den vergangenden Jahren korrekt im Kopf habe wurde schon mehrfach geurteilt das der Weiterverkauf von digitalen Lizenzen möglich sein muss. Vor allem da im Fall eines E-Mail Wechsels und weitergabe der Zugangsdaten auch sichergestellt ist, das der Verkäufer kein Zugriff mehr auf die Spiele hat. Das ist so als ob ich meine Sammlung an Konsolen Spielen auf optischen Datenträgern als Paket verkaufe. Außnahmen wie z.B. bei Volumenlizenzen treffen hier auch nicht zu.
Nur weil die AGB das nicht abbilden macht es einen solchen Verkauf nicht illegal und verstößt deswegen nicht zwangsläufig gegen die Forenregeln. Falls es anders ist kann ein Mod das auch gerne klarstellen.
Zwar hat der EuGH nur über E-Books entschieden, das Urteil findet aber auch Anwendung auf bspw. MP3-Dateien, Filmdateien und ähnliche digitale Werkstücke.
Also wenn ich die News aus den vergangenden Jahren korrekt im Kopf habe wurde schon mehrfach geurteilt das der Weiterverkauf von digitalen Lizenzen möglich sein muss.
Nur dumm, dass das von den Spielekontributoren kein schwein interessiert ... gibt es einen der das erlaubt? soweit ich weis, NEIN!
Du kaufst ja kein Spiel du kaufst ja nur die für dich Persönlich ausgegebene Lizenz ein Spiel zu spielen.
Wenn ich eine Dauerkarte für ein Museum, Sportverein, Freizeitpark, Schwimmbad etc habe kann es dort auch in den AGB stehen, dass ich diese nicht weitergeben darf und mich ggf. mit einem Lichtbildausweis beim Einlass ausweisen können muss. Dabei ist es ziemlich egal ob ich eine Jahreskarte oder eine Life Long Karte habe ... weitergeben kann ich sie nicht und weiterverkaufen ist idR auch nicht gestattet.
EDIT: @dunklefee : das Stichwort ist hier (genauso wie beim Rückgaberecht nach Fernabsatzgeschäft) dass du es unverwendet zurückgeben/weiterverkaufen musst. Kennt jemand zufällig das Häkchen dass man immer setzen muss, mit dem man bestätigt dass man auf Rückgabe verzichtet, weil nicht nachgewiesen werden kann dass die Wahre nach erhalt der Zugangsdaten unbenutzt bleibt. Außerdem hat hier der TE ganz bestimmt die Digitalen Waren verwendet ergo zählt das nicht
@Pyrukar AGB ≠ Gesetz
Die AGB sind nur für den Vertrag zwischen dem Kunden und Verkäufer relevant und definieren nicht was legal ist. Das wird durch Gesetze und Gerichtsurteile geregelt.
Die Klausel welche die Weitergabe des Account verbietet kann deswegen ungültig sein.
Das von @dunklefee verlinke EuGH Urteil lässt vermuten das die Klauseln in Ordnung sind.
Da dies aber nicht explizit für Software gilt würde ich annehmen dass das EuGH Urteil vom 3 Juli 2012 noch gültig ist.
Ich bin mir aber sicher dass auch das noch nicht das letzte Urteil zu dem Thema war.
Worauf ich am Ende doch nur hinaus will, ist das die ganze Sache nicht so klar ist das die Forenregeln wegen illegales dabei greifen.
Der Knackpunkt ist hier geht es um einen Account, also ein Konto. An diesen sind die Spiele gebunden. Ob man hier die Spiele wirklich besitzt oder nur ein Nutzungsrecht hat wäre die erste Frage.
Ein Account ist ein Vertrag zwischen dem Account Besitzer und einer Firma. Da kann man den Verkauf ziemlich sicher verbieten.
Das ist auch falsch! Die AGB ist dein Nutzungsvertrag! Hier sind nur Paragrafe nichtig die gegen etwas verstosen.... Du kannst ja auch keinen Mietvertrag unterschreiben und dann machen was du willst weil es ja kein Gesetz ist ... Erstmal sollte man lesen was man akzeptiert hat. Meint man das ist so nicht korrekt ab zu einen Anwalt.
Und warum machst Du es nicht einfach? Was ist jetzt das Problem? Habe schon oft die Mail Adressen bei MS Konten oder anderen geändert. Du kannst auch alles an Daten ändern. wäre ja auch was wenn nicht! Dazu hättest Du Dich einfach einloggen können.
MfG
Ergänzung ()
dunklefee schrieb:
Zwar hat der EuGH nur über E-Books entschieden, das Urteil findet aber auch Anwendung auf bspw. MP3-Dateien, Filmdateien und ähnliche digitale Werkstücke.
Dann verkaufst du Dinge welche unter deinen Namen laufen. Wenn der Käufer hier Straftaten begeht, schwere üble Beleidigung, geschieht das unter deinem Namen.
Ist weit hergeholt ja, aber das Thema ist nicht einfach.