Youtube: irrtümliche Hinweise zum Urheberrecht hochgeladener Videos

M

Mr. Snoot

Gast
Hio,

ich habe 6 selbsterstellte Gameplayvideos bei Youtube hochgeladen. Bei 3 der Videos wird mir jetzt eine mögliche Urheberrechtsverletzung angezeigt.

Man kann dagegen Einspruch erheben, wo es unter anderem die Option gibt, dass das Videomaterial gar keinen Urheberechten unterliegt (weil es bspw. ein privates Urlaubsvideo ist). Allerdings heißt es, dass so eine Falscherkennung sehr selten ist.

In meinem Fall werden aber 50% der Videos (meiner Meinung nach) falsch erkannt. Ist das normal, dass Videos so oft beanstandet werden?

Folgendes spricht für eine fehlerhafte Erkennung:
  1. alle Videos stammen aus dem selben Spiel, zeigen ähnliche Szenen, sehen also ähnlich aus usw. Von daher müssten auch die anderen Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellen
  2. die angegebenen Rechteinhaber
    a) sind bei jedem Video andere,
    b) haben meiner Meinung nach mit dem Spiel gar nichts zu tun und
    c) sitzen in unterschiedlichen Ländern
 
Hast du die Videos evtl. mit Musik unterlegt, die urheberrechtsgeschützt ist?
 
Nur der Ton vom Spiel selbst. Und eben nichts, was in den nicht beanstandeten Videos nicht auch vorkäme.
 
Das Problem ist, dass viele Spiele Musik drin haben, die von anderen Künstler stammen, gutes Beispiel Fallout 3 und die ganze Rock'n'Roll Gedöns.

Und YouTube erkennt eben diese Musik, obwohl es bestandteil vom Spiel ist, als Verletzung an.

Failsystem halt...
 
In den Videos kommt aber eigentlich auch keine Musik vor und die Rechteinhaber sind einmal bspw. ein Sportsender in England und ein anderer ein Verlag von Printmedien in den Niederlanden :freak:

Bei dem Spiel handelt es sich um James Cameron's Avatar.


Mich interessiert jetzt einfach, ob die fehlerhafte Erkennungsrate tatsächlich so hoch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
noch mal hochladen :D mit etwas anderem Namen vll. geht es dann durch..

magst zeigen was gemacht hast ?
 
Nochmal hochladen - auch anders geschnitten - hatte ich probiert, wurde aber auch beanstandet.

Mittlerweile sind aber alle möglichen Urheberrechtsverletzung entfernt worden; hab einfach überall angeklickt, dass der Vorwurf falsch sei.


Videos sind Gameplayvideos von Avatar.
 
Auch ich habe gerade einen grenzwertigen Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin:

Fall: Man filmt ein geschütztes Programm, um dessen Funktionen zu zeigen oder vorzustellen, und stellt das Video zu Youtube.

These: Wegen der Darstellung geschützten Materials handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Gegenthese: Es ist keine Urheberrechtsverletzung, weil es ja nur ein Vorzeigen der Funktionen oder der Wirkungsweise ist.

Was trifft zu?
 
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