Youtube mp3-Download - Illegal oder doch nicht?

Buttersniper

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2008
Beiträge
404
Heyho!

Zuerst: Ich wusste nicht, welcher Forum-Teil für dieses Thema am besten gewesen wäre, also hab ich's mal hier hin verpflanzt.

Jeder kennt es, keiner weis es. Darf man Musik von Youtube downloaden? Ich hab' darüber schon endlose Diskussionen mit Kollegen geführt; selbst im Netz findet man jede menge unterschiedliche Aussagen. Daher melde ich mich jetzt mal im vertrauten Forum, um endlich genau bescheid zu wissen, was Sache ist. Laut der aktuellen CHIP 01/2011 siehts nämlich so aus:

CHIP 01/2011 schrieb:
Offiziell verboten sind dagegen Downloads von MP3-Streaming Portalen. Egal ob Youtube, Last.fm oder Grooveshark - laut ABG dürfen Sie die gestreamten Songs nicht speichern.

Und nun fragt man sich weshalb dann der Youtube-to-mp3-Converter bei den Download-Charts von chip.de auf Platz 1 sitzt? Bieten die neuerdings etwas zum Download an, von dem sie selbst behaupten, damit zu hantieren sei illegal? :evillol:

Hoffe jemand weis genauer bescheid, ansonsten ist die Diskussionsrunde eröffnet. :D
 
Nja eigentl. speichert man sowieso jedes flashvideo, dass man schaut im cache. Desswegen glaub ich nicht, dass die aussage von chip so korrekt ist.
 
1. du lädst die mukke von youtube schon runter nur wenn du dir das im browser anschaust -> nicht illegal
2. die genannte software ist nicht illegal (das nutzen ist ne andere frage)
3. das extrahieren der mp3 ist acuh nicht illegal, weil man keinen kopierschutzt im (neurechtlichen sinne) illegal dazu überwinden muss.

ergo: nein, es ist nicht illegal.

p.s. falls einer gründe hat, warum meine argumentation falsch ist wäre ich daran interessiert. aber macht es höflich.
 
Soll es AGB im Zitat heißen?

Damit verstößt man dann zwar gegen diese, aber nicht gegen das Urheberrecht. Wahrscheinlich müssen die Betreiber es nur aus rechtlichen Gründen dort ausschließen.
 
Die Videos auf youtube an sich sind schon illegal. Deshalb werden sich ja auch regelmäßig gelöscht.
Es widerspricht dem Urheberrecht Musik von Youtube herunterzuladen. Es macht ja auch gar keinen Unterschied, ob man sich ein Lied über youtube extrahiert, oder ob man nur die mp3 irgendwo herunterläd.

In der Praxis ist es wohl nur so, dass das Vergehen kaum geahndet wird.

Edit: ich möchte das noch einmal präzisieren:
Youtube zahlt anscheinend Abgaben an die GEMA. Dadurch ist es erlaubt Musikstücke selbst nachzuspielen / -singen. Allerdings darf man seine Videos deswegen trotzdem nicht mit urheberrechtlich geschützten Material hinterlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht 100%ig sicher, glaube aber da irgendwas gelesen zu haben:

Wenn du etwas mit dem Converter lädst und du es privat benutzt, sprich, nicht zum Kauf anbietest oder es nicht für andere hochlädst, dann ist es legal.

Sobald du es in Tauschbörsen oder eben damit Profit machen willst, kommst du in die graue Zone.
 
Wo kein Kläger da kein Richter.
Wie sollte man nachweisen das man einen Stream mitgeschnitten statt nur gesehen hat ?
 
@ Mr. Bush


legal und "wird nicht verfolgt" sind 2 völlig unterschiedliche Stiefel

Und von grauer Zone kann man da auch nicht mehr sprechen.
 
HI, :freaky:

Überall wird geworben in jeder PC zeitschrift und Online auch, das der Beste mp3- video- flv- bananen - Converter der beste ist. Wozu soll den sowas dienen wenn nicht zum kochen? Brennen ist auch verboten oder? ja langes thema.... Ich denke das die sich alle dumm und dämmlich verdienen und sich genug sklaven halten die das glauben sollen. auf YT und vielen anderen seiten wird alles angeboten was man sich vorstellen kann.

Frage ist nur warum da kaum was gemacht wird? neuer film neuer song und das teil ist schon 3-6 Monate Online VOLLVERSION zu sehen... also wo liegt das problem? beim kleinen jungen der sich den film mp3 etc reinzieht oder doch gaaaanz woanders?

Nun ich habe sehr viel Original Cds Dvds software etc... hab da keine sorgen .

Ich denke so lange du nichts verlkaufst oder 487milliarden bunkerst dann darfst du dir die musik anhören, ansonsten kaufen und ruhe...

In anderen ländern hrhrhrhr auch in Deutschland, gibt es genug die kein internet haben und wo die anderen halt dafür bezhalt werden ne cd zu erhalten, siehe gastronomie in deutschland. volll davon.... und wenn der DJ Master of Volksmusik dann muke macht rockt das ganze land...

lg

2006
 
Radde schrieb:
Die Videos auf youtube an sich sind schon illegal. Deshalb werden sich ja auch regelmäßig gelöscht.
das ist so nicht wahr.
es stmimt, dass leute immer weider videos hochladen, die aus lizenzgründen dann nicht publiziert werden dürfen. diese werden aber mittlweile umgehend entfernt bzw. mane erhält ne meldung "dieses video darf in ihrem land blabla".

der rest der videos ist legal anzuschauen. youtube hat mittlerweile abkommen mit den meisten publischern.
Es widerspricht dem Urheberrecht Musik von Youtube herunterzuladen. Es macht ja auch gar keinen Unterschied, ob man sich ein Lied über youtube extrahiert, oder ob man nur die mp3 irgendwo herunterläd.
doch sehr wohl, da youtube gema gebühren dafür zahlt. es ist acuh nicht illegal musik vom fehrnseher aufzunehmen, solange man diese nur für sich privat nutzt. dafür zahlen wir alle gebühren bei kauf von cds, kopiergeräten, brennern etc.
Ergänzung ()

@Cool Coyote: grad erst deinen psot gesehen. joa, danach sollte es wie vermutet sein: legal. ist konform mit meiner argumentation im ersten post von mir.
 
Beispiele

1. Darf man Lieder auf YouTube z.B. mit dem Audiorecorder von Windows mitschneiden, wenn man die Kopien nur selbst verwendet und nicht an Dritte weitergibt?
2. Darf man Webradiobeiträge mitschneiden und auf seine eigene Festplatte im MP3-Format speichern, mit Radio-Rippern wie Radio Jack 2006 und Clipinc?
3. Darf man Aufnahmen netzbasierend auf einem Server eines Anbieters speichern mit sogenannten „virtuellen Videorecordern“?

Bei den technischen Kopierverfahren, die in oben genannten Fragen eine Rolle spielen, handelt es sich ausschließlich um digitale Kopien, die mit technischen Verfahren über das Internet erstellt werden.
In der BGH-Entscheidung vom 22.04.2009 (I ZR 216/06) wurde nunmehr entschieden, dass Hersteller einer Kopie allein derjenige ist, der die körperliche Festlegung technisch bewerkstelligt, auch wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben.
Das bedeutet, dass entscheidend ist, wie die Software funktioniert. Gibt man selbst den Befehl und beginnt dann die Software mit der Aufnahme, ist man selbst Hersteller der Kopie. So funktionieren die sog. intelligenten Aufnahmesoftwares der Fragen 1 und 2.

Die ersten beiden Fragen sind damit beantwortet. Man darf als natürliche Person für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und im Freundeskreis legale Online-Angebote wie Web-Radio, Internet-Fernsehen, YouTube & Co mitschneiden. Dies gilt auch, wenn man sich dabei der zahlreichen Kauf- und Freeware-Programme bedient, welche die Festplatte gigabyte-weise mit legalen MP3s füllen. Man kann sich bei den offiziellen Anbietern darauf verlassen, dass diese keine rechtswidrigen Angebote im Internet zur Verfügung stellen. Verboten ist es dagegen, Kopien von TV- oder Radio-Mitschnitten aus einer Tauschbörse herunterladen. Hier kann sich der Nutzer nicht darauf verlassen, dass es sich um legale und von den Rechteinhabern autorisierte Angebote im Internet handelt. Es ist ein Irrtum zu glauben, das Recht zur Kopie sei durch die GEZ-Gebühr bereits gezahlt.

Gut zu wissen :D
 
Mr. Bush* schrieb:
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht 100%ig sicher, glaube aber da irgendwas gelesen zu haben:

Wenn du etwas mit dem Converter lädst und du es privat benutzt, sprich, nicht zum Kauf anbietest oder es nicht für andere hochlädst, dann ist es legal.

Sobald du es in Tauschbörsen oder eben damit Profit machen willst, kommst du in die graue Zone.

anders hätte ich es nicht sagen können, dass ich voll kommen richtig, da bei uns an der Schule ein Beamter war, welcher uns über Internetkriminalitäten aufgeklärt hat.
Darunter fiel auch das was du so gut beschrieben hast ins Gespräch.
Jegliches Laden über File-sharing Plattformen sind illegal, wenn man aber gestreamte Medien speichert und diese nicht veröffentlicht, kann man dies als legal bezeichnen.
Er ging sogar soweit, dass auf "kino Punkt 2" das Ansehen und downloaden nicht strafbar ist, sobald man es nicht an anderen Personen weitergibt, Geld dafür verlangt oder eine Art public viewing daraus macht.
Wobei ich letzteres dennoch sicherlich meide, denn wenn ich mir vorstelle, wie viel Arbeit hinter Avatar steckt, war ich wirklich gerne bereit 14 € für die Blu ray zu zahlen.
 
je mehr drüber geredet wird desto illegaler wird das alles;)
daher gilt das alte sprichwort nach wie vor - schweigen ist gold und wer andern eine grunbe gräbt -lacht am besten.
 
wie immer gilt auch hier: für den privaten gebrauch ist alles legal. da hätte auch schon am Anfang des Threats stehen können....
 
Zurück
Oben