Da das Recht am eigenen Bild auch unter das Thema Datenschutz fällt, sollte man folgendes beachten:
Bei sogenannten Panoramaaufnahmen bzw. Totalen sind die mit aufgenommen Personen genau dann unkritisch, wenn sie nicht durch technische Maßnahmen soweit vergrößert werden können, dass man daraus eine eindeutige Identifikation der Person (auch biometrisch) vornehmen kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Aufnahmen von Personen, die zu einer eindeutigen Identifikation führen können, datenschutzrechtlich relevant sind. Ausnahme davon gilt nur, wenn die Aufnahme der Aufklärung oder Vereitelung einer Straftat dient.
Wenn das Filmmaterial nur der privaten Nutzung dient und nicht veröffentlicht wird, greift der Datenschutzaspekt normalerweise nicht. Hier gilt dennoch zu beachten, dass eine natürliche Person mit dem Recht auf das eigene Bild eine Aufnahme und deren Verwertung untersagen kann.
Um das an einem Beispiel festzumachen:
Du machst eine Filmaufnahme in Totale von einem historischen Rathaus. Die auf der Aufnahme zu sehenden Personen sind in der Regel so klein zu sehen, dass auch eine digitale Vergrößerung keine eindeutige Identifizierung zulässt (je nach Auflösung). Zoomst du heran oder machst eine Einzelaufnahme einer Person, sieht das schon ganz anders aus.