YT-Kommentar gesperrt durch NetzDG? Droht Anzeige?

wonderwwx

Cadet 4th Year
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Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich hier ja jemand besser aus als ich. Und zwar habe ich anscheinend einen YouTube-Kommentar veröffentlicht, bei dem irgendjemand eine rechtliche Beschwerde eingelegt hat. Dabei hat YT diese Beschwerde anscheinend überprüft und ich habe folgende E-Mail von YouTube erhalten:

"Wir haben eine rechtliche Beschwerde bezüglich eines Kommentars erhalten. Wir haben die Beschwerde überprüft und werden Ihre Inhalte gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Beleidigung nicht mehr auf der YouTube-Länderliste für Deutschland anzeigen. YouTube schränkt ggf. den Zugriff auf Inhalte ein, um lokalen Gesetzen zu entsprechen." (Netzdurchsetzungsgesetz).

Ich kann mich bei bestem Willen nicht erinnern, was das für ein Kommentar sein könnte, da ich niemanden persönlich beleidigt oder angegriffen hätte - zumindest nicht, dass ich mich daran erinnern könnte. Zudem bin ich auch dafür, Hatespeech zu bestrafen, aber ich weiß nicht, was das jetzt gerade soll. Muss ich jetzt damit rechnen, eine Anzeige zu bekommen und ggf. vor Gericht zu landen? Oder ist der Kommentar nun einfach nur in Deutschland nicht verfügbar?

Vielleicht kann mich hier jemand beruhigen, ich bin gerade mehr als durch den Wind und mir ist einfach nur schlecht.

Liebe Grüße

PS: Oh, sehe gerade, im falschen Unterforum veröffentlich, denke ich. Das sollte nicht in Politik landen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Antwort. Ich weiß gerade leider nicht, an welcher Stelle ich mich da wenden soll, da die E-Mail von "no-reply" kam. Und nur ein Hilfeartikel verlinkt wurde. Kann man denn davon ausgehen, dass man eine Anzeige durch sowas bekommen kann oder wird i.d.R. einfach nur der entsprechende Kommentar, wie es in der Email steht, ausgeblendet für Deutschland?
 
Da wird wohl keine verwertbare Antwort kommen.

In so einem Fall einfach abwarten. Oft wird gar keine Anzeige erstattet. Falls doch, wird in den meisten Fällen die Ermittlung eingestellt oder es folgt eine niedrige Strafe. Irgendetwas Krasses (Geldstrafe in Vorstrafenhöhe o. Ä.) passiert in aller Regel nicht. Und selbst wenn doch: So lange du in keinem äußerst sensiblen Bereich arbeitest und das einschlägig ist, passiert auch dann nichts - außer halt, dass etwas Geld, welches deinen Verhältnissen angepasst wird, abgeflossen ist.

Ggf. ist die Sache auch bereits verjährt.



Kurzum:
Du kannst zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss nehmen, also lass dir das nicht zu Kopf steigen. Ist wie in den 3 Monaten nachdem man geblitzt wurde. :)
 
Beleidigung ist ein „absolutes Antragsdelikt“ https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Nach meinem Verständnis kann also YouTube gar keine Anzeige stellen, sondern nur der Geschädigte. Dagegen kannst Du nichts machen, aber falls das passiert, erfährst Du immerhin warum. Und falls Du wirklich niemanden im Sinne des Gesetzes beleidigt hast, droht Dir auch keine Gefahr.

Wenn natürlich Dein Kommentar einen über Beleidigung hinausgehenden Straftatbestand erfüllen sollte, sieht es evtl. anders aus. Aber ich denke, daran würdest Du Dich erinnern.
 
Idon schrieb:
Du kannst zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss nehmen, also lass dir das nicht zu Kopf steigen. Ist wie in den 3 Monaten nachdem man geblitzt wurde. :)

es steht doch da, der kommentar wird über yt-deutschland nicht mehr angezeigt.
du glaubst doch nicht wirklich das sich behörden mit irgendwelchen deppen befassen, die irgendwas bei youtube reinschmieren. das interessiert sowieso niemanden. das ist gleich spam.
 
capitalguy schrieb:
es steht doch da, der kommentar wird über yt-deutschland nicht mehr angezeigt.
du glaubst doch nicht wirklich das sich behörden mit irgendwelchen deppen befassen, die irgendwas bei youtube reinschmieren. das interessiert sowieso niemanden. das ist gleich spam.

Davon gehe ich auch es, es müssten sich schon um schwere Beleidigungen handeln, dass man solchen Dingen nachgeht.
 
@capitalguy

"Die Behörden" haben da nur wenig Spielraum... natürlich werden auf Antrag auch YouTube-Kommentare verfolgt.


@Goldsmith

Das StGB kennt da keine Unterscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Behörden haben fast immer Ermessensspielraum. Keine Lust das jetzt für NetzDG zu prüfen. Glaube das richtet sich ohnehin nur an Plattformbetreiber.

Die StPO kennt aber Unterscheidungen. Wenn es viel Arbeit macht und wenig bringt, stellt man es ein; Opportunitätsprinzip.
 
Ich kann nur sagen wie die Situation bei Twitch ist - denke aber das ist bei YT ähnlich.

Sobald dort ein VOD oder Stream mit NetzDG gemeldet wird, nehmen die es ungesehen offline ohne zu prüfen um sich abzusichern.
Erst wenn der Streamer in dem Fall sich meldet, setzt sich ein Typ hin und schaut sich das an. Bis dahin bleibt es gesperrt bzw offline.

Bei größeren Streamern gab es da schon oft Probleme, so wurde Gronkh regelmäßig gemeldet und seine VODs sind deswegen immer verschwunden.
 
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