Zahlt das die Haftpflicht?

Quadler

Lt. Commander
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Okt. 2008
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1.089
Hi und erstmal frohe Ostern an alle!

Mir is gestern was ungeschicktes passiert. War am Abend noch bei meinem Kumpel (ich und er beide 17^^) und ham noch a bissl was für ne geplante Party bequatscht. Jedenfalls wars spät - so gegen 10 - und bei den sommerlichen Temperaturen war das Dachzimmer natürlich ziemlich aufgeheizt. Jedenfalls hab ich dann den Vorschlag gehabt, dass wir mal das Fenster aufmachen (Im Nachhinein lieber doch net^^).

Nun, ich also das Fenster geöffnet und weil der Rollladen schon unten war, musste der natürlich hoch. Da hab ich das Ding hochgezogen und i-wie ist mir der dann a bissl aus der Hand gerutscht, konnte ihn aber wieder fangen. Dann hab ich ihn weiter hochgezogen und ca. 10cm vor Ende gabs dann nen riesen Krach. Ergebnis: Ich hatte das Rollladenband in der Hand und das Plastikding is mit großer Lautstärke die Führungsschiene runtergerauscht. Daraufhin war natürlich der Abend gegessen und meine Laune dahin, weil ich mir vorstellen kann, dass das net gerade angenehm ist.

Angeblich soll das Ding erst vor kurzem repariert worden sein, sprich das Band gewechselt worden sein. Das es dadurch natürlich mehr wie ärgerlich ist, sollte auch klar sein.

Meine Frage nun:

Da mir das oder vergleichbares glücklicherweise noch nie passiert ist, wollte ich mal fragen ob es
  1. eine aufwändige Reparatur ist?
  2. eine teuere Angelegenheit wird?
  3. schon einen ungefähren Kostenrahmen gibt?
  4. möglich ist, dass die Haftpflicht zahlt?

Wir haben zwar selber noch am Abend probiert, das Missgeschick selbst zu beheben, aber in Anbetracht der Tatsache, dass das Band total ausgefranzt war und wir auch net wirklich Materie von dem Zeug haben, ist das natürlich nicht wirklich was geworden.

Die ganze Sache ist selbstverständlich total unabsichtlich passiert und theoretisch hätte es ja sogar jedem anders au mal passieren können. Trotzdem war ich erstmal fertig und bedient :-/


So, ich hoffe, ihr könnt mir nun helfen, da ich net wirklich weiss, wo ich da steh, weil ich eig. in meinen 17 Jahren Leben noch net wirklich viel mit Versicherungen zu tun haben musste^^.

Frohe Ostern nochmal und danke!

Quadler
 
Das sollte die Versicherung von deinen Eltern tragen...
 
Da du es nicht mutwillig gemacht hast bzw. dir kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, müsste die normalerweise Haftpflicht einspringen. Allerdings stellen die sich bei jedem gemeldeten Schaden erstmal gerne quer.
Hartnäckig bleiben hilft, denn es handelt sich ja nicht um ein im See versenktes IPhone, runtergefallene Digicam oder ein vom Hund angefressenes Notebook. ;)
 
War Alkohol im Spiel?

Wenn Du nicht volljährig bist, dann biste bei deinen Eltern mitversichert ... (auch noch nach 18, wenn Familienversicherung)
 
als versicherungskaufmann und student des versicherungswesen würde ich spontan sagen, dass ist in jedem fall so wie geschildert versichert, meine mich auch zu erinnern, dass mein bruder das auch mal geschafft hat, da wars es ein mietsachschaden.
 
Ist bei uns auch mal passiert, meine Eltern wollten Morgens die Rollade hochziehen (wohnen in einem Mehrfamilienhaus, Erdgeschoss) und zack reißt die Leine.
Wir haben den Vermieter angerufen, er hat uns Nummer, von einem Reparaturdienst gegeben und der kam entweder sofort an dem tag oder am nächsten, hat das Teil innehalb von 5 Minuten ferig gehabt.

Also wird die Haftpflicht, die du goffentlich hast, schon zahlen, ist keine so teuere Angelegenheit wie ich vermute, da der Mann halt nur 5-10 Minuten da war, wird unter 50€ liegen, bei uns musste der Kerl aus einem benachbaretm Ort ankommen glaube ich, naja keine Sorge, wird schon ;)
 
Ich würde mal vermuten, dass das prinzipiell kein Fall für die Haftpflicht ist da mir das nicht klingt als ob du das kaputt gemacht hast. So ein Band zerreißt nicht mal so eben wenn es nicht verschlissen ist. Und für Verschleiß haftet keine Versicherung.

Sofern das Ding wirklich vor kurzem getauscht wurde ist das ggf. ne Garantiesache des Handwerkers der das getauscht hat.
Wenn das Ding einfach schon alt war -> Pech gehabt, normaler Verschleiß, zahlt der Besitzer.

Versuchen kannst du es natürlich schon über die Haftpflicht, ist nur die Frage ob sich das lohnt.
 
Also wenn zahlt sowas eine Wohngebäude Versicherung, oder Gebäudehaftpflicht oder wie genau man die nennt.
Wir hatten in unserem Haus im Keller mal ein defektes Heizungsrohr, den Schaden hat tatsächlich diese Wohngebäude Versicherung gezahlt.
Du bist ja nicht Schuld, sowas darf nicht kaputt gehen.
 
War es sachgemäßer Gebrauch, dann zahlt die Versicherung es wohl eher nicht. Dann war das Ding einfach verschlissen oder schlecht gebaut ;)
Wenn nicht, wirds wohl darauf ankommen, ob dir eigentlich hätte klar sein müssen, dass du es so schrottest.
In dem Fall, würde ich der Versicherung den Fall einfach schildern. Dann wirste sehen was passiert.
Bei hochwertigen Schäden, könnte es sich lohnen, jemanden zu finden, der sich damit auskennt. Dann kann man die Schadensmeldung "optimieren".
Aber das dürfte hier nicht der Fall sein, so teuer ist das eher nicht.
 
Danke erstmal an alle Antworter!

Unu schrieb:
Die Frage ist, hast du denn überhaupt eine Haftplicht ;)? Wenn ja, da steht's drin ;).
Ja, meine Eltern ham gesagt, dass wir eine haben. Da ich noch nen kleineren Bruder hab, ist es ja sowieso sinnvoll^^. Wir werden mal schaun, ob sowas darin aufgeführt ist.

fel1x. schrieb:
War Alkohol im Spiel?

Wenn Du nicht volljährig bist, dann biste bei deinen Eltern mitversichert ... (auch noch nach 18, wenn Familienversicherung)

Nein, war kein Alkohol im Spiel, zumindest nicht beim Verursacher - mir. Da ich noch Hause fahren musste, konnte ich natürlich keinen trinken :).


So, wie ich hier allgemein entnehmen kann, dürfte es über die Haftpflicht gehen. Hab es wirklich nicht absichtlich gemacht, denn ich kann mir vorstellen, es gibt amüsanteres, als fremdes Eigentum zu zerstören ;-).

Dann werden wir uns mal, nach Ostern gehts natürlich erst, an die Versicherung wenden und da mal schaun obs durchgeht. Vlt. kann man das noch i-wie privat regeln, da wir uns schon länger kennen. Da es aber gestern schon spät war und allgmein grad i-wie der Wurm drin war, hat man da natürlich erstmal net weitergebohrt^^.

Mich persönlcih wunderts auch, dass das Ding schonwieder so schnell den Geist aufgab. Ich frag mich auch, warum da net ne Metalöse in das Band eingelassen wird - is doch stabiler =).


Also danke nochmal an alle und noch nen schönen, sonnigen Nachmittag!

Quadler


EDIT: Ja, ich würd mal sagen es war sachgemäßer Gebrauch. Das mir das Ding kurz aus der Hand gerutscht ist, war net beabsichtigt aber au net das erste mal in meinem Leben^^. Und in soweit weiss ich, dass die Dinger net zum reißen gebaut sind und war ja net mein erster hochgezogener Rollladen - nur der erste duch mich geschrottete :(.
 
Zuletzt bearbeitet:
DIJI2008 schrieb:
Also wenn zahlt sowas eine Wohngebäude Versicherung, oder Gebäudehaftpflicht oder wie genau man die nennt.
Wir hatten in unserem Haus im Keller mal ein defektes Heizungsrohr, den Schaden hat tatsächlich diese Wohngebäude Versicherung gezahlt.
Du bist ja nicht Schuld, sowas darf nicht kaputt gehen.

Völliger Unfug. Die Privathaftpflichtvers. Deiner Eltern sollte (wenn überhaupt) greifen, solange Du Dich noch in der Erstausbildung befindest. Das setzt natürlich Dein Verschulden nach §823 BGB (Verschuldenshaftung) voraus. Wenn das Band wirklich erst vor kurzem erneuert wurde, liegt meiner Meinung nach hier ein Sachmangel vor, der vom damaligen Handwerker ersetzt werden sollte. Wenn nicht kannste es mal der PH Deiner Eltern vorlegen.

Gruß


Edit:
Alkohol bzw. Drogen sind ebenfalls mitversichert. Die Haftpflichtversicherung muss zahlen... kann dich aber bis 5000 € in Regress nehmen. Alles dann Verhandlungssache... nur mal zur Info
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wie er es schildert, ist das aber kein Verschleiß. Das Band ist ja nicht gerissen durch Abnutzung oder Alter, sondern weil ihm das Band aus der Hand geglitten ist.... (Ursache-->Wirkung)

Daher bleibe ich bei meiner Meinung, das wird anstandslos ersetzt.

Und das mit der WV-Versicherung ist wirklich Schwachsinn, wie mein Vorredner schon sagte.
Eine Schadenversicherung zahlt immer wenn:

A) Versicherte Sache betroffen ist
B) Versicherte Gefahr (hier Feuer, Sturm, Leitungswasser etc.. / in der AH Haftpflichtansprüche)
C) Versicherungsort

erfüllt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso genau ist das was ich jetzt schilderte, völliger Unfug ?

Das die Wohngebäude Versicherung von den Wohneigentümern greifen sollte, hast du vielleicht aber auch selbst verstanden.
 
Meiner Meinung nach sollte das ein Rolladenband schon abkönnen. Würde es also weiterhin erstmal über den Handwerker versuchen. PH wird aber sicherlich auch aufkommen. Ist eh'n Minischadensfall der ohne große Überprüfung gezahlt werden sollte. Ordentlicher Versicherer natürlich vorausgesetzt.

Gruß
 
Also ich bin natürlich kein Versicherungsvertreter (zum Glück)

aber so grober Schwachsinn war das nun auch wieder nicht was ich sagte:

"7361 - Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte

Versichert sind Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rolläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

a)
in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist;
b)
versucht, durch eine Handlung gemäß Ziffer 1. a) in ein versichertes Gebäude einzudringen. Schäden, die der Täter an dem versicherten Gebäude von außen verursacht, sind nur versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Ziffer 1. sind. Die Entschädigung ist beispielsweise, je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. "

mit der WV, fällt aber wohl flach, da das ganze kein unbefugter Dritter war. Aber erstmal Schwachsinn in den Raum werfen ist natürlich einfach.


Ja aber wie es scheint wird das in der Tat kein Versicherung zahlen, das war Fusch am Bau und fertig :D
 
DIJI2008 schrieb:
Wieso genau ist das was ich jetzt schilderte, völliger Unfug ?

Das die Wohngebäude Versicherung von den Wohneigentümern greifen sollte, hast du vielleicht aber auch selbst verstanden.

Wohngebäudevers. zahlt nur für Feuer, Leitungswasser, Sturm Hagel und erw. Elementargefahren. Wo passt's rein? nirgends.
Die Haus&Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zahlt nur gegenüber geschädigten Dritten.
Wäre ein Eigenschaden, wo noch nicht mal der Eigentümer bzw. der mitversicherte Personenkreis den Schaden verursacht hat.
Also... Schwachsinn bzw. völliger Unfug ;)
 
DIJI2008 schrieb:
Wieso genau ist das was ich jetzt schilderte, völliger Unfug ?

Das die Wohngebäude Versicherung von den Wohneigentümern greifen sollte, hast du vielleicht aber auch selbst verstanden.

Deine Schilderung ist korrekt, da handelt es sich um einen Leitungswasserschaden und die drei genannten Punkte sind erfüllt.
Bei dem Rollladen, liegt jedoch keine versicherte Gefahr für die WV-Versicherung vor, daher greift die Versicherung hier nicht.

Die Prüfung, Regulierung und Abwehr von Schadensersatzansprüche ist Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung, welche in diesem Fall auch betroffen ist.
 
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