@JaredFogle
Ich bedauere, Dir keine für Dich positivere Mitteilung machen zu können, aber korrekterweise müsstest Du in der Tat akzeptieren, dass Dein Geld weg ist.
Natürlich empfindet man sowas als Betroffener ungerecht, und ich kann diese Sichtweise sehr gut nachvollziehen.
Genau dieses Ergebnis (Geld ist und bleibt verloren) ist jedoch das Wesen des Insolvenzrechtes.
Ein Bsp zur Veranschaulichung:
Kaufe bzw bestelle ich mir heute einen Porsche Neuwagen für 300.000 € und zahle diese bereits heute, so ist das gesamte Geld (mit Ausnahme etwaiger weniger prozentualer Anteile) im Falle einer Insolvenz verloren.
Ich bekomme keinen Porsche und auch nicht das Geld zurück. Ich hätte einfach 300.000 € in den Sand gesetzt.
Dies ist geltendes Recht, eine Umgehung dieser Bestimmungen ist nicht möglich.
PayPal Käuferschutz zählt natürlich in Insolvenzfällen nicht; dieses Recht wird einem von PP auch in keiner Weise eingeräumt. Vorliegend dürfte PP nur zurückgebucht haben, weil denen die Insolvenz schlicht nicht bekannt war.
Ein Insolvenzverwalter ist im Übrigen zur Beibringung sämtlicher Forderungen verpflichtet. Er würde alle existierenden Gläubiger schädigen, würde er einzelne Forderungen erst gar nicht bearbeiten.
Da mir unbekannt ist, wo das Insolvenzverfahren überhaupt anhängig ist, kann ich zu dem, was nun passieren wird, nur Mutmaßungen anstellen. Und hier vermute ich, dass sich der Insolvenzverwalter in nicht allzu ferner Zeit melden wird. Sollte dies der Fall sein, kann ich nur dazu raten, sich nicht versuchen zu wehren und die geforderte Summe umgehend zu zahlen. Eingriffe in das Insolvenzrecht durch einzelne Gläubiger, die versuchen sich schadlos zu halten, sehen die deutschen Gerichte äußerst negativ!