Zeitarbeit gewährt keinen Tarifurlaub!

devebero

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Hi,

ich habe erneut ein Problem mit der Zeitarbeitsfirma für die ich tätig bin.

Mein erneut verlängerter Arbeitsvertrag läuft nun bis zum 29.02.2012.
Ich habe den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen/Jahr. Also 4 Tage für diesen Zeitraum.

Nun haben wir einen Todesfall in der Familie (Großvater). Ich bat darum am 06.01.2012 zur Beerdigung einen Tag Urlaub zu bekommen. Meine Zeitarbeitsfirma hat dies nun abgelehnt und gesagt, dass sie in den ersten Monaten des kommenden Jahres keinen Urlaub genehmigen.

Ich muss mir also meinen gesetzlichen Urlaubsanspruch auszahlen lassen? Finde das auch im Hinblick auf den Todesfall sehr unmenschlich.

Wie sieht das aus? Ist das so rechtens?
 
Bei uns in der Firma bekommt man bei solchen Vorfällen Sonderurlaub, aber wie es bei einer Zeitarbeitsfirma ausschaut, weiß ich nicht.

Aber bei einem Todesfall sollte 1 Tag wohl kein Problem darstellen. Und falls die keine Einsicht zeigen, einfach ab zum Arzt und gelben holen. So ein Verhalten finde ich total erbärmlich von der Zeitarbeitsfirma.
 
Sonderurlaub gibt es nur bei ganz engen Verwandten wie z.B. die Eltern. Ich finde das Verhalten auch erbärmlich.
 
Du musst dir nicht mal Urlaub nehmen, dir steht Sonderurlaub nach §616 BGB zu, so stellt es zumindest diese Seite dar. Link

Das wäre auch noch schöner, wenn eine Firma bei einem Trauerfall (in der Familie) es einem verbieten könnte zur Beerdigung zu gehen.
 
Dachte Sonderurlaub gibt das nur bei dem Tod der Eltern etc.?
 
Also ich kann dir keine wirkliche Antwort darauf geben, das vorweg. Aber wenn man sich die Seite anschaut, dann steht unten "Bei Todesfall und Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder) ist mehr als ein Tag Sonderurlaub üblich und angemessen."
Das legt die Schlussfolgerung nahe, dass auch bei anderen Verwandten Sonderurlaub beantragt werden kann, jedoch nur 1 Tag.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass man bei der Beerdigung der Großeltern keinen Urlaub bekommen kann. Ich denke nach wie vor, dass hier der §616 greift, der Verwandtschaftsgrad ist zwar nicht so eng wie bei Eltern, Kind oder Ehefrau oder Ehemann, aber doch noch ziemlich eng. Aber da sollte ein Anwalt wohl genaueres sagen können.

Unabhängig ob es rechtlich so ist, finde ich es moralisch und menschlich ein absolut unverschämtes Verhalten der Zeitarbeitsfirma.

Ich hab gerade nochmal nachgeschaut, in den Kommentaren auf dieser Seite steht, das Zitat: "Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind
1.Großeltern, Eltern, Schwiegereltern,
2.Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister,
3.Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder."

Ob dies so stimmt oder nicht, kann ich nicht beantworten, erscheint mir aber schlüssig. Ich kann die Frage aber nicht abschließend beantworten.

Edit: Die Auflistung, wer zu Angehörigen im Sinne des Gesetzes sind kommt übrigens vom RA Arno Schrader. Das erhöht natürlich die Glaubwürdigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unglaublich.......hast Du die Absage schriftlich?
Da würde ich aber mehr als einen Tag nachdenken, ob ich sowas nicht öffentlich machen würde. Ich denke der Imageverlust der Zeitarbeitsfirma käme beinahe einer Insolvenz gleich!

edit: mein herzliches Beileid!
 
Zieh die Konsequenz und such dir einen vernünftigen Arbeitgeber oder eine andere Zeitarbeitsfirma, ein solches Geschäftsgebahren würde ich nicht weiter unterstützen.

Was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag? Da müssten Urlaubsansprüche doch geklärt sein, sowie Sonderregelungen. Moralisch wirklich unter der Gürtellinie, weißt du denn schon für welchen Arbeitgeber du an diesem Tag arbeiten wirst, dem würde ich das mal erzählen!
 
Ja, die Absage habe ich schriftlich. Hatte Freitag Abend noch schnell eine E-Mail an die ZA Firma (direkt an den Ansprechpartner) geschickt.

Ich bin im Januar und Februar in der gleichen Firma tätig wie schon seit Anfang diesen Jahres (ununterbrochen).

Im Arbeitsvertrag steht, dass ich den gesetzlichen Anspruch von 24 Tagen/Jahr habe.

Da es kein direkter Verwandter ist entfällt der Sonderurlaub. Das kann ich ja noch verstehen. Aber mir dann keinen Urlaub gewähren ist krass.

Man "bietet mir an" ich könne die Stunden in der ersten Januar Woche vorarbeiten (trotz Urlaubsanspruch und 45 Mehrarbeitsstunden auf dem Zeitkonto).

Ich frage mich wie das gehen soll. Bis einschl. 03.01.2012 bin ich im Urlaub (das ist mein Jahresurlaub 2011). Ich müsste daher an zwei Tagen ( 04.01-.05.01.2012) insgesamt 21 Stunden arbeiten. Das ist meiner Meinung nach grenzwertig. Das wären 10,5 Stunden reine Arbeitszeit.
 
So nochmal zur genaueren Klärung ist das dein Großvater oder der deiner Frau?

Weil wenns deiner ist, ist das trotzdem ein direkter Verwandter, wenn die von der Arbeit was anderes labern haben sie keine Ahnung, was sie vl. meinen heißt dann kein Verwandter 1. Grades (das sind Kinder, Eltern, Partner), aber dein Großvater steht in einer Linie zu dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe das mit dem Sonderurlaub so, dass dieser direkt nach dem Tod gewährt wird und nicht (mehrere Wochen später) zur Beerdigung. Moralisch natürlich trotzdem unterste Schublade von der Zeitarbeitsfirma. Ich würde hier entweder jemanden kontaktieren, der sich wirklich damit auskennt oder wie bereits Vorgeschlagen, mit jemand in der Firma reden wo du im Moment arbeitest.

Edit: steht scheinbar überall anders in Bezug auf Sonderurlaub, mal wird auch Beerdigung erwähnt, mal nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzes Update:

Ich darf keinen Urlaub nehmen. Weiterhin darf ich keine Stunden von meinem gefüllten Mehrarbeitskonto nehmen. Es wird also definitiv auch gegen geltendes Recht verstoßen. Urlaub steht mir zu. Nehmen darf ich ihn nicht. Es können auch keine betrieblichen Belange dagegen sprechen. Sonst dürfte ich den Tag ja grundsätzlich nicht der Arbeit fern bleiben.

Was die Mehrarbeitsstunden angeht, so wird auch dort gegen den Tarifvertrag verstoßen (IGZ Tarifvertrag). Dort steeht, dass mir 2 Tage im Monat als Ausgleich zur Verfügung stehen.

Bin echt bedient. Bis jetzt auch keinerlei Worte des Beileids etc. Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass es primär einfach nur um die Kohle geht. Die Zeitbude fährt günstiger, wenn sie mir den Urlaub zum Ende (29.02.2012) einfach auszahlt.


Wenn noch jemand Tipps hat...habe ein offenes Ohr.
 
schreib eine email an :

info@ig-zeitarbeit.de

oder:

http://www.ig-zeitarbeit.de/kontakt

vielleicht haben die eine lösung oder helfen dir.

du kannst deinen arbeitgeber auch auf den tarifvertrag mit der igz hinweisen...
achja,da steht aber auch,dass er die 2 tage verschieben kann.
schon mal beim niederlassungsleiter direkt gefragt?
was sagt der entleihbetrieb allgemein,wenn man urlaub haben möchte?vielleicht gibt es von denen ja auch ein ok?
 
Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt suchen und mich einmal kurz beraten lassen. Das erste Beratungsgespräch sollte wohl auch nicht zu teuer sein.

Den Anwalt würde ich Fragen, wie du selbst (also erstmal ohne ihn) weiter vorgehen kannst. Ob es z.B. möglich ist, ein Schriftstück unter Zeugen (oder ggf. per Einschreiben Rückschein) deinem Chef zu überreichen, indem du den Sonderurlaub beantragst und natürlich auch den Grund für den Sonderurlaub nennst und ihn darauf hinweist, dass du am entsprechenden Tag definitiv nicht kommen wirst.
Ich vermute das dein Chef dagegen nichts machen wird, falls aber doch eine Abmahnung oder gar Kündigung kommt. So würde ich wieder zum Anwalt gehen und den Fall zusätzlich der lokalen Presse mitteilen und ggf. gegen die Firma klagen (evtl. auch wg. weiterer Vergehen). Bei dem Verhalten deiner Firma liegt die Vermutung nahe, dass auch andere Arbeitnehmerrechte nicht eingehalten werden.
 
So, nun erreicht mich eine neue Info. Allerdings betrifft die das mit der November Abrechnung gezahlte Weihnachtsgeld i.v.H. 150 EUR Brutto.
Dieses wird mir wieder abgezogen, da ich nur bis zum 29.02.2012 befristet bin. Ich vermute mal, dass ich das so hinnehmen muss, oder?

Im Tarifvertrag steht dazu folgendes:

Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen
in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die
Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für
den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes
erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.

Das zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld beträgt, abhängig von der Dauer
des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses
• nach dem sechsten Monat jeweils 150 Euro brutto,

Voraussetzung für den Anspruch auf Auszahlung der Sonderzahlungen ist
das Bestehen eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend der
vereinbarten regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folgejahres aus dem Arbeitgeberbetrieb
ausscheiden, haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Dies gilt nicht
im Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber.
 
schreib doch mal die igz an.mit den fakten wendest du dich an deinen arbeitgeber...
auch die befristeten verträge ansprechen.
 
@SpookyFBI

Das frage ich mich auch gerade. Dann hätten Sie es doch einfach nachzahlen können, wenn ich nach dem 31.03.2012 noch bei denen beschäftigt bin.

Ein Kollege von mir (auch bei der gleichen ZA Firma und im gleichen Kunden angestellt) hat keines bekommen und daher heute nachgefragt. Da hieß es, die die welches bekommen haben müssen es dann zurückzahlen. Auf die Frage, ob er es denn bekommt, wenn er über den 31.03.2012 bei denen beschäftigt sei, wurde mit NEIN geantwortet.

Das soll einer nachvollziehen können.

@Touch-Knie

Was den Urlaub abgeht, so gibt der Kunde bei dem ich eingesetzt bin immer sein ok. Und erstellt auch seine Urlaubsplanung für die Abteilung danach. Und die ZA Firma gewährt dann keinen Urlaub und sagt der Kunde wünscht das so.

Also da wird sehr viel komisches getrieben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin ja auch viel Beschiss gewohnt, seitens AG, aber das ist schon echt 2 Schritte über den Abgrund!
Ich würde auch eine Mail wie von Touch-Knie empfohlen schreiben um die Sache zu klären. Zusätzlich auch einen Anwalt fragen.
Wir können hier natürlich viel reden, da wir aussen vor sind, aber was Dir widerfährt sind Dinge die einfach nicht gehen und in die Öffentlichkeit gehören um solchen Drecksfirmen einen Riegel vorzuschieben!
 
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