Zeitschriften-Abo plötzlich höher ohne Einwilligung

mischaef

Kassettenkind
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Aug. 2012
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Hallo zusammen,

ich habe da ein Problem und vielleicht kann mir jemand dabei helfen.

ich beziehe seit über 3 Jahren per Abo eine Entwickler-Fachzeitschrift, deren Abo-Preis in den letzten Jahren zumindest auf meiner Rechnung für jeweils 12 Monate und 12 Ausgaben gleich geblieben ist. Jetzt habe ich pünktlich für dieses Jahr meine aktuelle Rechung bekommen, die diesmal doch ein wenig anders aussah. Zum einen wird jetzt halbjährlich bezahlt und der Preis hat sich um über 40 Euro erhöht. Ich habe dann mal die alten Zeitschriften durchgesehen und der Abo-Preis scheint sich vor 1 1/2 Jahren schon erhöht zu haben, obwohl die letzte Rechnung immer noch den gleichen Preis beinhaltete.

Ich habe aber keine Benachrichtigung erhalten, dass sich die Preise eben demnächst erhöhen und somit hat der Verlag doch im Grunde den Vertrag ohne Zustimmung einseitig geändert.

Die Frage ist jetzt: Ist das Grund für eine fristlose Kündigung?

Besten dank schon mal

Michael
 
Ich habe keine besondere Erfahrung mit dem Thema, aber diesem Link nach kommt es zuerst darauf an, ob eine Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde:
http://www.jura-basic.de/aufruf.php...xi=recht&a=&find=AGB_Preis%E4nderungsklauseln

Wenn ja, kann der Preis angepasst werden und es verbleibt bei den auch sonst geltenden Kündigungsregeln.

Ist dies nicht der Fall, würde nur in äußersten Ausnahmefällen eine einseitige Preisanpassung zulässig sein; hier wäre auch eine Kündigung deinerseits möglich. Ansonsten hättest du schlicht weiter Anspruch auf die Zeitung zum bisherigen Preis; hier wiederum wäre ein Kündigungsrecht des Verkäufers denkbar.
 
Ruf doch bei denen einfach bei der Hotline an und versuch das erst mal so zu klären. :)
 
Wollte ich gestern machen, aber da war natürlich keiner da. Nur weiß ich auch dass die freiwillig keinen gehen lassen, daher bin ich gerne vorbereitet...^^

@ Droitteur
Das würde aber doch bedeuten, dass die die Preise plötzlich bis sonst wo anheben können. Irgendwo muss es da doch eine Grenze geben.

Ich habe gerade noch mal in die AGB auf deren Seite geschaut, da steht zumindest nichts bez. Preiserhöhungen...
 
Es dürfte vollkommen reichen, wenn zum Beispiel in einer der Ausgaben in der Zeitschrift selber über die anstehende Preisanpassung berichtet wurde.

Das würde ich als erstes vermuten und an Deiner Stelle auch nachprüfen.
Damit wärst Du auf jeden Fall über die Änderung informiert gewesen.
Wenn Du es dann überlesen hast - selbst schuld.
 
Grenzen gibt es natürlich - die Erhöhung soll schon mal nicht dazu dienen, mehr Gewinn zu erwirtschaften. Und tut sie das nicht, ist aber dennoch unverhältnismäßig hoch, ist die Erhöhung nur zulässig, wenn Gelegenheit zur Kündigung gegeben wird.

Was das im Einzelfall bedeutet, also wie man den Nachweis führt, dass nur mehr Gewinn erzielt werden soll oder wann die Erhöhung unverhältnismäßig ist, kann ich dir leider nicht sagen :D Aber vielleicht helfen dir die Stichworte ja bei der eigenen Recherche oder zumindest bei der Argumentation. Allerdings halte ich es für sehr verständlich, dass alle paar Jahre auch mal die Zeitschrift (PS^^: teurer wird).
 
Zuletzt bearbeitet:
hamju63 schrieb:
Es dürfte vollkommen reichen, wenn zum Beispiel in einer der Ausgaben in der Zeitschrift selber über die anstehende Preisanpassung berichtet wurde.

Und gerade das bezweifel ich. Soweit ich weiß muss ich einer Vertragsänderung explizit zustimmen, Verträge können nicht einfach einseitig geändert werden - da könnte ich ja auch plötzlich sagen dass ich weniger oder gar nichts zahle. In der Zeitschrift stand auch nichts, habe noch mal nachgeschaut.
 
Wenn in AGB eine Preisanpassungsklausel vorhanden ist, kann man auch nicht wirklich von einer einseitigen Vertragsänderung sprechen.

Wenn eine solche Klausel aber nicht enthalten ist, geht das natürlich nicht. Das habe ich zwar in deinem Nachtrag unterschlagen, aber die Antwort darauf ja trotzdem schon vorher in Posting #2 gegeben: Du hast dann schlicht weiter Anspruch auf Lieferung zum bisherigen Preis.
 
mischaef schrieb:
Soweit ich weiß muss ich einer Vertragsänderung explizit zustimmen, Verträge können nicht einfach einseitig geändert werden - da könnte ich ja auch plötzlich sagen dass ich weniger oder gar nichts zahle. In der Zeitschrift stand auch nichts, habe noch mal nachgeschaut.

Die Möglichkeit einer Bezugspreiserhöhung steht mit Sicherheit in den AGB drin, diese Möglichkeit nimmt sich kein Verlag. Was gerne falsch gemacht wird, ist die Konkretisierung dieses Betrags, d.h. aus welchen Gründen eine Bezugspreiserhöhung durchgeführt werden kann. Das kann z.B. ein erhöhter Rohstoffpreis sein. Es muss aber aufgrund einer Preiserhöhung auch immer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Ob dies dann zeitlich begrenzt existieren darf oder es von der Höhe der Preiserhöhung abhängig sein kann, weiß ich allerdings nicht.
 
Wie gesagt habe ich damit keine eigenen Erfahrungen. Aber soweit ich fand, gibt es eine - für mich einleuchtende - Regelung bzgl Sonderkündigunsrecht dahingehend, dass es nur einzuräumen ist, wenn die Erhöhung unverhältnismäßig ist.

Trifft meine Annahme zu, würde zB die Erhöhung des Bezugspreises einer Zeitschrift, die sonst 20 Euro kostet (immerhin eine Fachzeitschrift), um 10 Cent nicht ohne Weiteres zur Kündigung berechtigen.
 
Wenne s ein paar Euro wären, dann würde ich auch nichts sagen. Nur bisher war das Abo 109 Euro/Jahr, jetzt 152/Jahr - und das ohne das es angekündigt wurde. Die schicken einfach eine Rechnung über den neuen Betrag (nachdem ich bereits zwei Ausgaben erhalten habe) und sonst nichts. Das ist in meinem Augen tiefst unseriös...
 
Falls keine AGB wirksam einbezogen wurden oder sie nicht die einschlägige Klausel wirksam enthalten, hat sich das Problem ohnehin erledigt. Aber wenn doch, dann erscheint mir auch die Erhöhung intuitiv als zu hoch, als dass kein Kündigungsrecht bestehen könnte. Ich kenne keine Beispiele; das ist also nur eine Einschätzung nach meinem Rechtsempfinden.
 
Gängige Praxis ist, dass ab einer Erhöhung von 10% oder mehr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Aber ich verstehe die Vorgehensweise in diesem Thread nicht. @mischaef: schau doch einfach mal in die AGB, die für Deine Zeitschrift maßgeblich sind. Da sollten die entsprechenden Passagen drinstehen. Und da Du den Namen der Zeitschrift nicht verrätst, kann Dir auch niemand konkret weiterhelfen.

Um Deine Frage zu beantworten: nein, eine Bezugspreiserhöhung ist kein Anlass für eine fristlose Kündigung Deinerseits.
 
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