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Hallo,
folgende Situation (rein theoretisch ): Ich surfe mit (ZenMate VPN) in meinem Browser, erstelle einen G-Mail Acoount und versende von dort eine Mail. Der Empfänger gibt den Quellcode an die Polizei weiter, wie nehmen an es besteht irgendein Tatverdacht. Dann hat die Polizei also die IP-Adresse von ZenMate, aber die Frage ist: Könnte man trotzdem irgendwie herausfinden, wer die Mail verschickt hat?
Vielen Dank jedenfalls
Kommt auf deine Nachlässigkeit an. Du gibst immer Daten preis, die Frage ist, ob Google oder die Polizei damit etwas anfangen kann
und damit Verbindungen zu dir herstellen können.
Ob sie es herausfinden können? Wer nur auf seine VPN vertraut, ist ziemlich sicher zurückverfolgbar
Für so eine Frage gibts aber definitiv keine Details oder wie man das verhindern könnte
Nein, es geht hier nicht um mich, ich will gar nichts anstellen.
Ich habe vor einer Woche ungefähr eine Mail bekommen und der Absender war eine ZenMateVPN Adresse. Ich will wissen, wie leicht man so etwas zurückverfolgen kann, da ich überlege, Anzeige zu erstatten und die nächste Polizeistation ist nicht gerade nah. Da kann man ja wohl mal fragen wie gut die Chance auf Erfolg ist und wie die Rechtslage aussieht.
Kommt ganz darauf was derjenige gemacht hat. Wenn er dich beleidigt oder bedroht hat sehen die Chancen eher schlecht aus. Wenn er waffenfähiges Plutonium gestohlen hat, es dir anbietet und sich CIA und NSA dafür interessieren vermutlich ganz gut, da die genügend Druck ausüben können.
Wirklich sichere und bekannte VPN Anbieter wie airVPN oder PerfectPrivacy... Wie boncha sagte, wer nur aufs VPN vertraut wahrscheinlich ja, wer weiß was er tut nicht wirklich.
Grundsätzlich kannst du alles und jeden anzeigen - deine Anzeige muss erst einmal aufgenommen werden. Für Faule gibt es auch die Möglichkeit Online Anzeige zu erstatten.
E-Mails über den Webclient von Gmail versendet, besitzen die IP-Adressen der Google Mailserver im Header. Eine Rückverfolgung ist hier also nicht möglich, denn die Amis werden dem Ermittler eins husten. Hingegen bei anderen Freemail-Anbietern, wo die öffentliche IP im Header steht (oder halt die ZenMate VPN IP), könnte eine Providerabfrage (inkl. richterlichen Beschluss bei hinreichendem Straftatbestand) theoretisch zum "Täter" führen. Bei ZenMate VPN sieht es aber eher schlecht aus für die IP, da laut Privacy Policy
Zum Schutz gegen Angriffe auf ZenMate wird dabei Ihre IP-Adresse lediglich temporär auf dem Server zwischengespeichert werden, nicht jedoch für andere Zwecke genutzt oder permanent gespeichert.
IP-Adressen, wenn überhaupt, also nur temporär gespeichert werden (wie lange ist natürlich nicht bekannt).
Ergänzung ()
Es gibt aber eine Möglichkeit dem Übeltäter eine Falle zu stellen. Setzt zuerst einmal voraus, dass es keine Fake-E-Mail ist und der Account wirklich existiert. Und dann z.B. ein unsichtbares Bild in eine präparierte Mail hineinsetzen und warten das es durch den Webclient angefordert wird. https://www.youtube.com/watch?v=wFVz3RMku7k
Mit nachfolgendem Dienst, kann man sich dann auch den Webserver sparen:
Edit: Der hier http://iplogger.org/ ist kostenlos und funktioniert. Habs grade getestet, hat sogar mit meinem Thunderbird funktioniert .
Das ganze funktioniert nicht wenn Thunderbird und Co. genutzt werden, welche externe Inhalte standardmäßig nicht automatisch herunterladen.
Zuletzt bearbeitet:
(Link zu anderem (schlechteren) Dienst entfernt)
Ok, danke, das heißt die Chancen sehen so erst einmal schlecht aus, aber vielleicht werde ich es mal mit der "Falle" probieren (Danke für den Tipp!).
Ich denke, ich werde mal online Anzeige erstatten und, ja, es geht eher in Richtung Bedrohen und nicht um Plutonium.
Und nur dass ich das richtig verstehe: Die Polizei müsste dann mit richterlichem Beschluss bei ZenMate anfragen, welche IP-Adresse an dem und dem Zeitpunkt auf den E-Mail-Server zugegriffen hat, richtig?
Und nur dass ich das richtig verstehe: Die Polizei müsste dann mit richterlichem Beschluss bei ZenMate anfragen, welche IP-Adresse an dem und dem Zeitpunkt auf den E-Mail-Server zugegriffen hat, richtig?
Exakt.
Das ist das Standardprozedere bei Auskunftsverfahren.
In wie weit bei einer Bedrohung per EMail allerdings das Verfahren geht, kann dir nur die Behörde sagen.
Zumal bei solchen "Angriffen" die Schwelle deutlich niedriger liegt als bei physischen Angriffen.
Die IP-Adresse hast du doch schon (im E-Mail Header)? Du brauchst die Auskunft, welcher bei ZenMate registrierte Client diese IP-Adresse am Tag X / Uhrzeit Y zugwiesen bekommen hatte. Nur so lässt sich die ursprüngliche IP ermitteln und es kann eine Auskunft über den Anschlussinhaber beim Provider angefragt werden.
Die Frage ist, ob und wie lange die bei ZenMate die Informationen speichern.