[Zensus2022] Zwangsgeld- und Mahnverfahren für unbekannte Objekte/Adressen

Mr.Seymour Buds

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Kurz: Auskunft habe ich fristgemäß und vollständig erteilt (im Mai) und nun (Ende September) werden mehrere Mahn- und Zwangsgeldverfahren gegen mich eröffnet

Hallo Zusammen,

ich habe seit einigen Tagen Probleme mit einem Landesamt für Statistik, welches den Zensus 2022 durchführt und mir das Leben schwer macht. Im Mai habe ich pünktlich und vollständig auf den Fragebogen vom Zensus 2022 Wohn- und Gebäudezählung geantwortet und eine Sendebestätigung vom Statistischen Bundesamt erhalten. Damit war die Sache aus meiner Sicht beendet.

Jetzt bekomme ich plötzlich zwei gilb-gelbe Briefe (Behördenpost) in denen mir mitgeteilt wird, dass gegen mich zwei Zwangsgeldverfahren eröffnet worden sind. Allerdings sind mir die Adressen in den Briefen unbekannt (habe dort keine Wohneigentum/bin kein Verwalter). Laut den Briefen ist ein Widerspruch zu den Bescheiden nicht möglich und ich könne laut Rechtsbelehrung nur Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Auf meine Emails an das Landesamt für Statistik habe ich bisher nur automatische Bearbeitungstickets erhalten. Sonst gar nichts! Daher habe ich heute noch ein Einschreiben an die Behörde verschickt, in dem ich alles noch einmal - neben den Emails - erklärt habe.

Kann mir wer sagen, ob noch andere solche Fälle bekannt sind? Wenn ich keine Auskunft für die "neuen" Adressen erteile, wird mir sogar angedroht, das Zwangsgeld mehrfach zu erheben (bisher "nur" 600 Euro insg. angedroht) und letztlich - wenn ich gar nicht zahle oder zahlen kann - Erzwingungshaft anzuordnen. Ich weiss nun auch nicht so recht, ob ich gleich einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht beauftragen soll oder doch auf Antwort des Landesamtes warten soll...
 
meine Einschätzung: In dem Fall solltest du einen Rechtsanwalt einschalten. Ohne den hast du wahrscheinlich keine Chance. Viel Erfolg!
 
Mr.Seymour Buds schrieb:
Auf meine Emails an das Landesamt für Statistik habe ich bisher nur automatische Bearbeitungstickets erhalten. Sonst gar nichts! Daher habe ich heute noch ein Einschreiben an die Behörde verschickt, in dem ich alles noch einmal - neben den Emails - erklärt habe.
Kommunikation per E-Mail läuft mit Behörden nicht. Das war verschwendete Zeit. Ich gehe mal davon aus, dass auf dem Schreiben Ansprechpartner genannt werden. Dort anrufen und fragen. Und natürlich einen Fachanwalt nehmen.
 
Diese Mahnschreiben werden automatisiert herausgeschickt.
Es haben auch schon Personen Mahnschreiben bekommen, bei denen sich die Meldung zeitlich einfach überschnitten hatten.
Pannen gibt es auch gerade vorwiegend in Rheinland-Pfalz.

Bevor es zu Aufforderung zur Auferlegung von Zwangsgeld kommt, muss geprüft werden werden, ob die Forderung berechtigt ist. Das geht dann also nicht automatisch und unkontrolliert, wie derzeit der Versand von Mahnschreiben.
Gegen eine Zahlungsaufforderung sollte dann auch Widerspruch möglich sein, falls doch eine kommen sollte.

Bei unberechtigten Mahnungen soll man sich per Mail oder Post an das jeweilige Statistische Landesamt melden. Die Bearbeitung / Rückmeldung kann dann durchaus mehrere Wochen dauern.
 
Es ist ungewöhnlich, dass schon gleich ein amtliches Schreiben mit Zwangsgeld zugestellt wird.

Ich hatte den ersten Zensus-Brief gleich in Müll geworfen, 6 Wochen später kam dann eine "Erinnerung" zur Meldung, als nächstes hätte wohl die "Androhung" von Zwangsgeld mit Fristsetzung gefolgt... und erst als letztes Mittel wäre dann wohl ein Zwangsgeldverfahren eröffnet worden.

Keine Behörde würde ohne vorherige Fristen, Drohschreiben etc. gleich ein gerichtliches Verfahren eröffnen.
Insofern vermute ich, dass in Deinem Fall irgendwo ein behördlicher Fehler passiert ist.

In jedem Fall würde ich sofort ein (oft kostenloses) Erstgespräch bei einem Fachanwalt vereinbaren.
Da könntest Du auch klären, ob bei dem vermutlich unstrittigen Verschulden der Behörde, diese dann auch die Anwaltskosten tragen muß.
 
Ekki-LM1 schrieb:
Ich hatte den ersten Zensus-Brief gleich in Müll geworfen, 6 Wochen später kam dann eine "Erinnerung" zur Meldung
Der erste Brief war die Aufforderung zur Online-Abgabe. Da stand auch drin (jedenfalls in Bayern und NRW) dass ein paar Wochen später ein Papier-Fragebogen folgt, wenn man online nicht fristgerecht seine Angaben abgibt.

M.M.n. ist hier irgendwas mit der Eigentümerermittlung falsch gelaufen. Oder derjenige, der die Meldung hätte abgeben müssen (und damit die beiden Aufforderungen erhalten hat) hat dreist "Mr.Seymour Buds" als abgabepflichtige Person eingetragen und sonst nichts gemacht.

Wenn die Behörden nicht auf die eigene Rückmeldung reagieren hilft wohl leider nur der Gang zum Anwalt.
 
Danke für die Hinweise. Ich habe alle gelesen. @Bits&Bytes , @Evil E-Lex , @PC295 , @Ekki-LM1 ,@gymfan

Ich habe nun per Telefon (Hotline-Nummer auf dem Schreiben) die Mitarbeiter dort angerufen (einmal bin ich aus der Leitung geflogen und ich musste insgesamt ca. 30 Minuten warten - es hätte schlimmer sein können :D ) und die haben mir gesagt, ich soll mich mit den Zugangsdaten auf dem Schrieb einloggen und auf der Webseite vom Zensus 2022 den Fragebogen starten. Dann bei Frage 2 angeben, dass ich weder Eigentümer noch Verwalter bin. Ich habe dann in der nächsten Frage noch angegeben, wie die Verwaltungsgesellschaft heisst (eine Gesellschaft verwaltet hier alle Mehrfamilienhäuser im Block - so weit mir bekannt) und dann war der Fragebogen auch beendet. Wenn ich nicht gewusst hätte, wer Verwalter ist, hätte ich halt "unbekannt" eingetragen. Was bleibt mir auch anderes übrig?

Jetzt werde ich erstmal abwarten, wann und was ich als Post vom Amt zurückbekomme. Aus meiner Sicht habe ich alles erledigt (gerade auch nach dem Hinweis der Hotline). Einen Rechtsanwalt werde ich erstmal nicht einschalten, weil es so zu teuer wird. Das wäre dann das ultima ratio, wenn die weitermachen. Irgendwie wird das Amt ja jetzt reagieren müssen. Ich denke mal, dass ich frühestens übernächste Woche einen Brief per Post bekomme (am 13.10 läuft meine Frist ab). Entweder mit Verfahrenseinstellung oder mit Zahlungsaufforderung.

Vom Rechtsanwalt sehe ich vorerst ab. Gerade jetzt wo ohnehin alle Preise steigen oder sich schon verdoppelt haben will ich nicht noch zusätzlich mit tausenden von Euros an Rechtsanwaltkosten rechnen müssen. Der Telefonmitarbeiter hat für mich übrigens auch noch einmal zwei Tickets eröffnet, indem er den Sachverhalt an das Amt geschickt hat (ich hatte es erzählt, wie in #1 geschrieben). Ich habe nun vier Tickets auf für die Bearbeitung (2x meine Emailanfragen (-> bis heute keine Rückmeldung) und 2x per Hotline Mitarbeiter eröffnet (das war Freitag)) und noch das Einschreiben mit Rückschein (kommt Mo. oder Di. beim Amt an), das unterwegs ist. Da kommt sicher Laune auf beim Amtsschimmel.

Im Übrigen finde ich es sehr bedenklich (vorsichtig formuliert), wenn man mir eine zweiwöchige Frist setzt, dann aber innerhalb dieser Frist nicht einmal Kontakt aufnimmt wegen Rückfragen. Der einzige Kontakt waren bisher die zwei Hotline Mitarbeiter, von denen mir einer nach 10 Sekunden aus der Leitung rausgeflogen war. Von den Mitarbeitern Landesamt habe ich bisher gar keine Rückmeldung erhalten (Hotline ist "externer Dienstleister").

(Zu #5 sei gesagt, dass es bisher noch kein gerichtliches Mahnverfahren ist, sondern nur ein behördlicher Vorgang. Die nennen es Zwangsgeldverfahren und schicken einen "Bescheid" mit Drohung/Drohschreiben (da steht wörtlich "ich drohe Ihnen dieses Zwangsmittel hiermit an.") für das Mahnverfahren per Gericht (kannte ich vorher nicht). Das gerichtliche Mahnverfahren ist dazu da, unwidersproche Forderungen einzutreiben per Schuldtitel. Da ich bereits per Email einen Widerspruch geschickt hatte, sollte diese Eskalation per Gericht gar nicht möglich sein. In dem Schreiben steht aber, wie ich in #1 erwähnt habe, dass ein Widerspruch nicht möglich ist (laut § 16 Absatz 7 BbgStatG - ich bin kein Jurist, keine Ahnung was dort drinsteht). Nach Zustellung gerichtl. Mahnbescheid kann aber bis zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht Widerspruch eingelegt werden. Dann geht es glaube ich über Klagen/Gerichtsverhandlung weiter. Im nächsten Leben werde ich auf jedenfall Rechtsanwalt. In Deutschland muss selbst unsere statistische Verwaltung bald größer und personalstärker sein, als die Regierung insgesamt ganzer Länder irgendwo auf der Welt. Allein in dem Schreiben sind Dutzende § aufgeführt aus Bundesstatistikgesetz, Zensusgesetz und Datenschutzgrundverordnung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute habe ich Rückmeldung in der oben beschriebenen Sache vom Amt erhalten: Die Verfahren wurden nun eingestellt. Damit sollte die Sache abgeschlossen sein. Glücklicherweise bin ich um den Rechtsanwalt herumgekommen. Der hätte mit hunderten, wenn nicht sogar mit tausenden Euros zu Buche geschlagen. Dies nur als Information für alle, die hier mitgelesen und kommentiert haben (cc @Bits&Bytes , @Evil E-Lex , @PC295 , @Ekki-LM1 ,@gymfan, @h00bi ) . Vom Ablauf der mir gesetzten Frist bis zum Eingang der Einstellungsemail sind drei Werktage vergangen - das ging also durchaus schnell. Außerdem hat sich bei mir per Telefon ein externer Mitarbeiter gemeldet, der mir gesagt hat, dass das Amt ihn beauftragt hat mich anzurufen und mich zu fragen, ob ich noch weitere Nachfragen hätte. Das fand ich durchaus nett und hilfreich. Immerhin hat sich jemand bei mir telefonisch per Rückruf gemeldet.
 
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Ja das sollte manchen eine Lehre sein, nicht auf Laien Kommentare reinzufallen und bei jeder Kleinigkeit einen Anwalt zu beauftragen.

Ich wollte kurz erwähnen, das ein ähnlicher Fall mir bekannt ist. Jemand erzählt mir neulich, das er tatsächlich jetzt ,beim Zensus oder Grundsteuererklärung weiss ich nicht, vom Amt "aufgeklärt" wurde das er noch ein Grundstück vergessen hat. Nämlich eine Garage aus DDR Zeiten. Hier gilt teilweise noch komisches Übergangsrecht und er wusste wohl selbst nichts mehr davon.
 
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Zhalom schrieb:
Ja das sollte manchen eine Lehre sein, nicht auf Laien Kommentare reinzufallen und bei jeder Kleinigkeit einen Anwalt zu beauftragen.
Von einem Mahnschreiben mit Zwangsgeldverfahren erwarte ich ohne Nennung nicht, dass dort der Link zur Zensus2022 inkl. Zugangsdaten enthalten ist.

Da ist es auch schon egal, dass ihm bei der Angabe "Allerdings sind mir die Adressen in den Briefen unbekannt (habe dort keine Wohneigentum/bin kein Verwalter)" das Grundstück/Gebäude alles andere wire unbekannt ist, es gehört ihm halt nur nicht.

Wenn ich dann noch lese "Auskunft habe ich fristgemäß und vollständig erteilt" (sicher für ein anderes Objekt), dann müsste wohl bekannt sein, dass man im Online-Fragebogen (und vermutlich auch offline) die Option "gehört nicht mir" machen konnte.
 
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