Zivildienst - Dienstplanänderung aufgrund falscher Dienstzeit

Xtremebergi

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
312
Hallo, Forum

bin gerade im Zivildienst im RotKreuz in Österreich und zwar im Innendienst. Mir wurde die Stelle angeboten und der Grund meiner Zusage war, dass ich am Wochende dann immer frei habe, da ich auch Tänzer bin und Trainings und Auftritte auf Bällen etc. immer an Wochenenden sind.

Hatte bis jetzt eine 48-Stunden-Woche. Durch Zufall beim Durchlesen der Rechte und Pflichten im Zivildienst bin ich draufgekommen dass ich aufgrund meines Diensplanes (kein Turnusdienst, kein Wochenenddienst) eigentlich nur 45 Stunden maximal arbeiten darf. Das hab ich dann gemeldet und anstatt mich einfach 3 Stunden weniger arbeiten zu lassen, wollen die jetzt meinen einfach so verändern (Turnus/Wochende) dass ich halt 48 Stunden regulär arbeiten muss...mal schauen, vielleicht werden mir die bisherigen "Überstunden" auch angerechnet.

Aber vielmehr geht es mir darum, ob die meine Dienstplan jetzt einfach so umkrempeln dürfen und zwar zu IHREN Gunsten. Was jetzt absolute sch.... ist, ist dass Tanz-mäßig und auch Fahrschulenmäßig schon bis ende November einiges verplant ist und quasi nicht verschiebbar

Meine Frage inwieweit kann ich vielleicht schauen dass das arbeitsmäßig wieder hinhaut? Dürfen die das einfach so machen?
Ich würde sogar freiwillig 3 unnötige Überstunden machen wie bisher anstatt einen Turnusdienst, der mein Privatleben quasi auf den Kopf stellen würde. Ich würde auch gerne in eine andere Innendienststelle wechseln, auch wenn mir die Arbeit dort vielleicht nicht so gefallen würde. Darf ich das als Zivildiener beantragen?


Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden in Österreich:
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare/files/Rechte_Pflichten.pdf


Danke, für jede Auskunft und Hilfe :)
lg
Bergi
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sagt denn dein Vertrag? Denn laut hier:

§ 3 (1) des Arbeitszeitgesetzes regelt, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit vierzig Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings regelt § 4 ff. eine Reihe von Ausnahmen, deren wichtigste die Möglichkeit ist, in Tarifverträgen abweichende Regelungen zu treffen. Die längste mögliche Wochenarbeitszeit sind 60 Stunden im Fall von Bereitschaftsdiensten.

Sind selbst 45 Stunden nicht zulässig. Ausnahmen ggf. Dann müssten die dir bekannt sein.
 
Hab jetzt einen Link zum Rechte-und-Pflichten-Dokument bzgl Zivi hinzugefügt. Das ist mehr oder weniger der Arbeitsvertrag. Dienstzeiten sind ab Seite 14

bin mir eben bezüglich dem dokument nicht sicher, wie es um mich steht^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Siehe Seite 17. Da ist es ganz gut geschrieben. Können sie ändern, und dann musst du länger machen.
 
Ok also die können das auch dynamisch ändern und anpassen während dem Zivi?
 
Zurück
Oben