Zivildienst verschieben?

AMDFX

Ensign
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Hallo,

Anhand des Thementitels sollte mein Anliegen klar sein.
Ich bin mir auch darüber bewusst, dass das sehr schwierig wird aber ersteinmal die vorliegende Situation:

Noch während des Abiturs habe ich mich um den Zivildienst in meiner Kleinstadt gekümmert wurde jedoch abgelehnt aufgrund 1. keine Stellen frei und 2. weil manche Betriebe erst Leute ab 21 Jahre nehmen wollten aus Versicherungstechnischen Gründen (?!).
Daraufhin habe ich mich natürlich um etwas anderes gekümmert (muss ja irgendwie weiter gehen). Ich entschloss mich zu meinem Wunschstudium "Computer Engineering" in Berlin und wurde glücklicherweise auch genommen (gibt nur 40 Plätze und einen harten NC).
Kaum war alles orgainisiert, sprich Studiengebühren bezahlt, Wohnung in Berlin fertig etc. schrieb die Zivildienststelle, ich sollte mich zum 1.1.2011 doch zum Zivildienst melden.
Und nun? ich habe eine Wohnung mit meiner Freundin wo ich Miete zahlen soll und das Studium ist alles fertig geplant und dann soll ich damit aufhören, bloß weil die alles auf dem letzten drücker machen müssen? Das sehe ich überhaupt nicht ein.

Daher würde ich gerne den Zivi verschieben, von mir aus auch garnicht lange, denn mit den Leistungspunkten kann ich später bestimmt leichter wieder einsteigen als mit dem NC und den nur 40 Plätzen!


Außerdem bin ich noch durch eine Krankheit am Fuß eingeschränkt, durch welche ich bereits 4 mal operiert werden musste und die 5. Operation ist eig. schon beschlossene Sache.
Das Problem darin ist vorallem, dass ich beim Zivi eher strafe Arbeitszeiten habe und ich permanent zutun habe, was aber mein Fuß wiederum nicht zulässt. Wenn ich mehrere Stunden Schuhe anhabe, werden die Schmerzen einfach zu groß und beim Studium habe ich einfach mehr freiräume und nicht so lange Zeiten (wenn ich an Montag denke nur 1 1/2 Stunden Uni).
Dadurch werde ich nun auch eine Spezielbehandlung in der Podologie machen müssen welche min. 6 Monate dauern wird und leider nicht komplett von den Krankenkassen bezahlt wird.


Ob dadurch eine verschiebung möglich ist und wenn ja, wie beantrage ich die am besten?

MfG
 
Um denen Studienplatz muss du dir keine Sorgen machen, den müssen die dir nächste Jahr wieder geben, wenn du den aus Gründen des Zivildienstes am Studium gehindert bist. Bist du schon eine festen Verwendung zu geteilt worden oder sollst du dir innerhalb von 2 Monarten eine Einsatzstelle suchen?
 
Im Moment leiste ich meinen Zivildienst und mir wurde immer gesagt das Zivildienst muss vor dem Studium abgeleistet werden. Dies hat mir mein Lehrer und meine Fachhochschule gesagt. Beworben habe ich mich trotzdem um einen Studienplatz, weil die FH mir gesagt hat wenn ich den Platz habe, ist mir dieser sicher. Soweit ich also weiß, kannst du den nicht verschieben und musst ihn nun ableisten und anschließend kannst du dein Studienplatz annehmen.

Wegen deines Fußes: Keine Ahnung. Ruf halt bei beim Bundesamt für den Zivildienst an und frag nach, hier wirst du (höchstwahrscheinlich) nur Vermutungen als Antwort bekommen.
 
sprich doch mit deinem arzt vielleicht wirst du freigestellt hättest auch sagen können du willst zum bund mit dem fuß wärste t5 und müsstes garnix machen ;)
 
Hoi, leiste im Moement auch den ZD. ( zum kotzen ein jahr zu verlieren oder?:))

Naja jedenfalls könntest du eine Nachmusterung beantragen,w enn du wirklich denkst, dass du mit dieser Fußverletzung eingeschränkt bzw. nicht tauglich nachgemustert werden könntest. Dein Studienplatz ist dir sicher, wie bereits erwähnt wurde. Ansonstne kann ich nur sagen Shit happens , da müssen wir alle ( naja fast :) ) durch, sind ja auch nur noch 6 Monate. Ich hätte es jedenfalls auch bevorzugt gleich zu studieren.
 
@#4
Wenn man einmal verweigert hat, kann man sich nicht mehr ausmustern lassen, ausgenommen er kann noch die Verweigerung zurückziehen.
 
Also mit DEM Fuß musst Du doch eigentlich ausgemustert werden... ab zum Arzt oder direkt bei der BW mustern lassen.
 
Ersteinmal danke für die vielen und schnellen Antworten :)
Klingt ja schonmal gut, dass mein Studienplatz gesichert ist!


@roWing: Ich soll mir innerhalb von 2 Monaten etwas suchen und mich wieder bei denen melden (1 Monat ist jetzt um)

@Gh0s: Das mit dem anrufen ist auch eine gute Idee. Werde ich morgen direkt mal machen.


Kann ich nun nochmal eine Musterung machen oder nicht? Weiss nun nicht genau wie das ist, weil ich damals den Bund verweigert hab zur Armee zu gehen. :S

Ausmustern konnte man mich damals noch nicht deswegen, weil das erst 2 Monate nach der Musterung angefangen hat (Dez. 2008 - Musterung war Aug. 2008 (leider T2))
 
Und wo beantrage ich soetwas?
Kann ich außerdem den Ort der Musterung wechseln? Ich wurde damals in Cottbus gemustert, da ich nun aber in Berlin wohne, wäre das natürlich aufwendig nach Cottbus zu fahren, zumal nichtmal Züge fahren weil die Gleise komplett neu verlegt werden wegen IC(E) Strecke :rolleyes:
 
1. Du musst dir keine Stelle suchen. Dann hat das BAZ schonmal ein Problem, dich einer Stelle zuzuweisen dauert meist sehr lange, da sich die Stellen ihre Zivis selbst aussuchen. Möglicherweise wirst du so nie einberufen.

2. Zwei Jahre nach der Musterung hat man Anspruch auf eine Tauglichkeitsüberprüfung. Keine Begründung notwendig. Wenn man das richtige Attest als Begründung mitschickst, solltest du aber schneller ausgemustert werden.

3. Offensichtlich kann man auch als Zivi gemustert werden. Durchgeführt wird dies dann bei einem Arzt in deiner Region. Der Antrag auf die Tauglichkeitüberprüfung ist beim BAZ zu stellen. Das KWEA hat nichts mehr mit dir am Hut.

4. Wenn dir die Ärzte oder das BAZ blöd kommen und meinen, dass du trotz Fußproblemen doch tauglich bist, kannst du dich darauf berufen, dass für Kriegsdienstverweigerer dieselben Kriterien wie für potenzielle Soldaten gelten. Die Kriterien stehen in der ZDV 46/1. Die neueste Fassung davon lässt sich im Internet finden.

5. Man kann gegen jede Entscheidung Widerspruch einlegen und dagegen klagen. Lediglich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist unanfechtbar.

6. Man kann dem BAZ allerdings jederzeit erklären, dass man den Kriegsdienst an der Waffe nicht mehr verweigert. Du bist dann aus dem Zivildienst unverzüglich zu entlassen und für dich ist wieder das KWEA zuständig.

7. Da die letzten Einberufungen vermutlich zum 1.1.2011 sind, ist das meiste, was ich hier geschrieben habe, wohl überflüssig.
 
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