Zotac 9800 GT AMP! Bluescreen

SanBo

Lt. Commander
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Apr. 2008
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Habe seit neuestem in folgendem Rechner eine Zotac 9800 GT AMP!:

Asus A8N-E
AMD 4200 X2 @ 2.200 MHz
3GB RAM

Seitdem ist das System in einigen Games instabil.

Während sämtliche 3D-Marks uns sogar Crysis anstandslos über die Bühne gehen, bekomme ich bei Battlefield 1942 nach einer Zeit oder bei Call of Duty 4 im Einstiegsmenü sofort einen Bluescreen mit anschließendem Neustart.

Es handelt sich bei der Zotac um eine 9800 GT in 65nm?!? mit einem blauen PCB.
Die Karte habe ich bei Amazon.de bei einem Händler als gebraucht - wie neu gekauft, der meinte, sie sei inkompatibel zu senem System.
Nachdem nun die Fehler aufgetreten sind, habe ich ihn mal angeschrieben, was er denn unter inkompatibel versteht.
Als Antwort bekam ich folgendes zurück:

"... mein mainboard hatte probleme die karte zu erkennen und richtig arbeiten zu lassen.
hat mir dann ständig bluescreens reingehaue. habe gehört, dass das bei anderen usern, die den selbigen pc haben wie, auch mit dieser grafikkarte vorgekommen ist. Also kam nur verkaufen in Frage.
Na ja, ird dann wohl demnächst eine von ATI werden ..."


Was ist davon zu halten?
Gibt es wirklich diese Inkompatibelität, von der der Verkäufer berichtet hat, oder wurde mir gerade defekte Ware untergejubelt?
Wie verhält es sich nun rechtlich?

Besteht noch irgendwie die Möglichkeit, die Karte zum laufen zu bringen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie warm wird die Karte denn, und welches Netzteil ist in diesem System verbaut? Falls sich die 65nm auf den von GPUz ausgelesenen Wert beziehen, das Programm kann( beim G92(b)) nicht die Fertigungsgrösse auslesen.

MfG rubski
 
nein die karte scheint kaputt zu sein und er hat dich vera*****....aber wenn in siener beschribeung stand das diese vollfunktionsfähig sei und außer bei seinem system läuft kannst du diese zurrückschicken und er muss diese annehm. das sein mb die nicht erkannt hat kann ich nicht nachvollziehen außer ein kondensator ist im weg oder ähnliches...
 
Naja, wie ist das mit dem Zurücksenden rechlich zu sehen?
Ich meine es liegt ja eine "arglistige Täuschung" aufgrund der verschiegenen Mängel vor, wenn ich das in der Vorlesung richtig verstanden habe.
Insofern wäre ja der Kaufvertrag als von Anfang an nicht anzusehen.
Allerdings frage ich mich, wie das nun bei einem Kauf unter Privatleuten ausschaut?

Habe ich das Recht, das Geld wieder einzuforden? Darf ich es mir herausnehmen, sowohl das Porto für den Hinweg als auch für den Rückweg einzufordern?
Ich meine, ich habe bei Amazon.de bei einem Händler/Privatperson gekauft. Der Kaufpreis lag bei 90€, 5€ Porto macht zusammen 95€.
Wenn ich das Paket nun zurücksende enstehen mir wiederum Kosten in Höhe von 5€.

Darf ich nun 100€ von dem Händler zurückverlangen? Wäre ja irgendwie unrecht, wenn ich auf den Portokosten sitzenbleiben würde - wenn in der Produktbeschreibung statt gebraucht - wie neu nämlich "kaputt - für die Tonne" gestanden hätte, hätte ich die Bestellung nämlich niemals getätigt und die Kosten für das Porto wären niemals entstanden...

Was meint Ihr?
 
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