A
alffrommars
Gast
Hallo,
folgender Sachverhalt:
- ende Dezember Geld für Januar bekommen
- 05.01. Arbeit aufgenommen -> das erste Geld gibts erst am 20. Februar
- Zahlungen wurden eingestellt wegen Überprüfung
- 670€ für fast 2 Monate
- Heute ein Bescheid das ich nur noch knapp 30€ bekomme für die Zeit vom 1. bis 20. Februar
Bin ich nich bis 19. oder 20. Februar Hilfebedürftig? Erst dann fliesst mir Geld zu und zwar für März.
Wie bezahle ich mit nich mal 1000€ dann die Miete für Februar und März (Februar Lohn ist ja dann für März).
Zuflussprinzig ... Rückwirkend und so?
Wird man Arbeitslos gibts ja auch erst Geld nachdem der Letzte Lohn eingegangen ist.
Januar arbeistlos -> Februar gibts nochmal Geld -> Stütze gibts dann erst ab März?
Am Ende wollen die das Geld für Januar auch noch zurück weil ich am 05.01. angefangen habe mit arbeiten?
Hab ich jetzt trotz Arbeit und Armut (Single unter 979€ Netto) im Februar und März noch weniger Geld wie ein ALG II Empfänger?
Gruss
folgender Sachverhalt:
- ende Dezember Geld für Januar bekommen
- 05.01. Arbeit aufgenommen -> das erste Geld gibts erst am 20. Februar
- Zahlungen wurden eingestellt wegen Überprüfung
- 670€ für fast 2 Monate
- Heute ein Bescheid das ich nur noch knapp 30€ bekomme für die Zeit vom 1. bis 20. Februar
Bin ich nich bis 19. oder 20. Februar Hilfebedürftig? Erst dann fliesst mir Geld zu und zwar für März.
Wie bezahle ich mit nich mal 1000€ dann die Miete für Februar und März (Februar Lohn ist ja dann für März).
Zuflussprinzig ... Rückwirkend und so?
Wird man Arbeitslos gibts ja auch erst Geld nachdem der Letzte Lohn eingegangen ist.
Januar arbeistlos -> Februar gibts nochmal Geld -> Stütze gibts dann erst ab März?
Am Ende wollen die das Geld für Januar auch noch zurück weil ich am 05.01. angefangen habe mit arbeiten?
Hab ich jetzt trotz Arbeit und Armut (Single unter 979€ Netto) im Februar und März noch weniger Geld wie ein ALG II Empfänger?
Gruss
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