Zuflussprinzip ALG II - Wieviel Geld steht mir noch zu nach Arbeitsaufnahme?

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alffrommars

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Hallo,

folgender Sachverhalt:

- ende Dezember Geld für Januar bekommen
- 05.01. Arbeit aufgenommen -> das erste Geld gibts erst am 20. Februar
- Zahlungen wurden eingestellt wegen Überprüfung
- 670€ für fast 2 Monate :confused_alt:
- Heute ein Bescheid das ich nur noch knapp 30€ bekomme für die Zeit vom 1. bis 20. Februar

Bin ich nich bis 19. oder 20. Februar Hilfebedürftig? Erst dann fliesst mir Geld zu und zwar für März.
Wie bezahle ich mit nich mal 1000€ dann die Miete für Februar und März (Februar Lohn ist ja dann für März).

Zuflussprinzig ... Rückwirkend und so?

Wird man Arbeitslos gibts ja auch erst Geld nachdem der Letzte Lohn eingegangen ist.
Januar arbeistlos -> Februar gibts nochmal Geld -> Stütze gibts dann erst ab März?

Am Ende wollen die das Geld für Januar auch noch zurück weil ich am 05.01. angefangen habe mit arbeiten?

Hab ich jetzt trotz Arbeit und Armut (Single unter 979€ Netto) im Februar und März noch weniger Geld wie ein ALG II Empfänger?

Gruss
 
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Am Ende wollen die das Geld für Januar auch noch zurück weil ich am 05.01. angefangen habe mit arbeiten?
Da gehe mal stark von aus. Du bekommst ja ab dem 5.1. Lohn vom AG für Deine Arbeit, also bist Du ja auf die Hilfe nicht mehr angewiesen. Geld bekommst Du bis zu dem Tag an dem Du mit Arbeiten anfängst, denn ab dem Tag bekommst Du ja Gehalt, wann es an kommt ist dem Amt relativ egal (Februar Lohn ist ja dann für März << falsch), der Lohn ist für Februar und wird rückwirkend bezahlt. Evtl kannst Du ja mit denen ein Ratenzahlung ausmachen für die zuviel gezahlten ALG2 Beträge, die Du bereits erhalten hast.
 
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Falsch ich bekomme ab 20.02. meinen Lohn, genau ab da kann ich meinen Lebenunterhalt selber bestreiten und nicht ab dem 05.01.

Ich glaube auch nicht das mein Vermieter das mitmacht das ich rückwirkend Miete zahle, bin ja jetzt schon im Rückstand mit Februar.

Dann hätte ich ja für Januar, Februar und bis 20.03. nur 955€ Euro für 3 mal Miete + 3 Mal Lebensmittel.
Wie soll das bitte gehn?

Ich bekomme kein Gehalt sondern Lohn.

Das Amt hat auch nich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bezahlt da es ja am nächsten 15. nochmal Geld gab.
Wär dann bissl ein komisches einseitiges Gesetz oder?

Naja da hilft anscheint nur der Gang zum Fachanwalt ...
 
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Wenn Du ab dem 5.1. angefangen hast zu arbeiten, steht Dir ab dem Tag Dein Lohn/Gehalt zu (ist auch egal ob es nun Lohn oder Gehalt heisst) und nicht erst ab dem 20.02., da denkst Du etwas falsch rum. Dein AG überweist den Lohn/Gehalt erst am 20.02. auf Dein Konto, der Anspruch besteht aber für den Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.01., da Du erst am 05.01. angefangen bist bei der Firma zu arbeiten, bekommst Du auch erst ab dem 05.01. Lohn/Gehalt, oder hast Du während der zeit vom 5.1. bis zum 20.2. gearbeitet ohne Lohn dafür zu bekommen, also Probearbeit ohne Lohn? Das glaube ich nicht, sieh auf Deiner Lohnabrechnung einfach nach, was dort drauf steht als Abrechnungszeitraum. Wenn Du die Abrechnung noch nicht hast, frage bei Deiner Krankenkasse mal nach, ab wann der AG Dich dort angemeldet hat und Du selbst wieder Krankenversichert bist.
Du hast einen Denkfehler, dabei wird auch ein Fachanwalt nichts ändern können. Dein AG hätte Dir einen angemessenen Vorschuss zahlen können damit du die Miete zahlen kannst. Evtl hast Du ja, weil Du zuwenig Geld verdienst, Anspuch auf Mietbeihilfe/Wohngeld, diese muss aber wieder beim Amt beantragt werden.
Das Amt hat auch nich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bezahlt da es ja am nächsten 15. nochmal Geld gab.
Ab dem Tag wird gezahlt, an dem Du Dich arbeitslos gemeldet hast, wenn Du das nicht fristgemäss gemacht hast, bekommst Du erst Geld ab dem Tag, wo die Meldung abgegeben wurde. Das Geld wird immer nachträglich bezahlt.
Zeitpunkt der Auszahlung

Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt. Es ist sichergestellt, dass Sie am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können. Auf mögliche Verzögerungen (zum Beispiel verspätete Gutschrift auf Ihrem Konto oder verspätete Zustellung der "Zahlungsanweisung zur Verrechnung") hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch keinen Einfluss.
http://www.arbeitsagentur.de/web/co...sigkeit/Arbeitslosengeld/Auszahlung/index.htm
http://www.arbeitsagentur.de/web/co...r/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/index.htm
Alles nachzulesen auf den Seiten der Agentur.

Heute ein Bescheid das ich nur noch knapp 30€ bekomme für die Zeit vom 1. bis 20. Februar
Das ist der Zeitraum vom 1.1. bis zum 5.1., für den Du noch Anspruch hast.
 
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Und warum zahlt das Amt nicht ab den dem ersten Tag Arbeitslosigkeit sondern rechnet das Rückwirkende Geld vom Vormonat mit ein?

Man wird am 30. gekündigt und hätte ab 1. Anspruch oder?
Man bekommt aber am nächten 15. nochmal Geld vom Vormonat.
Warum wird da dann das Rückwirkende Geld mit angerechnet und man bekommt weniger oder nix?
Das war doch dann das Geld vom Vormonat.

So sitze ich demnächst auf der Straße weil ich die aktuelle Miete nicht zahlen kann oder hungern muss :confused_alt:
Immerhin hab ich 1 Monat Mietschulden und Minus auf dem Konto für Lebensmittel.
 
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Habe es oben noch editiert, für Dich zum nachlesen.
 
Rückflussprinzip stimmt schon.
Es zählt das Datum an dem du das Geld in Händen hälst. Bis zu diesem Tag müsstest Geld kriegen.
Sprech das mal an, aber freundlich. Sag du glaubst da gäbe es einen Fehler...

Immer dumm stellen, die kommen sich gerne wichtig und größer vor als der Empfänger.
Wer schlauer ist und ihr Fehlverhalten anspricht, dem machen sie die Hölle heiß.


Ein alternativer Tip ohne Geharze:

Informier dich mal über die "Hessenkolleg", ist ein Gymnasium für 18+
Dort bekommst 670€ Bafög, welches nicht zurück gezahlt werden muss.
Mit 400€ Job, was da problemlos möglich ist (Schule meist bis 13 Uhr), hast du MEHR Netto und oben drauf ein Abi. Geht in 3 Jahren, oder im Schnell Abi 1 Jahr, was aber recht zäh ist ;)


Ein Studium MIT BAFÖG lässt sich auch über 30 beginnen, wer vom 2ten Bildungsweg kommt, was das Hessenkolleg ja ist - man muss es nur unverzüglich ohne Verzögerungen aufnehmen. Für das Studium gilt das gleiche, außer dass du da 400€ Minijob + 670€ Bafög + Studienkredite ohne Fragen bekommst, Rückzahlung 50% was die hergaben. Bafög Rückzahlung ist 5 Jahre nach Studium, 3 Jahre bei Studienkredit oder Bildungskredit in 100€ / Monat Raten. Also problemlos machbar.

Das ist ein viel besserer Weg, bei dem du dir nicht die Hosen ausziehen lassen musst und am Ende was gescheites hast. Das verschweigt das Arbeitsamt / Jobcenter gerne, da sie eigentlich nur Billiglöhner brauchen.

Aber Achtung: Wer das Studium nicht schafft muss als Billiglöhner Unmengen Geld zurückzahlen !
 
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Sag ich doch ich bin solange Hilfebedürftig bis ich Geld in der Hand halte u d nicht seit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme.
Keiner bekommt täglich sein Geld ausgezahlt um seine Kosten zu decken ...

Der Bescheid ist einfach falsch für Februar mit den 30€.
Somit Anwalt kontaktieren und Widerspruch.

Das Geld vom 20. muss ja bis zum nächsten 20. reichen und nicht vom 01.02. bis 20.03. ...
 
Wieso gleich Anwalt ? Klär das doch erst mit dem Sachbearbeiter.
Anwalt wenn alles scheitert
 
Du denkst immer noch falsch, aber es ist wohl zwecklos es Dir zu erklären, wenn Du selbst mit den verlinkten Seiten vom AA nicht klar kommst.
Dein Lohn für den Monat Januar wird vom Arbeitgeber am 20.02. auf Deinem Konto zur Verfügung stehen, das heisst aber nicht das Du deshalb bis zum 20.02. vom AA/Jobcenter Geld bekommst. Der Anspruch ist am 5.1. mit Aufnahme der Arbeit erloschen.
Das Geld vom 20. muss ja bis zum nächsten 20. reichen und nicht vom 01.02. bis 20.03.
Das Geld vom 20. ist für die Zeit vom 5.1. bis 31.1., da Du ja selbst sagst das niemand täglich sein Geld bekommt, wird es rückwirkend gezahlt. Natürlich ist es nicht schön erst am 20.sten sein Geld zu bekommen, aber das musst Du mit dem AG ausmachen, dafür kann das AA/Jobcenter ja nichts, sprich mit Deiner Bank und erhöhe den Dispo, machen sie aber bei Hartz4 wohl auch nicht so schnell, evtl bringe denen Deine Lohnabrechnung rein, dann sehen sie das Du arbeitest und wieviel Geld zu erwarten ist, evtl lassen sie dann die Miete durchgehen.
 
Bei uns gibts kein Amt mehr ... zu gemacht.

Warum nich gleich ein Profi den Widerspruch machen lassen?

@S.a.M.
Weil es Lohn in der Regel erst am 15. des Monats bzw. bei mir am 20. gibt.
Lohn und Gehalt sind nun mal nicht das gleiche ...

@werkam

Falsch der Anspruch ruht und ist nicht erloschen ... er wird neu berechnet.
Der Berechnungsbescheid mit 30€ ist nur falsch.

Also zahlt man Miete, Rechnungen und Essen immer rückwirkend da man rückwirkend das Geld bekommt als Arbeitender.
Das wusste ich nicht ...

Wer nicht 2000€ Netto hat muss also bei der Bank betteln und jeden Monat teuren Dispo zahlen da das Geld nie ausreicht da es schon ausgegeben ist bevor man es erhält?

Sag doch Anwalt ... Bauernweißheiten bringen ein auch nich weiter.

Die Links sind nutzlos oder ich seh nich was du damit willst?
 
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Reaktionen: Ezechiel
Hatte einen ähnlichen Fall und war am Ende machtlos.

Habe am 02.07. Gehalt für Juni erhalten und war ab dem 01.07. arbeitslos.
Hatte im Juli mein letztes Azubigehalt + BAB.

Ab dem 01.08 hatte ich dann einen neuen Job und hatte letztmalig BAB ausgezahlt bekommen.
Beim Jobcenter angegeben, dass Sie Miete direkt überweisen sollen und habe dann im August 180,00 Euro überwiesen bekommen.
Ich ging davon aus, dass Sie die Miete separat überwiesen haben und bekam dann Mitte des Monats einen Brief vom Vermieter.

Insgesamt hatte ich für den Monat nur 430,00 Euro bekommen vom Jobcenter und von der Agentur für Arbeit.
Hätte mein damaliger Arbeitgeber das Gehalt früher ausgezahlt hätte ich auch deutlich mehr bekommen.

Bei 360 Euro Miete und max. 430 Euro zu leben war das keine einfache Situation und der Anwalt konnte auch nichts machen...
 
Das Problem liegt eigentlich dort begründet, dass Du erst am 20.02. Geld für Deine Arbeit bekommst; das ist an sich schon unverständlich und zumindest stellt sich die Frage, ob Du nicht vom Arbeitgeber einen Vorschuss erlangen könntest, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern !

Woran liegt es, dass der Arbeitgeber erst so spät zahlt ?

Unabhängig davon, wann der Arbeitgeber zahlt, hast Du eine Forderung auf Deinen im Januar erarbeiteten Lohn ! Das schließt Hilfe jedweder Art aus wie Hilfe zum Lebensunterhalt. Wenn der Arbeitgeber nicht früher zahlt oder keinen Vorschuss gewährt, dann kannst Du Deine Ansprüche auf die Lohnzahlung möglicherweise an eine Bank abtreten und von dort ein entsprechendes Darlehen erhalten.

Geht auch dies nicht, dann musst Du beim Sozialamt vorsprechen und von denen ein Überbrückungs-Darlehen beantragen, indem Du denen Deine Lohnansprüche abtrittst !

Würde die Sache so funktionieren, wie Du Dir das vorstellst, dann könnte jeder beliebig mit seinem Arbeitgeber die Auszahlung seiner Ansprüche nach hinten verschieben und sich ein oder zwei zusätzliche Monatsgelder vom Amt erschleichen !

Den Weg zum Anwalt kannst Du Dir deshalb sparen, der verlangt auch Geld für seine Tätigkeit und Prozessostenhilfe wirst Du jetzt wohl keine bekommen, da Du ja entsprechendes Einkommen hast !


Geld vom Amt (und damit das Geld der anderen Beitrags-oder Steuerzahler !) gibt es grundsätzlich nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit; Du aber bist nicht mehr bedüftig, denn Du verdienst das Geld für Deinen Lebensunterhalt und darfst halt nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern musst selbst eine Lösung für Dein Problem finden, wie Du die Zeit bis zum Erhalt Deines Lohnes überbrücken kannst. Darfst halt nicht einfach die Hände in den Schoß legen und meinen, die anderen hätten Dir in dieser Situation von ihrem Geld was abzugeben ! Würdest Du im umgekehrten Fall auch nicht machen wollen !!!
 
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Das Problem ist doch offensichtlich und es ist kein Fehler und keine Benachteiligung Deinerseits.

ALGII gibt es immer im voraus für den kommenden Monat. Dein Gehalt bekommst Du im nach hinein, für den vorherigen Monat. Und dann erst auch noch zum 20. des Folgemonats. Dadurch entsteht die Lücke. Aber dafür ist nicht das Amt zuständig.

Genau so ging es Dir am Anfang Deiner ALGII Karriere, nur anders herum. Da hast Du dann für einen Monat doppeltes Geld bekommen. Das hättest Du zur Seite packen können, eben für den Fall der Arbeitsaufnahme. Nur wenig Arbeitgeber zahlen Lohn / Gehalt im Vorschuss. Das macht fast nur die öffentliche Hand.
 
Nein man bekommt am Anfang kein doppeltes Geld ... der letzte Lohn wird mit eingerechnet und das Alg 2 gemindert oder für den Monat komplett ausgesetzt. Steht auch so im Bescheid drin beim Eintritt ins Alg 2.

Und man kann nicht die Auszahlung legen wie man will, das steht im Arbeitsvertrag und eine Kopie hat das Amt.
Dann gibts Tarifverträge die das regeln, auch das ich unter 8,50€ arbeiten muss ... ist zumutbar und legal.
 
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Jo, wenn Du zum Monatsersten das Geld vom letzten Monat erhältst, dann hast Du ja Geld, um im laufenden Monat Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten; warum sollten dann andere in diesem Monat für Deinen Lebensunterhat aufkommen? Die kommen erst dann auf, wenn Du Geld für den nächsten Monat brauchst und dann kein Geld mehr hast !
 
Es geht ja um die zurückliegende Zeit ... nach Miete für Feb. und März kosten für Lebensmittel im Feb. hab ich kein Geld mehr für Lebensmittel bis Ende März. Hilfebedürftig?

Ach egal hier is sinnlos was zu erfragen.
 
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Da wird nichts gegen gerechnet. Wenn Du zB ab 01.05 ALG II bekommst, dann bekommst Du das Ende April.

Und Dein Job ging bis zum 30.04. Dann bekommst Du im Mai doppeltes Geld. Einmal das Gehalt vom April und das ALGII vom Mai. Gegen gerechnet wird nur das, was sich auch überschneidet. Aber da hat sich nicht überschnitten.

Deine Misslage kannst Du dennoch lösen. Und es steht auch hier. Das Sozialamt springt in solchen Fällen ein, damit Du Deinen Verpflichtungen auch nach kommen kannst.
 
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