Zusatzregeln bzgl. billiger Keys für Windows, Office und vergleichbar

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Zensai

Boba Fett
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Nach wie vor werden hier auf ComputerBase in Kaufberatungen und anderen Threads massenhaft "graue" Keys empfohlen und trotz der offensichtlichen Grauzone mit Beiträgen wie "Kauf einfach einen Key günstig auf eBay" sich auf dünnes Eis begeben.
Warum dünnes Eis: In der absoluten Mehrzahl handelt es bei solchen Angeboten um Grauimporte, nicht für den Endkundenmarkt vorgesehene Volumenlizenzschlüssel oder schlichtweg gestohlene/gefälschte Keys. Teilweise auch um "gebrauchte" Software.
Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass dort ein KEY erworben wird, aber oftmals eben keine LIZENZ. Bitte nutzt die offiziellen Stores und vertrauenswürdigen Reseller anstatt irgendwelcher dubiosen Ebay Angebote und Keyseller.


Wir möchten, dass Entwickler für ihre Arbeit entlohnt werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch die allgemeine Diskussion über das Thema nicht komplett unterbinden. Ergänzend zu den Forumregeln gelten deshalb ab sofort folgende Zusatzregeln :
  1. In Kaufberatungen haben Diskussionen über solche Angebote generell nichts verloren.
  2. Außerhalb von Kaufberatungen sieht das anders aus, aber auch dort müssen Diskussionen ohne Anfragen nach oder Links zu solchen Angeboten auskommen.
  3. Empfehlungen, Links und Anfragen zu solchen Angeboten - insbesondere im Kontext von Kaufberatungen - werden zukünftig versenkt und gegebenenfalls verwarnt. Das gilt auch wenn eine solche Empfehlung lediglich aus dem Kontext herausgelesen werden kann aber nicht explizit ausgesprochen wird. (Bsp: "Bestell Gerät X ohne OS und hol dir Win für ein paar € über die altbekannten Quellen")

Die allgemeine Diskussion an sich bleibt selbstverständlich erlaubt. Da jedoch solche Themen außerordentlich schnell dazu neigen, sich im Kreis zu drehen werden wir dort entsprechend eingreifen.

Viele Grüße,
Die Foren-Moderation


Zusatzinfo bzgl gebrauchter Software:

Der Erwerb, bzw. Softwaredownload mag noch legal sein, aber ob der Key eingesetzt werden darf oder kann ist bei solchen Angeboten nicht garantiert.

Hinweise zum Angebot gebrauchter Software:

  1. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Sinne des § 69c Nr. 3 UrhG ist eingetreten.
  2. Der Urheberrechtsinhaber hat für die Software vom Ersterwerber eine angemessene Vergütung erhalten.
  3. Die Software kann ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden.
  4. 100%ige Updatefähigkeit ist gewährleistet.
  5. Der Ersterwerber hat keine Programmkopie zurückbehalten. Einen Datenträger gibt es nicht. Das Produkt muss heruntergeladen werden.
Der Anbieter ist in den meisten Fällen nicht Ersterwerber. Kaum ein Anbieter garantiert daß o. g. Punkte eingehalten wurden.


Artikel bei Born City
Informationsseite der Firma Microsoft zu diesem Thema.
Spiegelartikel von "c't"-Redakteur Jan Mahn
Bundesgerichtshofurteil zur Bereitstellung (eines) Downloadlink.
Aktuelle Einschätzung der Kanzlei WBS zum Thema Hausdurchsuchungen bei Lizengo-Käufern (Beachten: Kommt nicht durch =! nicht erlaubt)
 
Zuletzt bearbeitet: (Änderung Link Microsoft)
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