Zwangsmitgliedschaft in Berufsgenossenschaften

F_GXdx

Captain
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Hallo,

Kurze Frage zur Existenzgründung: Meine bisherige Annahme war, dass in Deutschland praktisch fast jeder Gewerbetreibende Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein MUSS, ich habe darüber aber keinerlei Statistiken gefunden, nur eine Quelle, die sagt, dass es in Deutschland 46 Millionen Menschen sind (???).

Ich suche eine Angabe oder Statistik mit Quelle: Wieviel % aller Gewerbetreibenden sind in Deutschland in einer Berufsgenossenschaft, bzw, in welchen Sektoren kommt man überhaupt "darum herum"?

Danke
 
Einfach weigern zu bezahlen und fertig. Diese Zwangsmitgliedschaften sind echt einfach nur schlimm und eigentlich auch nicht tragbar. aber die versuchen halt immer an ihren posten udn einnahmequellen fest zu halten
 
Ich bin selbständig (in einem handwerksähnlichen Beruf) und bin zwangsweise Mitglied der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft bei der ich für eine völlig sinnfreie Unfallversicherung zahlen muss. Man wird wohl automatisch bei der Gewerbeanmeldung auch bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zwangsweise angemeldet.


Darüber hinaus bin ich natürlich Mitglied, ohne hätte ich eine zu hohe Stimme...
 
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da gibt es soweit ich weiß Freigrenzen wegen dem Beitrag, gerade wenn man anfängt. Musst dich mal erkundigen, ansonsten ist es eine sinnvolle Sache. Kannst ja bei EuGh klagen, geht wohl auch durch :D
 
KnolleJupp schrieb:
Ich bin selbständig (in einem handwerksähnlichen Beruf) und bin zwangsweise Mitglied der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft bei der ich für eine völlig sinnfreie Unfallversicherung zahlen muss. Man wird wohl automatisch bei der Gewerbeanmeldung auch bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zwangsweise angemeldet.


Darüber hinaus bin ich natürlich Mitglied, ohne hätte ich eine zu hohe Stimme...

Sorry, aber sinnfrei ist die Unfallversicherung nicht. Es gibt keine private Unfallversicherung die so gute Leistungen hat wie es Berufsgenossenschaften haben!
Ob der Zwang sinnvoll ist oder nicht, darüber lässt sich streiten.
 
Als Gewerbetreibender bist du Zwangsweise in einer Berufsgenossenschaft. Das ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung wärend der Arbeit + An-/Abfahrt. Raus kannst du nicht.
 
Es ist so, dass man als Gewerbetreibender oder Freiberufler und als Familienangehörige des Unternehmerns in den meisten Berufsgenossenschaft nicht Mitglied sein, sondern nur seine Arbeitnehmer dort anmelden muss ! Die Mitgliedschaft für den Unternehmer oder dessen mitarbeitenden Familienangehörigen kann dann freiwillig eingegangen werden, um ebenfalls in den Genuß der berufgenossenschaftlichen Unfallversicherung zu kommen.

Wenn man in einer Berufsgenossenschaft Mitglied ist, die den Unternehmer als Zwangsmitglied verpflichtet, und man das nicht will, sollte man überlegen, ob man die Mitgliedschaft dort etwa durch Umwidmung des (Haupt-)Unternehmenszweckes kündigen und in eine andere BG wechseln kann, sofern man Arbeitnehmer beschäftigt, oder ohne Mitgliedschaft bleiben kann, falls nicht.

In der Berufsgenossenschaft wird man übrigens nicht automatisch durch eine Gewerbeanmeldung Mitglied, sondern der Unternehmer muss die Mitgliedschaft dort selbst anmelden; sobald er Arbeitnehmer beschäftigt oder selbst ein versicherungspflichtiger Unternehmer ist, ist er dazu allerdings gesetzlich verpflichtet.

Die Berufgenossenschaft deckt auch nicht nur das Unfallrisiko auf der Fahrt von und zur Arbeit ab, sondern insbesondere natürlich das Risiko von Arbeitsunfällen am Arbeitplatz oder im Arbeitseinsatz.
 
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Danke für die Infos so weit.

Gibt es denn irgendeinen Selbständigen Gewerbetreibenden hier oder kennt ihr einen, der nicht in einer Berufsgenossenschaft wäre?

Es geht hier übrigens um eine kleine Ausarbeitung zu dem Thema, ich habe also kein Interesse, dagegen zu klagen oder so ^^
 
ammerlake schrieb:
In der Berufsgenossenschaft wird man übrigens nicht automatisch durch eine Gewerbeanmeldung Mitglied, sondern der Unternehmer muss die Mitgliedschaft dort selbst anmelden
Komisch, ich habe mich nie bei der Berufsgenossenschaft angemeldet, ich wäre auch im Traum nie drauf gekommen das genau diese Berufsgenossenschaft für mein Tätigkeitsfeld zuständig ist.

Nach der Gewerbeanmeldung (etwa 5 Jahre her) erhielt ich wenige Tage später einen netten Brief in dem man mich als neues Mitglied willkommen hieß.
Bis zu diesem Brief kam das Wort Berufsgenossenschaft in meinem Denkorgan nie vor.
 
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F_GXdx schrieb:
Und welche Branche seid ihr?

Ich war Geschäftführer in unterschiedlichen Branchen mit Kontakten zu unterschiedlichen Berufgenossenschaften und heute bin ich als Unternehmensberater für KMU tätig und habe deshalb Kontakt zu zahlreichen Firmen mit unterschiedlichsten BG-Zugehörigkeiten.
 
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Könntest du mir da dann konkret was nennen? Welche Branche war das denn, wo keine Genossenschaftspflicht bestand?

Mittlerweile weiß ich zumindest, dass Gastronomie seit 2008 von Pflicht auf freiwillig umgestellt hat. Mehr hab ich aber nicht gefunden.
 
Gut, das lässt sich klären. Aber nur, ob die dortigen Mitglieder Pflichtmitglied sind. Bleibt immer noch die Frage offen, ob man in Deutschland als Gewerbetreibender immer Pflichtmitglied in einer Genossenschaft ist, das heißt, ob es eine Sparte gibt, die keine Genossenschaft hat.
 
Also um Dir aus dem Gedächtnis einige zu nennen:

Keine Mitgliedschaftpflicht des Unternehmer besteht nach meiner Erinnerung (kann sich aber auch geändert haben oder ändern - bei BG Verwaltung und BG Bau weiß ich es definitiv) beispielsweise bei den folgenden Berufsgenossenschaften:

BG Verwaltung
BG Bau
BG Metall
BG Rohstoffe und chemische Industrie
BG Handel und Warendistribution

während die einzige, die mir mit Zwangsmitgliedschaft einfällt diese ist :

BG Druck



Aber, wie Marvin X schon zu Recht schrieb; Du brauchst Dir nur auf der Liste der BGs diejenige anzuklicken, von der Du das wissen willst, und auf deren Homopage kannst Du das dann ergründen oder mit einem kurzen Telefonat Dir Klarheit verschaffen !



Am Beispiel von BG Druck und BG Handel kann ich Dir auch einmal aufzeigen, wie man mit diesen Mitgliedspflichten umgehen kann:

Ich habe einmal einen Kunden mit einer kleinen Druckerei als Mandanten gehabt, der wollte wegen seines fortgeschrittenen Alters für sich keine Beiträge mehr in die Berufgenossenschaft Druck mehr bezahlen. Da er außerdem seine persönliche Haftung minimieren wollte, gründeten wir eine Kapitalgesellschaft und diese nicht mehr als Druckerei, sondern als Druckerei-Vertriebsgesellschaft; der Hauptzweck dieser Gesellschaft wurde dem Marketing und dem Vertrieb von Druckereiprodukten gewidmet und die Druckerstellung wurde nur noch zum Nebenzweck.


Dadurch wurde das Unternehmen in der BG Handel mitgliedspflichtig, wo kein Beitragszwang für den Unternehmer besteht, und die Mitgliedschaft des Unternehmers in der BG Druck konnte beendet werden.
 
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