Zwangsversteigerung - Zeitspanne vom Gutachten bis zum Versteigerungstermin

2Pat

Lt. Commander
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Guten Abend,

ich benötige eure Hilfe bzgl. der Dauer einer Zwangsversteigerung (Immobilie).

August diesen Jahres hat sich die Bank bei Person XY eine Zwangsversteigerung im Grundbuch eintragen lassen.

Nun war im September ein Gutachter dar, welcher nun Ende Oktober das Schriftstück an das Amtsgericht geschickt hat.

Wie viel Zeit ist nun bis zum Termin der Zwangsversteigerung? - Grob!-

Bei Wikipedia steht folgendes:

Nach erfolgter Verkehrswertfestsetzung wird der Versteigerungstermin bestimmt. In der Regel vergehen zwischen Anordnung der Zwangsversteigerung bis zur Bestimmung des Versteigerungstermins 9 bis 12 Monate, regional auch bis zu 24 Monate. Der Termin wird durch Aushang im Amtsgericht und Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gemacht. Gem § 38 Abs.2 ZVG gilt auch die Veröffentlichung im Internet als Veröffentlichung im Amtsblatt. Zusätzlich erfolgt meist auch die Veröffentlichung in einer örtlichen Tageszeitung und an der Gemeindetafel (§ 39 ZVG).
- Quelle Wikipedia

Hier steht etwas von 9-12 Monaten. Kann ich also davon ausgehen, dass der Zwangsversteigerung höchstwahrscheinlich allerfrühestens im März 2010, oder sogar später angesetzt wird? Schließlich liegt die Dauer bei 9 Monaten aufwärts.

Ist es normal, dass das Gutachten so schnell vorliegt, sich der Rest der Versteigerungsprozedur dann so hinzieht?

Die Immobilie liegt in Brandenburg, wo Zwangsversteigerung laut Internet idR mitunter am längsten dauern. Ist es dennoch normal, dass das besagte Gutachten so schnell dem Gericht vorliegt?

Würde mir sehr über fachkundige Aussagen freuen!

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gericht hat das Gutachten jetzt zum Schuldner und Gläubiger geschickt, die jetzt Einwendungen gegen das Gutachten vorbringen dürfen. Das ganze dauert so rd. reichlich 1 Monat inkl. Widerspruchsfrist. Gehen keine Einwendungen ein, so setzt das Gericht intern den Versteigerungstermin fest, erfahrungsgemäß so in rund 6 Monaten. 2-3 Monate vor dem Termin wird dieser gerichtsintern bereits vorgemerkte Termin zum offiziellen Termin mit Verkündung durch Anschreiben an die Beteiligten, Veröffentlichung im Internet und an der Gerichtstafel sowie der örtlichen Verkündungstafel.

Das Zwangsversteigerungsverfahren ist ein Antragsverfahren. Der Antragsteller kann jederzeit das Verfahren vor Terminsbestimmung ruhend stellen. Das Gericht gewährt dem Antragsteller zudem zu fast jedem Zeitpunkt ein 6 monatiges Entscheidungsrecht, z. Bsp. nach Zustellung des Gutachtens.
Hier sieht es allerdings danach aus, als ob der Gläubiger ein schnelles Verfahren möchte und es auch bekommt. Rechne mit einer Terminsbestimmung zu Mitte 2011!

Der Schuldner hat auch noch Aufschubrechte, die aber nachweisbarer Erfolgsaussichten einer Einigung/Umschuldung bedürfen oder Formfehler im Verfahren oder ein mangelhaftes Gutachten.
 
Genau die Info habe ich benötigt. Es ist also noch etwas Zeit für den Gläubiger und durch Einspruch gegen das Gutachten lässt sich sicherlich nochmals etwas Zeit zusätzlich rauszuschlagen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
 
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