Dey
Banned
- Registriert
- Mai 2005
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- 1.925
Hi.
Ich nehme morgen an einer Zwangsversteigerung teil und bräuchte daher noch dringend eine Information:
Wenn beim zweiten Termin 50 % vom Verkehrswert erreicht worden sind, kann dann der Gläubiger dennoch eine Zuschlagsversagung oder einstweilige Einstellung beantragen?
Gruß Dey
Ich nehme morgen an einer Zwangsversteigerung teil und bräuchte daher noch dringend eine Information:
Wenn beim zweiten Termin 50 % vom Verkehrswert erreicht worden sind, kann dann der Gläubiger dennoch eine Zuschlagsversagung oder einstweilige Einstellung beantragen?
Gruß Dey