Zwangsvollstreckung aus heiterem Himmel

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samotyr

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Hallo liebe Forumbasler,

meine Eltern haben mich heute bei einer Angelegenheit um Hilfe gebeten. Und zwar bekamen sie einen Brief vom Obergerichtsvollzieher. In dem heißt es, dass sie bis zum 27.06. im Gericht eine Eidesstattliche Versicherung abgeben sollten. Es geht um rund 500 Euro.

Die Forderung kommt von einer Anwaltskanzlei im Auftrag der GEMA. Meine Eltern hatten früher ein Ladengeschäft. Im hinteren Teil befand sich ein privat genutzter einen Fernseher. Mein Daddy hatte wohl einen Vertrag unterschrieben um dafür Gebühren zu bezahlen, "weil er Sendungen öffentlich" macht. Er hat die Raten aber nicht bezahlen wollen und bekam einen Mahnbescheid über x Euro. Den Betrag hat er dann auch beglichen.

Das Ganze ereignete sich Anfang 2003! Also vor 9 Jahren. Das Geschäft befindet sich seit 2006 nicht mehr in unserem Besitz, es wurde aufgegeben. Aus dem Brief vom Gerichtsvollzieher geht hervor, dass schon ein mal zuvor zu einer Eidesstattlichen Versicherung vorgeladen wurde, man aber wohl nicht erschienen sei. Offensichtlich gingen die Schreiben an die falsche Adresse.

Meine Eltern haben seit dem Mahnbescheid 2003, keine Schreiben mehr erhalten. Weder vom Gericht, noch von einem Anwalt, noch von der GEMA. Deshalb kommt mir die ganze Sache sehr spanisch vor...Als ich bei denen anrief, war niemand da, der zu der Sache da hätte Auskunft geben können oder wollen.

Finde es eigenartig, weil die Geschichte schon so viele Jahre zurück liegt. Sollte ich einen Anwalt einschalten oder einfach die Rechnung für meine Eltern begleichen? Die Frist finde ich ehrlich gesagt auch etwas unangemessen und das setzt mich unter Druck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Frage, der Anwalt ist der erste Ansprechpartner in solchen Sachen.

Aus dem Fall sieht es für mich aus, das ihr zahlen müsst. Evtl. kommen Verjährungsfristen hier in Frage. Dazu fehlen aber Fakten. Auch ob ein gültiger Vollstreckungsbescheid vorliegt oder nicht. Daher mein Tipp Anwalt.
Wenn die Summe nicht zu hoch ist, würde ich gar diese bezahlen. Weil man evtl. auf Anwaltskosten und der Summe sitzen bleibt. Das müsst ihr entscheiden.
 
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, kommen natürlich solche Hinweise hier im Forum.

Ein Vollstreckungsbescheid verjährt nach 30 Jahren, also 2033 im Fall des TE.
Und dessen Eltern haben 2003 einfach nicht gezahlt oder gezahlt und sich nicht den Titel aushändigen lassen, so dass jetzt noch einmal kassiert werden soll. Also entweder es finden sich noch die Belege über die volle (!) Begleichung aus 2003 oder es heisst nochmal zahlen!

Kein Gerichtsvollzieher wird ohne vollstreckbaren Titel die Abgabe der EV verlangen, schon gar nicht ein erfahrener Obergerichtsvollzieher.
Aufgrund eines einfachen Mahnbescheides aus 2003 wird kein Gerichtsvollzieher 2012 tätig. Die Eltern des TE haben wohl einfach die Sache verdrängt oder nie die weitere Post (=Vollstreckungsbescheid) in der Sache geöffnet.

Beratung bei einem RA würde ich nur anraten, wenn es nicht soviel kostet. Sonst werden aus den 500 Euro schnell 750 Euro. Ratenzahlung mit dem GV vereinbaren geht auch fast immer noch, dazu braucht man keinen RA.
 
Danke für die Antworten. Tendenziell habe ich das auch so gesehen, einfach alles zu bezahlen und gut ist.

Also entweder es finden sich noch die Belege über die volle (!) Begleichung aus 2003 oder es heisst nochmal zahlen!
Du meinst Mahnbescheid mit ausgewiesenem Forderungsbetrag und einen Kontoauszug? Das war auch woran ich gedacht habe, leider haben sie den Mahnbescheid nicht mehr und auch keine Briefe über die Forderungshöhe. Ein Kontoauszug wäre evtl. vorhanden. Aber das beweist nur, wie viel gezahlt worden ist und nicht wie viel gefordert war, befürchte ich.

Edit:
Was ich nicht ganz verstehe:
ist ein Mahnbescheid bereits ein vollstreckbarer Titel? Und ist es rechtens ohne vorherige (erfolgreich zugestellte) Mahnung direkt zur Vollstreckung überzugehen? Das Geschäft und damit die ursprüngliche Adresse, sind aufgegeben worden. D.h. falls je was kam, wird es wohl als unzustellbar zurück gegangen sein. Oder spielt das keine Rolle?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde definitiv offiziell per Post o.a. zugestellt, sonst kein GV jetzt (ist eine zwingende Voraussetzung).
Bei Geschäftsaufgabe ist zu prüfen, ob der frühere Inhaber persönlich weiterhin haftbar ist (ist wohl anzunehmen, sonst frühere Insolvenz).
Aus einem Mahnbescheid wird fast automatisch ein Vollstreckungsbescheid,sofern der Betroffene keinen Widerspruch damals eingelegt hat (ist wohl auch anzunehmen). Auch dieser Vollstreckungsbescheid musste zugestellt werden und wurde auch zugestellt, sonst jetzt kein GV im Einsatz.

Sieht also prinzipiell sehr schlecht aus. Hauptsächlich Verzugszinsen und Betreibungskosten werden jetzt wohl noch eingefordert. Die allein können jetzt so um 500 Euro ausmachen bei damaliger Hauptforderung von 500 Euro, die vielleicht sogar bezahlt wurden, aber eben ohne auch die damals fälligen Nebenkosten.
 
ThomasK_7 schrieb:
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, kommen natürlich solche Hinweise hier im Forum.

glaub mir schlimmer sind die Leute die gar nicht lesen können. Sonst hätten die gar nicht den Müll schreiben können, wie von mir zitiert. Ich lege dir nahe bevor du mich kritisiert erstmal meinen Beitrag auch zu verstehen, wenn du dann etwas verstanden hast ich erkläre es dir gerne.
 
Entweder zahlen oder beraten lassen, letzteres dann aber professionell.

Wenn deine Eltern alles so handhaben, wundert mich der ganze Vorgang nicht wirklich...
 
Wenn wirklich Briefe (Mahnungen) etc. verschickt wurden, müssten ja Nachweise da sein. So was wird ja nicht mit der einfachen Post verschickt.
 
Mahnungen interessieren nicht mehr, wenn ein vollstreckbarer und mglw. rechtskräftiger Titel vorliegt.
 
samotyr schrieb:
Sollte ich einen Anwalt einschalten oder einfach die Rechnung für meine Eltern begleichen?
Hängt davon ab, ob du dir das gefallen lassen möchtest.
Zahle und die Sache ist vorbei.
Möchtest du nicht zahlen, dann gehe zum Anwalt.

Die Frage ist zumindest in einem Forum, wie CB, an der falschen Stelle gestellt.
 
wenn es woweit kommt müssen schon einige amtliche Briefe unterwegs gewesen sein und die Schreiben werden nicht mit einem normalen Brief für 54cent verschickt
 
Zahlen und Ruhe, nicht zahlen Theater vorprogrammiert. Ein Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher ist in diesem Fall sicher besser, als Geld in einen Anwalt zu stecken.

Der Anwalt wird wahrscheinlich nichts anderes machen, der wird in einem Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher wahrscheinlich klären was Sache ist, und es dann schön in Rechnung stellen, und wie schon erwähnt sind dann noch mehr Forderungen/Kosten fällig.

Anonsten wurde alles schon gesagt zu diesem Thema.
 
Ein Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher ist in diesem Fall sicher besser, als Geld in einen Anwalt zu stecken.

Was soll das bringen?

Der GV hat keine Ahnung, was im Vorfeld passiert ist, der vollstreckt lediglich im Auftrag des Gläubigers.
 
Danke für die zahlreichen Meinungen und Ratschläge. Ich werde mit meiner Mutter zusammen am Mittwoch zum Amtsgericht gehen und die Rechnung bezahlen. Mal schauen ob er mir nicht doch noch etwas darüber sagen kann, was da eigentlich genau passiert ist.

Muss ich auf irgendwas besonders achten? Ich hab so etwas noch nie gemacht.
 
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