Hallo zusammen,
seit September ist die Deutsche Glasfaser bei uns aktiv und hat eine Nachfragebündelung gestartet. Mitte November habe ich mich dann nach einiger Überlegung für kostenlosen Glasfaseranschluss mit anschließenden Tarif für mein EFH entschieden. Die Nachfragebündelung lief am 09. Dezember aus, erreicht wurden 16% von den nötigen 33%.
Mittlerweile ist aber seit Anfang Dezember Westconnect als zweiter Anbieter bei uns unterwegs. Hier wird ein kostenloser Glasfaseranschluss ohne Tarifzwang angeboten, egal ob eine bestimmte Nachfragequote erfüllt wird. Zudem hat unsere Stadtverwaltung eine Kooperationsvereinbarung mit Westconnect unterschrieben - eher ein symbolischer Akt.
Nun läuft das Angebot von Westconnect noch bis zum 31. Januar 2024.
Auf Anfrage bei DG was denn jetzt nach der gescheiterten Nachfragebündelung passiert konnte man mir noch keine Infos geben. Gerade habe ich aber gelesen dass ein zweiter Anlauf im Januar stattfinden wird und die DG dabei noch offensiver vorgehen wird.
Ich habe gehofft dass der Vertrag nach der gescheiterten Bündelung nicht zustande kommt und aufgelöst wird, damit ich noch rechtzeitig bei Westconnect unterschreiben kann. So wäre mir dann die kostenfreie Erschließung zum Haus sicher gewesen.
Den Vertrag bei DG kann ich nicht mehr widerrufen, die Frist von 14. Tagen war leider schon abgelaufen als Westconnect die Werbung einwarf.
Jetzt frage ich mich, kann ich bei Westconnect ebenfalls unterschreiben, parallel zum DG-Vertrag?
Im schlechtesten Fall möchte Westconnect mit anschließen und DG erreicht die 33% und will ebenfalls loslegen - eventuell mit längerer Wartezeit. Ich finde in den AGBs keine Informationen zu diesem Fall. Würden dann einfach zwei Kabel ins Haus gelegt werden oder stellen sich die Anbieter dann eher quer? Was meint ihr wie das ablaufen wird?
Danke schonmal für euren Beitrag!
seit September ist die Deutsche Glasfaser bei uns aktiv und hat eine Nachfragebündelung gestartet. Mitte November habe ich mich dann nach einiger Überlegung für kostenlosen Glasfaseranschluss mit anschließenden Tarif für mein EFH entschieden. Die Nachfragebündelung lief am 09. Dezember aus, erreicht wurden 16% von den nötigen 33%.
Mittlerweile ist aber seit Anfang Dezember Westconnect als zweiter Anbieter bei uns unterwegs. Hier wird ein kostenloser Glasfaseranschluss ohne Tarifzwang angeboten, egal ob eine bestimmte Nachfragequote erfüllt wird. Zudem hat unsere Stadtverwaltung eine Kooperationsvereinbarung mit Westconnect unterschrieben - eher ein symbolischer Akt.
Nun läuft das Angebot von Westconnect noch bis zum 31. Januar 2024.
Auf Anfrage bei DG was denn jetzt nach der gescheiterten Nachfragebündelung passiert konnte man mir noch keine Infos geben. Gerade habe ich aber gelesen dass ein zweiter Anlauf im Januar stattfinden wird und die DG dabei noch offensiver vorgehen wird.
Ich habe gehofft dass der Vertrag nach der gescheiterten Bündelung nicht zustande kommt und aufgelöst wird, damit ich noch rechtzeitig bei Westconnect unterschreiben kann. So wäre mir dann die kostenfreie Erschließung zum Haus sicher gewesen.
Den Vertrag bei DG kann ich nicht mehr widerrufen, die Frist von 14. Tagen war leider schon abgelaufen als Westconnect die Werbung einwarf.
Jetzt frage ich mich, kann ich bei Westconnect ebenfalls unterschreiben, parallel zum DG-Vertrag?
Im schlechtesten Fall möchte Westconnect mit anschließen und DG erreicht die 33% und will ebenfalls loslegen - eventuell mit längerer Wartezeit. Ich finde in den AGBs keine Informationen zu diesem Fall. Würden dann einfach zwei Kabel ins Haus gelegt werden oder stellen sich die Anbieter dann eher quer? Was meint ihr wie das ablaufen wird?
Danke schonmal für euren Beitrag!