Zwei Fragen zu PC von Steuer absetzen: Zeitlicher Kaufabstand relevant (z.B. CPU-Upgrade im gleichen Jahr)? + NAS / ext. Backup-HDDs auch absetzbar?

p4z1f1st

Commander
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Hi liebe Community,

ich habe zwei "Steuer-Fragen", bei der ich hoffe, dass ihr weiterhelfen könnt.

Ich habe im laufe des Jahres vor eine komplette PC-Neuanschaffung anzustoßen, habe aber vor kurzem meine NAS aufgerüstet und eine externe Backup-HDD besorgt, die dann auch teilweise für die Arbeitsunterlagen nutzen werde.

Zählen NAS / ext. HDDs auch zu den absetzbaren Utensilien oder bezieht sich das nur auf den PC selbst und die "üblicher" Peripherie, wie Maus, Tastatur, Monitor?

Die zweite Frage baut besteht aus zwei Teilfragen und baut auf der ersten Frage auf (sofern man auch NAS/ext. HDDs absetzen können sollte):

Ist es relevant, wann genau ich die Sachen gekauft habe?
Sprich, muss ich alles auf einmal / im kurzen Zeitabstand zueinander besorgt haben (PC, Peripherie, NAS, ext. HDD) oder ist es vollkommen ok, wenn alles einfach nur im selben Steuer-Jahr erworben wurde?
In meinem Fall, NAS im Februar, PC ("der Rest") dann irgendwann im Laufe des Jahres 2019.

Zweite Teilfrage hierzu: Wenn ich den PC z.B. im Sommer holen würde und dann nochmal im gleichen Jahr NUR die CPU upgrade, darf ich dann beide CPUs absetzen?


Gruß
Den
 
Als erstes stellt sich die Frage bei was Du es absetzen möchtest, als Unternehmer (AfA bzw USt.) oder als Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer?
 
Als Arbeitnehmer von der Lohnsteuer - sorry, hätte ich erwähnen sollen.
 
Dann müssen ja erst mal die Vorraussetzungen erfüllt werden, um als Arbeitnehmer einen Rechner über die Werbungskosten absetzen zu können. Das wird auch niemals ein kompletter PC sein sondern nur der "Anteil für den Beruf", den muss man dann auch erst mal nachweisen können.
 
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Die Voraussetzung für eine teilweise Absetzung sind definitiv gegeben und auch nachweisbar (wie viel Prozent dann tatsächlich absetzbar sind, wird dann wohl das Finanzamt entscheiden).

Genau darum geht es mir u.a. ja - ist eine NAS und eine Backup-HDD dann auch "Arbeitswerkzeug" oder muss ich das ausklammern?
Und was, wenn ich eben die CPU upgrade?
(es geht explizit darum von einem TR 2920X auf einen 2950X oder gar 2970WX zu erhöhen)
 
Was soll die ausgetauschte CPU denn dazu beitragen das Deine Werbungskosten steigen, die würdest Du doch nur wegen evtl Spiele upgraden wollen. Es ist immer nur die gesamte PC Anschaffung abzusetzen, solltest Du eine neue CPU einbauen wird doch dann der Restwert der Alten abgezogen, diese behälts oder verkaufst du doch dann wieder weiter bzw alleine ist diese nicht zur Nutzung geeignet. Du müsstest dann das Finanzamt davon überzeugen das Dein Arbeitsgerät ohne diese Aufrüstung nicht weiterlaufen würde für die "berufliche Nutzung", bei der evtl 10% angerechnet werden würden. Fahre lieber mit dem Rad zur Arbeit und setze Kilometergeld mit PKW ab, das wäre einfacher.
 
Und wie sieht es mit dem NAS aus?
 
Frage doch einfach Deinen Finanzberater der Dir auch die Abschreibung empfohlen hat, kann das NAS alleine benutzt werden für die Arbeit (berufliche Nutzung) oder nur mit dem PC zusammen, werden darauf z.B. auch private Filme gelagert/gestreamt. Im Endeffekt entscheidet der Finanzbeamte ob es absetzbar ist. Und es ist auch egal wann in 2019 Du es gekauft hast, die Erklärung machst Du ja frühestens 2020 bei der Lohnsteuererklärung, vorher kannst du es ja sowieso nicht absetzen, also bewahre alle Rechnungen gut auf.
 
Ok, danke für die Infos!

Mache ich ja eh mit den Rechnungen - wollte mir nur den Aufwand sparen, wenn es eh nicht gegangen wäre (aus welchen Gründen auch immer).
 
Wenn es Dir so wichtig ist, solltest Du besser die Steuern beim Steuerberater machen lassen, die Kosten kannst Du auf jeden Fall auch absetzen. Ob es sich am Ende lohnt siehst du ja dann auch. Du musst mit allem ja auch erstmal die Werbungskostenpauschale übersteigen.
 
Kommt drauf an wieviel du normalerweise zurück bekommst.
Hab als It-Se einfach meinen komplett neuen PC, teils sogar Gebrauchtkauf, steuerlich abgesetzt.. Benutze den natürlich primär beruflich :D
Wenn du nur paar Hundert € Lohnsteuer zurück bekommst, mach dir keinen zu großen Kopf drum. Einfach erstmal alles absetzen, das Finanz entscheidet dann erstmal, was sie anerkennen. Grundlegend erstmal alles absetzen was geht, sofern es nicht total abwägig ist (Flaschenöffner für ne Wäscheleine als Weinanbauer)
 
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werkam schrieb:
Fahre lieber mit dem Rad zur Arbeit und setze Kilometergeld mit PKW ab, das wäre einfacher.
Und wenn man mit nem Hubschrauber fliegt - die anzusetzenden Kosten sind unabhängig vom Beförderungsmittel!
 
Er spart aber den Sprit wenn er mit dem Rad anstatt dem PKW fahren würde und dann bleibt ja auch was übrig vom Kilometergeld.
 
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