Hi,
aufgrund meines Studiums wohne ich sowohl bei meinen Eltern (NRW, während meiner Praxisphase), als auch in Mannheim (im Studentenwohnheim, während meiner Theoriephase).
Anscheinend kann mir keiner so richtig (Sei es bei der Stadt als auch beim FA) erklären ob ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. - Nur die Hand offen halten können sie.
Laut BMG Paragraph 27 müsste ich ich meinen Nebenwohnsitz anmelden, sofern ich 6 Monate oder länger hier wohne, was bei mir als Dualer Student ein etwas komplizierter Fall ist:
- 1. Meine Blöcke sind jeweils in 3 Monaten eingeteilt, wobei die reine Theoriephase 2 1/2 Monate sind.
(Da ich während der Klausurvorbereitung ja in meiner Heimat bin).
Das heißt: aufs Jahr gerechnet bin ich - samt Wochenenden und 2-3 Wochen Klausurvorbereitungszeit pro Semester - eher am Hauptwohnsitz.
- 2. Das Zimmer im Studierendenwerk Mannheim in den 3 Monaten wo ich nicht da bin meistens untervermietet wird.
- 3. Das Finanzamt meiner Heimatstadt mein gemietetes Studentenzimmer nicht als Zweitwohnung akzeptieren wollte, da ich bei meinem Hauptwohnsitz nicht maßgeblich zum Haushalt beitrage.
Die Miete und alles läuft auf Namen meiner Eltern. Dass ich pro Monat 1-2 den Wocheneinkauf tätige, reicht denen nicht. (Aber gut)
Ich kann dem eigentlich nur einem Kopfschütteln entgegenenbringen, da sogar die Dame bei der Stadt MA nicht so richtig wissen wie man es bei einem dualen („Gast“-)Studenten macht.
Laut Definition müsste ich mich bei jedem Wechsel ummelden, was an sich nicht nur sehr schwachsinnig ist, sondern auch teuer (ummeldung + KFZ).
Hat jemand von euch vielleicht Erfahrungen damit gemacht?
aufgrund meines Studiums wohne ich sowohl bei meinen Eltern (NRW, während meiner Praxisphase), als auch in Mannheim (im Studentenwohnheim, während meiner Theoriephase).
Anscheinend kann mir keiner so richtig (Sei es bei der Stadt als auch beim FA) erklären ob ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. - Nur die Hand offen halten können sie.
Laut BMG Paragraph 27 müsste ich ich meinen Nebenwohnsitz anmelden, sofern ich 6 Monate oder länger hier wohne, was bei mir als Dualer Student ein etwas komplizierter Fall ist:
- 1. Meine Blöcke sind jeweils in 3 Monaten eingeteilt, wobei die reine Theoriephase 2 1/2 Monate sind.
(Da ich während der Klausurvorbereitung ja in meiner Heimat bin).
Das heißt: aufs Jahr gerechnet bin ich - samt Wochenenden und 2-3 Wochen Klausurvorbereitungszeit pro Semester - eher am Hauptwohnsitz.
- 2. Das Zimmer im Studierendenwerk Mannheim in den 3 Monaten wo ich nicht da bin meistens untervermietet wird.
- 3. Das Finanzamt meiner Heimatstadt mein gemietetes Studentenzimmer nicht als Zweitwohnung akzeptieren wollte, da ich bei meinem Hauptwohnsitz nicht maßgeblich zum Haushalt beitrage.
Die Miete und alles läuft auf Namen meiner Eltern. Dass ich pro Monat 1-2 den Wocheneinkauf tätige, reicht denen nicht. (Aber gut)
Ich kann dem eigentlich nur einem Kopfschütteln entgegenenbringen, da sogar die Dame bei der Stadt MA nicht so richtig wissen wie man es bei einem dualen („Gast“-)Studenten macht.
Laut Definition müsste ich mich bei jedem Wechsel ummelden, was an sich nicht nur sehr schwachsinnig ist, sondern auch teuer (ummeldung + KFZ).
Hat jemand von euch vielleicht Erfahrungen damit gemacht?
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