App-Tracking: Bundeskartellamt nimmt Apple in die Pflicht

Philipp Ernicke
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App-Tracking: Bundeskartellamt nimmt Apple in die Pflicht
Bild: Pexels

Nach mehr als vier Jahren beendet das Bundeskartellamt sein Verfahren gegen Apples App Tracking Transparency Framework. Der Konzern muss die Einwilligungsfenster für eigene und fremde Apps einander angleichen und Entwicklern mehr Spielraum bei der Nutzerabfrage geben. Die Zusagen gelten sieben Jahre.

Apple bevorzugte die eigenen Abfragen

Das App Tracking Transparency Framework (ATTF) wurde im April 2021 mit iOS 14.5 eingeführt. Möchte ein App-Anbieter die Aktivitäten eines Nutzers über Apps und Angebote verschiedener Unternehmen hinweg verfolgen, muss er dafür eine zusätzliche, von Apple vorgegebene Einwilligung einholen. Das gilt etwa für Daten, die anschließend für personalisierte Werbung verwendet werden.

Apples eigene Angebote unterlagen diesen Regeln bislang nicht in gleicher Weise. Das Unternehmen fasste unter „Tracking“ lediglich die unternehmensübergreifende Datennutzung. Apple konnte dagegen Informationen aus dem App Store, der Apple-ID und verbundenen Geräten innerhalb des eigenen Ökosystems zusammenführen und für personalisierte Werbung einsetzen.

Das Bundeskartellamt beanstandete außerdem die unterschiedliche Gestaltung der Abfragen. Bei Drittanbieter-Apps hätten unter anderem ein warnendes Handsymbol, der Begriff „Tracking“, weniger Platz für Erläuterungen und die Anordnung der Schaltflächen eher zu einer Ablehnung geführt. Apples eigenes Fenster für personalisierte Werbung sei dagegen stärker auf eine Zustimmung ausgerichtet gewesen. Drittanbieter mussten Nutzern zudem unter Umständen bis zu vier Abfragen nacheinander anzeigen, während es bei Apple höchstens zwei waren.

Neutralere Fenster und weniger Abfragen

Apple muss die Fenster für eigene Angebote und Apps anderer Anbieter nun inhaltlich, sprachlich und optisch stärker angleichen. In der neuen Abfrage soll der Begriff „Tracking“ entfallen. Die Auswahlmöglichkeiten werden neutraler als „Erlauben“ und „Verbieten“ bezeichnet und in derselben Reihenfolge dargestellt.

App-Herausgeber erhalten außerdem mehr Freiheiten, um Apples Abfrage mit der nach dem Datenschutzrecht erforderlichen Einwilligung zu verbinden. Beide Fenster dürfen aufeinander verweisen und sollen sich besser miteinander kombinieren lassen. Dadurch soll die Zahl der aufeinanderfolgenden Abfragen sinken. Hat ein Nutzer die Zustimmung verweigert, darf eine App nach zwölf Monaten erneut danach fragen.

Der Tracking-Schutz wird damit nicht abgeschafft. Nutzer können die unternehmensübergreifende Datennutzung weiterhin ablehnen. Die Änderungen sollen vor allem verhindern, dass die Gestaltung der Fenster die Entscheidung zugunsten Apples und zulasten konkurrierender App-Anbieter beeinflusst.

Welche wirtschaftliche Wirkung ATTF entfalten kann, zeigte sich schon kurz nach seiner Einführung. Facebook meldete seinerzeit spürbare Einbußen im Werbegeschäft, nachdem viele iPhone-Nutzer die Freigabe ihrer Daten verweigert hatten.

Sieben Jahre unter Beobachtung

Apple hat nach Zustellung der Entscheidung vier Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen. Nach Angaben des Unternehmens sollen sie in fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Die Verpflichtungszusagen laufen über sieben Jahre und werden von einem unabhängigen Überwachungstreuhänder kontrolliert.

Das Verfahren war im Juni 2022 eingeleitet worden. Apple hält das ATTF weiterhin für wettbewerbskonform, bot dem Bundeskartellamt aber die jetzt für verbindlich erklärten Änderungen an. Eine Geldbuße verhängte die deutsche Behörde daher nicht und schloss das Verfahren ab.

In anderen europäischen Ländern ging der Streit für Apple teurer aus. Frankreich verhängte wegen des Tracking-Systems ein Bußgeld von 150 Millionen Euro, Italien eines von 98,6 Millionen Euro. Verbände der deutschen Medien- und Werbewirtschaft hatten auch Apples überarbeitete Vorschläge kritisiert und statt einer Einigung eine Untersagungsentscheidung gefordert.

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