Bewertung der EU-Kommission: TikTok soll Minderjährige besser schützen

Michael Schäfer
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Bewertung der EU-Kommission: TikTok soll Minderjährige besser schützen
Bild: Dennis Krause

Die EU-Kommission wirft TikTok vor, Minderjährige nicht ausreichend zu schützen und damit gegen den Digital Services Act zu verstoßen. Nach ihrer vorläufigen Bewertung sind insbesondere die Standardeinstellungen für Konten und Inhalte zu öffentlich und erhöhen Risiken wie Cybermobbing sowie unerwünschte Kontaktaufnahmen.

Kontoeinstellungen bieten zu wenig Schutz

In ihrer vorläufigen Bewertung kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass TikTok Minderjährigen in den Kontoeinstellungen keinen ausreichenden Schutz bietet. Nach Auffassung der Kommission werden die Profile und Inhalte von Kindern und Jugendlichen zu weit öffentlich zugänglich gemacht, wodurch erhöhte Risiken wie unerwünschte Kontaktaufnahmen, Cybermobbing und räuberisches Verhalten entstünden.

Inhalte wären im Netz auf ewig abrufbar

Besonders kritisch bewertet die Kommission, dass Minderjährige ihre Konten öffentlich führen können. Dadurch sind deren Inhalte nicht nur für alle TikTok-Nutzer sichtbar, sondern auch für Personen ohne Konto bei dem sozialen Netzwerk. Beiträge älterer Minderjähriger im Alter von 16 und 17 Jahren können zudem über den „For You“-Feed einem breiten Publikum empfohlen werden. Nach Einschätzung der Kommission erhöht dies das Risiko unerwünschter Kontaktaufnahmen deutlich. Gleichzeitig entstehe ein umfangreiches digitales Profil, das dauerhaft im Internet einsehbar bleibe und Betroffene bis ins Erwachsenenalter begleiten könne.

Auch private Konten bieten nach Einschätzung der Kommission keinen ausreichenden Schutz. Selbst wenn Minderjährige diese Einstellung wählen, können ihre Profile weiterhin über die Follower- und Following-Listen anderer Nutzer gefunden werden. Zudem bleiben Profilbilder öffentlich sichtbar, auch für Personen ohne TikTok-Konto. Darin sieht die Prüfung ebenfalls erhebliche Risiken für die Privatsphäre und die Sicherheit Minderjähriger.

TikTok soll Standardeinstellungen ändern

Der Digital Services Act schreibt vor, dass Plattformen, die von Minderjährigen genutzt werden, diesen einen besonderen Schutz hinsichtlich Privatsphäre, Sicherheit und Gefahrenabwehr gewährleisten müssen. Diesen Anforderungen wird TikTok nach Auffassung der Kommission in ihrer vorläufigen Entscheidung nicht gerecht, weswegen das Unternehmen die Standardeinstellungen für öffentliche Konten Minderjähriger grundlegend ändern soll. Künftig sollen Inhalte Minderjähriger unter anderem nur noch für von ihnen akzeptierte Kontakte sichtbar sein.

Ältere Jugendliche könnten zwar weiterhin selbst entscheiden, ihre Inhalte einer größeren Gruppe innerhalb der Plattform zugänglich zu machen, diese dürften jedoch keinesfalls für ein weltweites Publikum außerhalb von TikTok erreichbar sein. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, Inhalte Minderjähriger grundsätzlich nicht mehr über den „For You“-Feed anderen Nutzern zugänglich zu machen.

Einschätzung zunächst nur vorläufig

Die EU-Kommission weist in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass die jetzt veröffentlichte Feststellung vorläufig ist. Sie ist Teil eines umfassenden DSA-Verfahrens gegen TikTok, das bereits am 19. Februar 2024 eingeleitet wurde. Das Unternehmen erhält nun die Möglichkeit, die Untersuchungsunterlagen einzusehen und zu diesen schriftlich Stellung zu beziehen.

Parallel konsultiert die Kommission das Europäische Gremium für digitale Dienste. Bestätigt die Kommission ihre Einschätzung nach Abschluss des Verfahrens, kann sie eine formelle Nichteinhaltungsentscheidung erlassen. Diese kann mit einer Geldbuße verbunden werden, deren Höhe sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Dauer des Verstoßes richtet. Die Strafe darf maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte die EU-Kommission TikTok wegen seines endlosen Scrollen als suchterzeugend eingestuft, worauf das soziale Netzwerk die Gestaltung seines Dienstes ändern sollte.

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