KI kennt kein Urheberrecht?: GEMA verklagt Song-Generator Suno AI

Michael Günsch
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KI kennt kein Urheberrecht?: GEMA verklagt Song-Generator Suno AI

Von Künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte und die Urheberrechte echter Intelligenz sind zwei Dinge, die sich nur schwer vereinbaren lassen. Das zeigt sich auch in einer Klage der GEMA gegen den amerikanischen KI-Audio-Anbieter Suno. Dessen KI-generierte Songs erinnern sehr an geschützte Originale. Die GEMA fordert Vergütung.

Make a song about anything“ lautet das Motto von Suno und registrierte Nutzer können das Musiktool kostenlos verwenden, um über die Eingabe von Befehlen Audioinhalte wie ganze Songs erzeugen zu lassen. Die Premium-Version des Tools ist hingegen kostenpflichtig und bietet zusätzliche Funktionen.

Da die Suno AI offensichtlich mit bestehenden Songs trainiert wurde und sich aus diesem Repertoire bedient, sieht die GEMA das Urheberrecht der echten Künstler dahinter verletzt. Im Rahmen einer beim Landgericht München eingereichten Klage fordert die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) jetzt von Suno eine „faire Vergütung“ für Künstler.

Die Anbieter von generativer KI müssen das Urheberrecht respektieren und die Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen. Diese Selbstverständlichkeit haben leider viele KI-Anbieter in der Vergangenheit bewusst ignoriert. Das muss sich ändern. Die Klage gegen Suno Inc. fügt sich in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen der GEMA ein, an deren Ende der faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung stehen wird.

Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA

„Daddy Cool“ und „Forever Young“ sind Beispiele

Die Vorwürfe untermauert die GEMA mit einigen Hörbeispielen, in denen Songs wie „Daddy Cool“ von Boney M. oder „Forever Young“ von Alphaville einer KI-generierten Version der Plattform Suno gegenübergestellt werden. Sowohl die Tonaufnahmen als auch die Songtexte erinnern jeweils sehr stark an das Original mit nur kleinen Abweichungen bei den Noten.

Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen“, heißt es mit Bezug auf Übereinstimmungen bei Melodie, Harmonie und Rhythmus der Werke. Neben den genannten Künstlern seien auch Werke von Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady) betroffen, so die GEMA, die die Rechte dieser Künstler vertritt.

Generative KI-Tools wie das Musiktool von Suno Inc. bedienen sich ungeniert an den Kompositionen und Texten, die ihnen nicht gehören. Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt. Sonst kommen wir sehr schnell an den Punkt, an dem niemand mehr von seiner kreativen Arbeit leben kann – ‚schöne neue Welt‘ eben dann nach dem Aus aller humanen Kreativität in der Musik!

Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA

GEMA klagte bereits gegen Open AI

Es ist bereits das zweite Vorgehen dieser Art vonseiten der GEMA, denn bereits im vergangenen November war eine Musterklage „zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa“ gegen das US-Unternehmen Open AI erhoben worden. Open AI ist der Betreiber des wohl bekanntesten Chatbot-Systems ChatGPT. Auch OpenAI wird von der GEMA vorgeworfen, „geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben“.

2-Säulen-Lizenzmodell als Vorschlag

Bereits im Vorfeld der beiden Klagen hatte die GEMA ein Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt. Dieses sieht unter anderem eine Regelvergütung in Höhe von 30 Prozent der Einnahmen der KI-Anbieter vor. Hinzu kommt eine Mindestvergütung sowie eine Beteiligung an den weiteren Einnahmen durch Folgenutzungen der Inhalte.

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