Erfolg für Verbraucherzentrale: Der Kündigungsbutton von Sky ist zu versteckt

Die Verbraucherzentrale NRW hat erfolgreich gegen Sky Deutschland geklagt, der Kündigungsbutton von Sky ist zu versteckt. Demnach verstößt Sky mit seiner Platzierung des Kündigungsbuttons gegen gesetzliche Vorgaben. Ab Juni 2026 wird zudem für alle Unternehmen der Widerrufsbutton zur Pflicht.
Bereits seit Juli 2022 ist der sogenannte Kündigungsbutton gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die ihre Vertragsabschlüsse online anbieten, sind verpflichtet, Kunden auch eine einfache, gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung zu bieten, die zudem auch ohne Login möglich sein muss. Zahlreiche Anbieter versuchen diese Vorschrift mit einer unauffälligen Farbwahl oder versteckten Platzierung jedoch maximal auszureizen.
Auch bei Sky Deutschland sah die Verbraucherzentrale NRW den Kündigungsbutton als zu unauffällig an, weshalb man Klage erhob. Das Landgericht München I hatte bereits gegen Sky entschieden, nun folgte mit dem Oberlandesgericht München die nächste Instanz, die die Entscheidung in weiten Teilen bestätigte (21.03.2025, Az.6 U 4336/23 e).
Nur ein kleiner, grauer Button
Der Kündigungsbutton auf der Internetseite von Sky war nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ beschriftet war. Nach dem Klick auf diese Schaltfläche erschienen im oberen Bereich der Webseite eine Vielzahl an Links beispielsweise zu den Themen „Angebote & Pakete“, „Top Unterhaltung“ und „Live Sport“. Erst unterhalb von diesen insgesamt 58 Links befand sich in kleinerer und grauer Schrift eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Kündigen“. Diese Gestaltung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben, nach denen der Kündigungsbutton unmittelbar und leicht zugänglich sein muss, wie nun auch das Oberlandesgericht München bestätigt.
Sky reiht sich damit aber nur in eine namhafte Liste großer Unternehmen ein, gegen die die Verbraucherzentrale NRW bereits erfolgreich geklagt hat. Auf dieser finden sich beispielsweise auch NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa.
2026 kommt der Widerrufsbutton
Neben dem Kündigungsbutton wird künftig auch der Widerrufsbutton Pflicht. Online geschlossene Verträge sollen ab Juni 2026 nicht nur mit einem Klick gekündigt, sondern auch widerrufen werden können. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, hat bereits angekündigt, dass man auch diese Umsetzung genau im Blick haben werden, da „viele Anbieter die Rechtslage ignorieren, bis sie abgemahnt oder verklagt werden“.