Bundesnetzagentur: Netzbetreiber dürfen Frequenzen mit Auflagen länger nutzen

Ende dieses Jahres wären für die drei großen Mobilfunknetzbetreiber eigentlich die Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ausgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat sich jetzt aber für eine Verlängerung der Nutzungsrechte entschieden, die mit Auflagen zum weiteren Ausbau und zugunsten von 1&1 einhergeht.
Die betroffenen Frequenzen werden aktuell von den drei etablierten Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica genutzt. Ziel der jetzt beschlossenen Verlängerung um weitere fünf Jahre bis Ende 2030 sei laut Bundesnetzagentur, die Laufzeiten der Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen.
Größerer Vergaberahmen mit mehr Frequenzen
Damit können nach Ansicht der Agentur im nächsten Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt und regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden. Ein größerer Vergaberahmen mit zusätzlichen später auslaufenden Nutzungsrechten biete den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten, heißt es in der Ankündigung. Dies gelte auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1.
Auflagen für die Netzbetreiber
Auf die Mobilfunknetzbetreiber kommen somit vorerst keine weiteren Investitionskosten für den Erhalt der Frequenzen zu. Im Gegenzug geht die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Auflagen einher, die die Bundesnetzagentur an die Netzbetreiber stellt.
- Eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030
- Eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029
- Eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029
- Eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029
- Eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030
Zusätzlich werden die Netzbetreiber zur Mitwirkung am Ausbau entlang von Bahnstrecken und zu entsprechenden Verhandlungen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen über deren gemeinsamen Nutzung verpflichtet. Die Netzbetreiber müssen die Bundesnetzagentur regelmäßig über den Ausbau und die weiteren Pläne informieren.
Der Wettbewerb soll über die Verlängerung der Nutzungsrechte ebenfalls gefördert werden, indem die Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern (MVNO) über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln.
1&1 erhält Zugang zu Frequenzen unterhalb 1 GHz
Für den vierten Netzbetreiber 1&1 ist die Verlängerung gleichbedeutend mit einem vorübergehenden Ausschluss auf einen eigenen Frequenzerwerb. Obwohl das Unternehmen einen Vertrag über National Roaming mit Vodafone abgeschlossen hat, greift die Bundesnetzagentur dem Netzbetreiber mit einer weiteren Maßnahme unter die Arme, indem sie eine gemeinsamen Nutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zugunsten von 1&1 festgelegt hat. Wo 1&1 das eigene Netz ausbaut, sollen die drei etablierten Netzbetreiber künftig „in bestimmtem Umfang“ mit 1&1 über die Mitnutzung der Frequenzen unterhalb 1 GHz verhandeln müssen. Die Frequenzen werden als besonders wichtig erachtet, weil sich darüber große Flächen mit Mobilfunk erschließen lassen.
Um in den Verhandlungen für den Zugang zu den wichtigen Frequenzen unterhalb von 1 GHz keine Zeit zu verlieren, gehen wir unmittelbar auf Telekom, Vodafone und Telefónica zu. Wichtig ist, dass auch wir eine ausreichend große Frequenzmenge nutzen können, um unsere mehr als 12 Millionen Kundinnen und Kunden angemessen zu versorgen. Wir sind zuversichtlich, dass dies gelingen wird und vertrauen auf faire Angebote sowie die Unterstützung der BNetzA. Unabhängig davon darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Verlängerung großer Frequenzmengen einer einseitigen Subventionierung unserer drei Wettbewerber gleichkommt. Diese muss spätestens bei der nächsten Frequenzvergabe mit analogen Regeln für uns als vierten Netzbetreiber kompensiert werden, um nachhaltigen Wettbewerb auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG
Weitere Auflagen umfassen eine Pflicht zur Überlassung von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz für die Laufzeit der Verlängerung für 1&1 durch Telefónica, ein Verhandlungsgebot zur Förderung von Kooperationen unter den Netzbetreibern sowie Berichtspflichten zu Verhandlungen über einen Zugang zu Mobilfunkvorleistungen.