Glasfaser: Bundesnetzagentur sichert freie Modemwahl zu
Am 22. Januar hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) final entschieden, dass der Netzabschlusspunkt auch für Glasfasernetze nicht verschoben wird. Der Entscheidung vorausgegangen waren Bestrebungen der Internet-Provider und anhängiger Verbände, das Glasfaser-Modem als Netzabschlusspunkt zu deklarieren.
Netzabschlusspunkt?
Hinter dem sperrigen Wort „Netzabschlusspunkt“ verbirgt sich, umgangssprachlich, der Punkt, an dem das öffentliche Telekommunikationsnetz (zum Beispiel Internet oder Mobilfunk) an das Endgerät des Kunden übergeben wird. Bei älteren Telefonnetzen kann das zum Beispiel die TAE-Dose sein, bei DSL-Netzen (vertraglich) der Splitter (eigentlich das Modem) und bei modernen Glasfasernetzen war und bleibt es die Optische Netzwerkeinheit (ONU) – „der Glasfaserkasten“, meist im Keller, an den das Glasfaser-Modem angeschlossen wird.
Bei TAE-Dose, Splitter und ONU spricht man von „passiven“ Netzabschlusspunkten, anders als zum Beispiel das Glasfasermodem, das als „aktive“ Netzwerkkomponente gilt.
Versuch der Provider gescheitert
Deutsche Internet-Provider hatten, mittels deren Verbände Anga, Buglas, Breko, VATM und VKU, versucht bei der Bundesnetzagentur zu erwirken, dass das Glasfaser-Modem als Netzabschlusspunkt definiert werden soll. Da der Netzabschlusspunkt noch zum Netz des Telekommunikationsanbieters gehört, wäre dieser für das Gerät zuständig und auch in der Lage die eingesetzte Hardware zu bestimmen. Vorteil für den Netzbetreiber wäre die Homogenität der eingesetzten Hardware, sowie die problemlose Fernwartung des Modems gewesen.
Seitens der Verbände wurde argumentiert, dass der Einsatz von privaten Endgeräten eine erhöhte Störanfälligkeit verursachen würde.
Der Kunde behält die Modem-Wahl
Die Bundesnetzagentur lässt dieses Argument allerdings nicht gelten und bestätigt die aktuelle Regelung. Die Wahl des Routers bleibt weiterhin beim Endkunden. Das würde am ehesten den Interessen des Endnutzers und des Wettbewerbs entsprechen. Dies ist nicht die erste Entscheidung diese Woche, welche die Rechte von Glasfaserkunden stärkt.
Freuen tut das wiederum, neben den Endnutzern, den Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE). Mitglied ist unter anderem das deutsche Router-Schwergewicht AVM, Hersteller der Fritz!Box, sowie weitere bekannte Namen: Devolo, Gigaset, Technisat, Lancom und mehr.
Kein neues Thema
Das Thema der freien Routerwahl kommt vielen Lesern vermutlich vage bekannt vor. Erst 2016 endete per Gesetz der Routerzwang in Deutschland, seitdem sind die Provider verpflichtet die Netz-Zugangsdaten herauszugeben, sodass auch ein anderer Router als der vom Internetprovider vorgegebene eingesetzt werden kann.