Mobile Datenflatrate: Verbraucherzentrale mahnt 1&1 wegen Unlimited-Tarifen ab

Mit den Unlimited-Handytarifen bietet 1&1 Mobilfunktarife an, die ohne Obergrenze beim Datenvolumen auskommen und somit auch unterwegs eine Datenflatrate offerieren. Ab 50 GB müssen Kunden aber kostenlos Pakete nachbuchen und bei übermäßiger Nutzung droht 1&1 Verträge einzuschränken. Das passt der Verbraucherzentrale NRW nicht.
1&1 behält sich Recht auf Einschränkung vor
Und deshalb mahnt die Verbraucherzentrale NRW den Telekommunikationsanbieter nun wegen intransparenter Vertragsklauseln ab, da sie einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und die Leistungspflicht bei Datenflatrates sieht. In den Unlimited-Tarifen bewirbt 1&1 unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen, behält sich jedoch das Recht vor, Verträge bei einer „unüblichen Nutzung“ einzuschränken oder zu kündigen. „Diese Praxis halten wir für rechtswidrig“, sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
Verbraucherzentrale: „Umfang der Flatrate zu unbestimmt“
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW widerspricht die Klausel dem von Verbrauchern zu erwartenden Leistungsumfang einer Datenflatrate. Was früher bei den ersten DSL-Flatrates in Deutschland noch Standard war, scheint demnach heute nicht mehr zu gelten. Laut Verbraucherzentrale suggeriere 1&1 jedoch eine echte Datenflatrate mit unbegrenzter Nutzung. Dass aufgrund eines bestimmten Nutzungsumfangs die vertraglich vereinbarte Leistung eingeschränkt oder sogar gekündigt werde, dürfe nicht sein, so Tergek.
Nach der Klausel in den Leistungsbeschreibungen der Unlimited-Tarife von 1&1 ist das unbegrenzte Highspeed-Datenvolumen nur für eine „übliche Nutzung“ vorgesehen. Bei „unüblichem Verbraucherverhalten“ behält sich der Anbieter das Recht vor, die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als „unüblich“ gilt, so die Verbraucherzentrale. Verbraucher hätten somit gar keine Möglichkeit zu erkennen, wann sie gegen die übliche Nutzung verstoßen und ihnen eine Einschränkung drohe. Dies widerspreche nicht nur dem Transparenzgebot, wonach Vertragsbestimmungen klar und verständlich sein müssen, so die Verbraucherzentrale NRW, sondern auch den Erwartungen an eine Datenflatrate.
Frist zur Anpassung der Klausel
Die Verbraucherzentrale NRW hat 1&1 nun aufgefordert, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten und für eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife zu sorgen. Sollte das Unternehmen innerhalb der noch laufenden Frist nicht reagieren, behält sich die Verbraucherzentrale NRW vor, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Betroffene Kunden können sich bei Problemen mit 1&1 an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden.
Parallelen zu DSL-Drosselung der Telekom
Im Jahr 2013 ist die Verbraucherzentrale NRW bereits erfolgreich gegen die Deutsche Telekom vorgegangen, die bei ihren Festnetzverträgen die Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens drosseln wollte. Die Telekom hat die Drosselung daraufhin nicht vorgenommen.