Verbraucherzentrale: Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime erfolgreich

Update Frank Hüber
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Verbraucherzentrale: Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime erfolgreich
Bild: Verbraucherzentrale NRW

Die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhung von Amazon Prime im September 2022 war erfolgreich. Das Landgericht Düsseldorf folgt der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW und beurteilt die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig. Demnach zahlen Prime-Kunden seit 2022 zu viel.

30 Prozent mehr für das Jahresabo

Seit dem 15. September 2022 zahlen Amazon-Prime-Kunden bis zu 30 Prozent mehr für die Prime-Mitgliedschaft, nachdem Amazon im Sommer 2022 eine Ankündigung zur Preiserhöhung verschickt hatte. Amazon begründete die Notwendigkeit mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde zum 15. September 2022 angehoben. Bei monatlicher Zahlung kostet Amazon Prime seitdem 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei der jährlichen Mitgliedschaft erhöhte sich der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, musste sogar 30,3 Prozent draufzahlen.

Preiserhöhungsklausel unwirksam

Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden unzulässig.

Allerdings ist das Urteil des Landgericht Düsseldorf noch nicht rechtskräftig. Amazon kann noch in Berufung gehen. Ob diese geplant ist, hat die Redaktion bei Amazon nachgefragt, die Antwort steht noch aus.

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage

Bislang haben Verbraucher bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28,00 Euro. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen, wie die Verbraucherzentrale berechnet hat.

Damit Verbraucher die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten, falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon. Prime-Kunden, die sich dann dieser Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück.

Auf der Website der Verbraucherzentrale NRW können sich Betroffenen bereits jetzt für den Newsletter anmelden, über den unter anderem informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist und Verbraucher sich anmelden können.

Update

Inzwischen liegt ComputerBase eine erste Stellungnahme von Amazon vor:

Wir arbeiten stets daran, ein großartiges Kund:innenerlebnis zu bieten; dabei haben das Vertrauen unserer Kund:innen und Transparenz für uns höchste Priorität. Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert. Kund:innen haben immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen und wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen.

Eine Amazon Sprecherin