Bundeskartellamt: VW und Rivian dürfen geplantes Joint Venture gründen

Nicolas La Rocco
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Bundeskartellamt: VW und Rivian dürfen geplantes Joint Venture gründen
Bild: Rivian

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für das von VW und Rivian geplante Joint Venture gegeben, das Teil einer größeren Kooperation für Software und Elektronikarchitektur ist. Dem Bundeskartellamt zufolge bestehe bei dem Vorhaben kein Anlass zur Sorge, außerdem seien keine anderweitigen Wettbewerbsprobleme zu befürchten.

Wie im Juni von VW und Rivian angekündigt, soll das Joint Venture mit 2 Milliarden US-Dollar durch VW bedacht werden, die sich in eine Einmalzahlung zur Gründung im vierten Quartal 2024 und ein Darlehen im Jahr 2026 aufteilen. Das Joint Venture soll von zwei Co-CEOs geführt werden, wobei Rivian die technische Leitung und VW den Part des COO übernimmt. An dem Joint Venture sollen VW und Rivian jeweils zu 50 Prozent beteiligt sein. Das Bundeskartellamt hat auch den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Rivian Automotive Inc. durch VW fusionskontrollrechtlich freigegeben.

Im Kern betrifft die Kooperation die Art und Weise, wie eine Vielzahl komplexer Funktionen und Komponenten im Auto am besten organisiert werden und zusammenwirken. Autos werden immer digitaler und vernetzter, daher ist die Frage der passenden Systemarchitektur nichts anderes als ein zentraler Wettbewerbsparameter. Wir schauen bei Entwicklungskooperationen in wichtigen Zukunftsbranchen, gerade unter Beteiligung großer Unternehmen, genau auf den Innovationswettbewerb. Weder hier besteht aufgrund des Vorhabens Anlass zur Sorge, noch sind anderweitig durchgreifende Wettbewerbsprobleme zu befürchten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs

Begründet wird die Freigabe damit, dass sich durch das Joint Venture keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ. Dies gelte unabhängig von der Frage, ob man die E/E-Architektur als Ganzes oder unterschiedliche Teilsysteme und Teilleistungen als relevanten Markt betrachtet. Das Bundeskartellamt kam zu dem Schluss, dass es auch künftig ein ausreichendes Angebot von Leistungen für Fahrzeughersteller geben wird, mit dem diese E/E-Architekturen aufbauen können.

Investition von insgesamt 5 Milliarden US-Dollar

Insgesamt will Volkswagen 5 Milliarden US-Dollar in Rivian investieren. Konkret geht es um die Netzwerk-Architektur im Auto, die Topologie von Steuergeräten (ECU) und die darauf laufende Software. Entwickelt werden soll die nächste Generation Software Defined Vehicle (SDV), also einer Elektronikarchitektur, die mit weniger Steuergeräten auskommt und die sich flexibel über die Software steuern und per OTA-Update aktualisieren lässt. Rivian-CEO RJ Scaringe stellte im Juni klar, dass die Partnerschaft nicht Batterien, elektrische Antriebe, Hochvoltsysteme, autonomes Fahren oder die dafür benötigte Hardware umfasst. Beide Konzerne werden zudem auch in Zukunft eigenständig agieren und ihre eigenen neuen Fahrzeuge auf den Markt bringen.

VW hält Zugriff auf Software von Rivian

Ergebnisse der gemeinsamen Entwicklung seien in der zweiten Hälfte der Dekade zu erwarten, erklären die beteiligten Konzerne. Kurzfristig soll VW auch schon auf die aktuelle elektrische Architektur und Software von Rivian Zugriff erhalten. Rivian sieht die Vorteile der Partnerschaft in erster Linie in der globalen Marktpräsenz von VW.