Kartellklage in den USA: Justizministerium erwägt Aufspaltung von Google

Andreas Frischholz
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Kartellklage in den USA: Justizministerium erwägt Aufspaltung von Google
Bild: Google

Im August hatte ein amerikanisches Bundesgericht entschieden, dass Google illegale Methoden verwendet, um das Monopol im Bereich der Online-Suche aufrechtzuerhalten. Nun geht es um die Konsequenzen der Entscheidung. Das US-Bundesjustizministerium bringt weiterhin eine Aufspaltung ins Gespräch.

Das amerikanische Bundesjustizministerium (engl. Abkürzung DOJ) war Kläger in dem Verfahren. Nun veröffentlichten die Wettbewerbshüter Vorschläge zu den Abhilfemaßnahmen, die Google ergreifen soll, um die illegalen Praktiken zu beenden.

Hintergründe zur Google-Klage

Tätig werden muss Google demnach in vier Bereichen. Neben dem Vertrieb der Suche samt Umsatzbeteiligungen betrifft das die Anzeige von Suchergebnissen, die Monetarisierung sowie das Sammeln und Auswerten von Daten. Im Prinzip werden also alle Facetten des Suchmaschinengeschäfts abgedeckt.

Das DOJ listet nun eine Reihe von Maßnahmen auf, zu denen Google verpflichtet werden könnte, um die Missstände zu beseitigen. Beschränkt werden könnten demnach die Vereinbarungen, die Google nutzte, um die Suche bei Smartphone- und Browser-Anbietern als Standard zu etablieren – die Mozilla Foundation erhielt dafür rund 500 Millionen US-Dollar pro Jahr, bei Apple waren es 2022 bereits rund 20 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

Eine weitere Baustelle ist Googles Datensammlung. Indem der Konzern einen überragenden Marktanteil von rund 90 Prozent im Suchmaschinengeschäft hat, ist man auch in der Lage, wesentlich mehr Informationen zu erfassen, mit denen sich die Suche verbessern lässt. Um diesen Vorteil zu brechen, soll Google daher nach Ansicht des DOJ verpflichtet werden, per API – und unter Einhaltung von Datenschutzregeln – einen Zugang zu den Suchdaten anzubieten. Konkurrenten könnten so den Nachteil ausgleichen, den Google aufgrund der Marktstellung hat. Wettbewerbsauflagen soll es auch in weiteren Bereichen wie Werbung geben.

Erwogen wird außerdem nach wie vor eine Aufspaltung des Konzerns. Konkret erklärt das DOJ: Es sollen strukturelle Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, die Google daran hindern, Produkte wie Chrome, Play und Android zu nutzen, um die Suche sowie die damit verbundenen Funktionen gegenüber Konkurrenten zu bevorzugen. Bei diesen Funktionen ist auch explizit von Künstlicher Intelligenz die Rede.

Similarly, Plaintiffs are considering behavioral and structural remedies that would prevent Google from using products such as Chrome, Play, and Android to advantage Google search and Google search-related products and features—including emerging search access points and features, such as artificial intelligence—over rivals or new entrants.

DOJ

Weitere Details zu den Abhilfemaßnahmen will das DOJ laut einem Bericht von Reuters am 20. November veröffentlichten. Die finale Entscheidung soll aber erst im Frühjahr 2025 fallen.

Google bezeichnet DOJ-Vorschläge als Risiko

Google selbst hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Die Vorschläge des DOJ bezeichnet man in einem Blog-Beitrag als radikal und als Risiko für Nutzer, Geschäfte und Entwickler. Müsste man etwa Chrome oder Android abspalten, würde es die Produkte „zerstören“. Die Entwicklung koste Milliarden an US-Dollar und nur wenige andere Unternehmen hätten Mittel, diese als kostenfreie Open-Source-Software zu betreiben. Das Teilen von Suchdaten bezeichnet der Konzern als Risiko für die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer, auch in anderen Bereichen wie der Online-Werbung lehnt Google die DOJ-Vorschläge rigoros ab.