Recht auf schnelles Internet: Mindestbandbreite für Haushalte steigt auf 15 Mbit/s
In Deutschland gilt das Recht auf schnelles Internet, bislang liegt der Mindestanspruch bei 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload. Im kommenden Jahr sollen die Bandbreiten ansteigen, hat nun der Digitalausschuss im Bundestag beschlossen.
Die Mindestbandbreiten steigen demnach von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s im Download und von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s im Upload. Festgehalten ist das Upgrade in Entwurf der sogenannten ersten TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Beschluss bereits zugestimmt. In Kraft treten soll die neue Verordnung Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres, erklärte Digital-Staatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) an.
Zu wenig Bekanntheit, zu viel Bürokratie
In den Reden zur Reform wurde darauf hingewiesen, dass mehr Bekanntheit erforderlich sei. Verbraucher müssten informiert werden, dass sie ein Recht auf Internet-Grundversorgung haben.
Ansetzen müsse man zudem bei der Bürokratie. Derzeit sei es noch zu umständlich, eine Unterversorgung nachzuweisen. Die Verfahren wären zu langwierig. Ein Anfang für Änderungen wären bereits die Kontaktformulare auf der Webseite der Bundesnetzagentur, die sollten nutzerfreundlicher gestaltet werden.
Den Unionsparteien ging die Erhöhung der Mindestbandbreite zudem nicht weit genug. Ein entsprechender Antrag fand jedoch keine Mehrheit, zugestimmt hatte nur die Linke – die hat mittlerweile aber nicht einmal mehr Fraktionsstatus, sondern ist lediglich eine Gruppe.
Recht auf schnelles Internet seit 2021
Das Recht auf schnelles Internet trat 2021 in Kraft, seit 2022 gelten die aktuellen Vorgaben zur Mindestversorgung. Erst im März dieses Jahres hat die Bundesnetzagentur jedoch erstmals einen Internet-Provider verpflichtet, einen schnelleren Anschluss für einen Haushalt bereitzustellen.
Dieser Haushalt hatte zuvor bereits einen Internetzugang, der Preis war aber hoch. Der Beschluss der Bundesnetzagentur besagte dann, dass eine Mindestversorgung zu einem erschwinglichen Preis möglich sein müsse. Diese bezifferte die Behörde damals auf rund 30 Euro pro Monat.
Wie Heise Online berichtet, erhielt die Bundesnetzagentur zwischen Juni 2022 und Februar 2024 insgesamt 5581 Eingaben. Bei 29 Fällen wurde tatsächlich eine Unterversorgung festgestellt werden, in 13 konnte aber kurzfristig eine Mindestbandbreite realisiert werden – entweder über Festnetz oder auch Mobilfunk.
Stellt die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung fest, haben die am Markt tätigen Internet-Provider einen Monat Zeit, einen Anschluss mit Mindestversorgung anzubieten. Passiert in dieser Freiwilligen-Phase nichts, startet das Verpflichtungsverfahren.