Schlichtungsstelle User Rights: Hilfe bei Problemen mit Instagram, TikTok oder LinkedIn

Christian Zercher
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Schlichtungsstelle User Rights: Hilfe bei Problemen mit Instagram, TikTok oder LinkedIn
Bild: Leandro Neumann Ciuffo | CC BY 2.0

Werden eigene Inhalte auf den Plattformen TikTok, Instagram oder LinkedIn gelöscht oder fremde, rechtswidrige Inhalte nicht gelöscht, lässt sich dies zukünftig als Schlichtungsfall im Zuge des Digital Services Act (DSA) über das Portal User Rights einreichen.

Nutzerinnen und Nutzern wird es ermöglicht, Entscheidungen der Plattformen durch eine dritte Partei überprüfen zu lassen. Die Schlichtungsstelle wurde „von der Bundesnetzagentur als Deutschlands nationaler Koordinator für digitale Dienste nach Art. 21 Abs. 3 des Digital Services Acts (DSA) zertifiziert.“ Es handelt sich um die „ers­te na­tio­na­le Streit­bei­le­gungs­stel­le für On­line-Platt­for­men“, weitere könnten also folgen.

User Rights schreibt dazu auf der eigenen Homepage:

User Rights ist Deutschlands erste Streitbeilegungsstelle für Inhalte auf Social-Media-Plattformen. Wir bewerten, ob Maßnahmen von Social-Media-Plattformen wie das Entfernen von Beiträgen oder das Unterlassen einer Handlung nach einer Meldung gerechtfertigt waren. Ob Hass und Hetze, Beleidigungen, Falschbehauptungen oder Grundrechtsverletzungen - Personen und Organisationen, die von Maßnahmen von Social-Media-Plattform betroffen sind, können bei uns eine Beschwerde einreichen, die wir prüfen und entscheiden.

Von einer Beschwerde bis zur Entscheidung

Nach dem Einreichen einer Beschwerde wird diese juristisch geprüft und die Entscheidung durch einen Streitschlichter beiden Parteien mitgeteilt. Dieses Verfahren ist für Nutzerinnen und Nutzer kostenlos. Organisationen und Personen machen hier Gebrauch eines europäischen Gesetzes, dem Digital Services Act (DSA). Dieser schreibt Plattformen vor, mit den jeweiligen Schlichtungsstellen zusammenzuarbeiten und aktiver gegen Hassrede, Fake News und Produktfälschungen vorzugehen.

User Rights ist unabhängig und finanziert sich laut offizieller Homepage durch Gebühren, welche bei der Prüfung von Fällen von den Online-Plattformen getragen werden. In den kommenden Monaten möchte die Schlichtungsstelle ihre Arbeit auf weitere Social-Media-Plattformen ausweiten.

Die Kosten für die Streitbeilegung werden von den Online-Plattformen übernommen, für die Nutzer fallen keine Gebühren oder allenfalls eine geringe Schutzgebühr an.

Bundesnetzagentur

Interessierte Nutzerinnen und Nutzer können sich die detaillierte Verfahrensordnung und Kostenordnung als Dokument durchlesen.

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