Social-Media-Verbot: Frankreichs Scheitern mit Ansage
Vor rund einer Woche hat der französische Verfassungsrat das von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebene Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige überraschend gestoppt. Warum die Entscheidung absehbar war und welche Folgen sie für Deutschland und die Europäische Union haben könnte, hat nun netzpolitik.org analysiert.
Rechte von Minderjährigen nicht genügend beachtet
Kinder und Jugendliche im Internet stärker zu schützen, hält auch der französische Verfassungsrat grundsätzlich für ein legitimes Ziel. Ein pauschales Social-Media-Verbot für alle unter 15-Jährigen geht dem Gremium allerdings zu weit. Daher hatte dieser am 14. August 2026 das von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebene Vorhaben gestoppt, wobei das Gremium für seine Entscheidung mehrere Gründe anführte.
Ein solches Verbot würde beispielsweise auch vergleichsweise harmlose Angebote erfassen. Dadurch würde die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen, die durch die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 geschützt ist, unverhältnismäßig verletzt, da die Regelung weder danach unterscheidet, welche Risiken von einem Dienst ausgehen, noch danach, ob dieser bereits ausreichende Schutzmaßnahmen bietet. Darüber hinaus sieht der Verfassungsrat mögliche Auswirkungen auf die Bildungsmöglichkeiten Minderjähriger.
Ein weiteres Problem sieht der Verfassungsrat beim Entscheidungsrecht der Eltern und Aufsichtspersonen. Diesen würde das Gesetz die Möglichkeit nehmen, selbst über den Zugang eines Kindes zu bestimmten Diensten zu entscheiden. Individuelle Faktoren wie Alter, Reife und familiäre Umstände blieben damit unberücksichtigt.
Hinzu kommt, dass das Gesetz selbst zwar keine konkrete Altersprüfung vorsieht, ein Verbot ohne eine solche allerdings kaum durchsetzbar und damit nicht wirksam wäre. Genau diese für die praktische Umsetzung entscheidende Frage darf der Gesetzgeber nach Auffassung des Verfassungsrats jedoch nicht offenlassen.
In seiner Entscheidung erkennt der Verfassungsrat Gefahren wie Sucht, Belästigung und Betrug sowie den Schutz des Kindeswohls und der öffentlichen Ordnung zwar ausdrücklich als legitime Gründe für Einschränkungen an, ein neues Gesetz müsste Beschränkungen seiner Auffassung nach jedoch deutlich gezielter und verhältnismäßiger ausgestalten.
Frankreichs Präsident Macron hat seine Regierung bereits mit einer Überarbeitung des Gesetzesvorhabens beauftragt, ein neuer Entwurf könnte laut Reuters bereits im Frühjahr 2027 und damit unmittelbar vor der französischen Präsidentschaftswahl am 18. April 2027, für die Macron nicht erneut kandidieren darf, vorgelegt werden.
Scheitern mit Ansage
Die französische Juristin Brunessen Bertrand von der Universität Rennes hat die Entscheidung gegenüber netzpolitik.org als „größtenteils vorhersehbar“ bezeichnet. Da der Verfassungsrat ausgerechnet das zentrale Element des Gesetzes vollständig für verfassungswidrig erklärte, könne die Regierung das pauschale Verbot bei einem neuen Anlauf auch nicht lediglich anders formulieren. Rechtlich denkbar seien für sie dagegen „gezielte, risikobasierte Einschränkungen“. Zudem müsste geregelt werden, unter welchen Bedingungen Eltern eine Altersbeschränkung für ihre Kinder aufheben können.
Nationale Gesetze vs. EU-Recht
Damit gerät Frankreich allerdings in ein rechtliches Dilemma: Der Verfassungsrat verlangt für ein wirksames Verbot eine klare, vom Gesetzgeber ausgestaltete nationale Regelung der Alterskontrolle, während Frankreich die Plattformen nach Auffassung der EU-Kommission aufgrund des europäischen Rechts nicht eigenständig zu solchen Kontrollen verpflichten darf. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Digital Services Act (DSA), der die Pflichten und die Haftung digitaler Vermittlungsdienste im Internet regelt. Dieser sieht Alterskontrollen lediglich als eine mögliche Schutzmaßnahme für Minderjährige vor, verpflichtet Plattformen jedoch nicht generell dazu. Die EU-Kommission vertritt deshalb die Position, Frankreich könne Plattformen nicht eigenständig zu Alterskontrollen verpflichten, dies wäre nur über den DSA möglich. Genau solche Kontrollen wären jedoch praktisch notwendig, um eine gesetzliche Altersgrenze auch durchsetzen zu können.
Der deutsche Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung erwartet laut der Analyse deshalb bei einer ausdrücklichen Verpflichtung der Plattformen „eine Eskalation mit der EU-Kommission“. Dennoch geht er angesichts der politischen Entschlossenheit der französischen Regierung von einem „erneuten Versuch einer gesetzlichen Regelung“ aus.
Auch für Deutschland von Gewicht
Auch Deutschland sollte die Entwicklungen in Frankreich aufmerksam verfolgen. Laut Dreyer wäre auch in Deutschland zunächst die Verhältnismäßigkeit entscheidend. Eine pauschale Altersgrenze ohne Differenzierung nach Funktionen und konkreten Risiken eines Dienstes könnte daher auch in Deutschland als verfassungswidrig eingestuft werden.
Hinzu käme das im Grundgesetz verankerte Erziehungsrecht der Eltern, was ebenfalls zu berücksichtigen ist. Diese „dürfen und müssen“ grundsätzlich selbst entscheiden, welche Medienangebote ihre Kinder nutzen können.
Auch die technische Alterskontrolle könnte der Gesetzgeber nicht beliebig ausgestalten und müsste bei der technischen Umsetzung wesentlich differenzierter zu Werke gehen. Denn je stärker ein Gesetz in die Grundrechte eingreift, desto weniger darf der Gesetzgeber zentrale Entscheidungen über dessen Umsetzung offenlassen. Bei der Alterskontrolle wären beispielsweise der Datenschutz und die Privatsphäre betroffen.
EU-Kommission verfolgt eigenen Verbotsansatz
Derzeit soll die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine eigene europäische Regelung vorbereiten, dafür hatte die Kommission ein aus zwei Fachleuten für Gesundheit bestehendes internationales Expertengremium beauftragt. In ihrer Ausarbeitung empfahlen die Fachleute ein umfassendes Zugangsverbot für unter 13-Jährige sowie ein abgestuftes generelles System zur Altersverifikation für digitale Dienste. Kritiker werfen dem Verfahren allerdings vor, dass sich von der Leyen bereits vor Abschluss der Beratungen öffentlich für Social-Media-Verbote und Alterskontrollen ausgesprochen habe und damit Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung genommen haben soll.
Zahlreiche andere Fachgremien kamen zudem zu einer gegenteiligen Schlussfolgerung. So bekräftigte der Deutsche Ethikrat erneut ausdrücklich seine am 11. Juni veröffentlichte Ablehnung eines generellen Social-Media-Verbots und forderte zugleich ebenfalls enge Grenzen für Alterskontrollen.
Aus Alterskontrollen könnte ein weitreichendes Kontrollsystem werden
Die Kritik an dem Vorhaben reißt indes nicht ab. Weiterhin sprechen sich zahlreiche Fachleute aus Kinderschutz, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz gegen Verbote und umfassende Alterskontrollen aus und warnen zugleich vor einem weitreichenden Kontrollsystem für den Zugang zum Internet, denn eine Alterskontrolle betrifft nicht nur Minderjährige. Letztlich müsste jeder Nutzer gegenüber einem Dienst nachweisen, dass er dessen jeweilige Altersvoraussetzungen erfüllt.
Bislang gibt es allerdings keine Angaben darüber, welche Daten bei einer Authentifizierung erhoben und gespeichert werden sowie was anschließend mit diesen geschieht. Als Alternative werden bessere Schutzfunktionen für sämtliche Anwender sowie Verbote manipulativer Designs und suchtfördernder Mechanismen vorgeschlagen.
Die Kommission will auf Grundlage der von ihr in Auftrag gegebenen Empfehlungen bis Ende des Sommers einen ersten Entwurf für eine Umsetzung vorlegen. Denkbar wäre dabei auch eine Änderung oder Verschärfung des DSA, durch die verpflichtende Alterskontrollen auf EU-Ebene rechtlich ermöglicht würden. Damit könnte sich die in Frankreich aufgeworfene Frage schon bald auf europäischer Ebene stellen: Wie lässt sich eine verbindliche Altersgrenze durchsetzen, ohne dafür unverhältnismäßig in die Rechte sämtlicher Internetnutzer einzugreifen?