Spanien setzt AI Act zuerst um: Hohe Strafen für nicht gekennzeichnete KI-Bilder geplant

Michael Schäfer
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Spanien setzt AI Act zuerst um: Hohe Strafen für nicht gekennzeichnete KI-Bilder geplant
Bild: Alexandra_Koch | gemeinfrei

Spanien will als eines der ersten EU-Länder den vor rund einem Jahr beschlossenen AI Act umsetzen. Der Entwurf sieht hohe Geldstrafen für Unternehmen vor, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte nicht ausreichend kennzeichnen. Das Gesetz könnte als Modell für andere EU-Staaten dienen.

Unternehmen drohen empfindliche Geldstrafen

Der spanische Gesetzentwurf übernimmt Richtlinien aus dem KI-Gesetz der Europäischen Union, das für als risikoreich eingestufte KI-Systeme strenge Transparenzpflichten vorsieht. Mit den nun beschlossenen Regelungen soll insbesondere der Verbreitung sogenannter „Deepfakes“ Einhalt geboten werden. Unternehmen drohen hohe Strafen, sollten sie der Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen.

In dem Entwurf, der noch vom Unterhaus gebilligt werden muss, werden entsprechende Verstöße als „schweres Vergehen“ eingestuft und mit Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet. Die Durchsetzung der Vorschriften wird die neu geschaffene KI-Aufsichtsbehörde AESIA übernehmen. Für Verstöße in Bereichen wie Datenschutz, Kriminalität, Wahlen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Versicherungen oder Kapitalmarktsystemen bleiben hingegen die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden verantwortlich.

Gegenüber dem Nachrichtenportal Reuters verteidigte Oscar Lopez, Minister für digitale Transformation, den Entwurf: „KI ist ein sehr mächtiges Werkzeug, das genutzt werden kann, um unser Leben zu verbessern ... oder um Fehlinformationen zu verbreiten und die Demokratie anzugreifen“, so Lopez.

Schutz auch vor anderen Gefahren

Der Gesetzentwurf stellt zudem weitere Praktiken unter Strafe. Dazu gehört unter anderem der Einsatz unterschwelliger Töne und Bilder, die vom Hörer oder Zuschauer nicht bewusst wahrgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Personengruppen manipuliert werden können. Laut Lopez betrifft dies beispielsweise suchtgefährdete Menschen, die durch solche Inhalte zum Glücksspiel verleitet werden könnten, oder Spielzeuge, die Kinder zu gefährlichen Handlungen animieren.

Darüber hinaus soll das Gesetz verhindern, dass Menschen anhand biometrischer Daten mithilfe künstlicher Intelligenz klassifiziert oder aufgrund dieser Daten von Leistungen ausgeschlossen werden. Ebenso soll verhindert werden, dass ihr potenzielles Risiko, eine Straftat zu begehen, automatisiert bewertet wird. Behörden bleibt es jedoch weiterhin erlaubt, aus Gründen der nationalen Sicherheit biometrische Echtzeitüberwachungen im öffentlichen Raum durchzuführen.

Andere Länder werden folgen

Da Spanien als eines der ersten EU-Länder den AI Act umsetzt, könnte diese Regulierung als Blaupause oder zumindest als Orientierungspunkt für andere Staaten, einschließlich Deutschland, dienen. Die Verordnung wurde vor fast genau einem Jahr mit der Abstimmung im EU-Parlament beschlossen und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Länder 24 Monate Zeit, die Verordnung in ihre Gesetzesgebung zu überführen.

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