Wegen Preiserhöhung: Verbraucherschützer starten Sammelklage gegen DAZN

Andreas Frischholz
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Wegen Preiserhöhung: Verbraucherschützer starten Sammelklage gegen DAZN

Weil der Streaming-Anbieter DAZN in den Jahren 2021 und 2022 die Preise erhöht hat, ohne eine adäquate Zustimmung der Bestandskunden einzuholen, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich dieser kostenlos anschließen.

DAZN machte sich vor allem mit Sportübertragungen wie der Fußball-Bundesliga einen Namen, die Preiserhöhungen sorgen aber seit Jahren für Kritik. Ab dem August 2021 stiegen die Preise zunächst von 11,99 Euro auf 14,99 Euro. Bei jährlicher Zahlweise stieg die Summe von 119,99 Euro auf 149,99 Euro.

Im August 2022 legte DAZN dann nochmals nach. Der monatliche Preis für Bestandskunden stieg von 14,99 Euro auf 29,99 Euro, bei einer Einmalzahlung waren es dann 274,99 Euro statt 149,99 Euro.

Laut Verbraucherschützern waren Preiserhöhungen unzulässig

Dieser Aufschlag ist nicht nur hoch, laut dem vzbv war das Vorgehen auch nicht rechtmäßig. „Die Preiserhöhungen von DAZN in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzer:innen sind unzulässig“, sagt Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv.

Die Klauseln, mit denen DAZN die Preiserhöhungen rechtfertigt, sind nach Ansicht der Verbraucherschützer intransparent und benachteiligen in einer unangemessenen Weise. Daher kommt es nun zur Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage), an der sich Betroffene anschließen können.

Ob man für die Sammelklage infrage kommt, kann man auf der entsprechenden Website des vzbv prüfen. Dort findet sich auch der Hinweis zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Ist man registriert und die Sammelklage verläuft erfolgreich, erhalten die Kunden Schadensersatz oder eine Rückerstattung.

Verbraucherschützer in Parallelverfahren gegen DAZN bereits erfolgreich

Die Verbraucherschützer sind zuversichtlich, dass die Sammelklage erfolgreich verläuft. In einem Parallelverfahren hat das Oberlandesgericht München bereits die Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen vom Februar 2022 als unwirksam erklärt (39 U 2482/23e, Urteil vom 11.10.2024). DAZN hatte sich vorbehalten, Abonnement-Preise unter anderem an „sich verändernde Marktbedingungen“ oder „erhebliche Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten“ anzupassen.

Zu schwammig, sagten dazu die Verbraucherschützer – und die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an. Die Klausel sei demnach zu unbestimmt. Weder die Voraussetzungen noch der Umfang einer Preiserhöhung seien näher geregelt. Abonnenten hätten daher keine realistische Chance, die Berechtigung einer Preiserhöhung anhand der Klausel zu überprüfen, heißt es in der Mitteilung des vzbv.

Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist jedoch noch nicht rechtskräftig.