Widersprüche in der Bundesregierung: Kein Kurswechsel bei der Vorratsdatenspeicherung
Es wirkte zunächst, als würde die Bundesregierung die Position zur IP-Vorratsdatenspeicherung infolge des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg am 20. Dezember 2024 ändern. Eine Regierungssprecherin sagte, man wäre zur Einführung bereit. Nur: Die Grünen wissen nichts davon.
Vorausgegangen war eine Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag am 30. Dezember, dort begann die politische Aufarbeitung des Anschlags. Im Anschluss erklärte die Regierungssprecherin Christiane Hoffmann laut Taz in einer Mitteilung an die Mitglieder der Bundespressekonferenz, es brauche eine rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen. Diese seien im Kampf gegen Kriminalität von entscheidender Bedeutung, die „Bundesregierung wäre bereit, diese einzuführen“.
Vermeintliche Kursänderung bei der Vorratsdatenspeicherung
Klar war die Reaktion: Die Bundesregierung hat damit die Haltung zur IP-Vorratsdatenspeicherung geändert. SPD-Sicherheitspolitiker wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordern schon seit geraumer Zeit ein entsprechendes Gesetz, bislang scheiterte das Vorhaben am Widerstand der Grünen – und zu Ampel-Zeiten insbesondere auch an der FDP.
Nun also ein vermeintlicher Kurswechsel. Der Haken ist nur: Die Grünen wissen davon offenbar nichts. „Unsere Position ist unverändert“, teilte die Grüne-Umweltministerin Steffi Lemke auf Bluesky mit. Ähnlich äußerte sich die Grünen-Bundestagsfraktion gegenüber der Taz. Stattdessen brachte man erneut Alternativen zur anlasslosen Datensammlung ins Gespräch.
Die Rede ist vom Quick-Freeze-Verfahren, für das sich auch der ehemalige FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann einsetzte. Dabei werden Daten nicht allgemein gespeichert, stattdessen können Polizeibehörden die bei Providern vorliegenden Daten kurzfristig einfrieren lassen, damit nichts gelöscht wird. Der Zugriff erfolgt dann später.
Im Gespräch mit der Taz sagte nun die Grünen-Rechtspolitikerin Helge Limburg: „Wir sind offen dafür, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zu erweitern – zum Beispiel mit dem Quick-Freeze-Verfahren.“ Eine anlasslose und massenhafte Speicherung mit „ausufernden Fristen“ lehne man aber wie gehabt hab.
Widersprüche noch unklar
Interessant ist nun, wie es zu den widersprüchlichen Aussagen kam. Das Bundespresseamt wollte sich auf Anfrage der Taz noch nicht äußern.
Doppelte Signale sendeten die Grünen bislang auch nicht, die Positionen sind bekannt. Führende Politiker wie Konstantin von Notz erklärten etwa im Umfeld der Sondersitzung, dass die Vorratsdatenspeicherung im Fall des Magdeburger Attentäters ohnehin nichts gebracht hätte. Ihm erschließe sich daher die Forderungen der CDU nicht, sagte von Notz laut einem Bericht der Tagesschau.
Die Radikalisierung des Täters ließ sich offen auf dem Kurznachrichtendienst X nachverfolgen, zudem war er Behörden bekannt, teils durch wüste Bedrohungen.