Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

Frank Hüber
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Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich
Bild: julianaffeldt

Die VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte“, die auch den Anschluss von Balkonkraftwerken regelt, ist weiterhin nur ein Entwurf. Mit einer Veröffentlichung der finalen Norm in diesem Jahr, wie es geplant war, ist nicht mehr zu rechnen.

Norm könnte sich bis ins 2. Quartal 2025 verzögern

Den im Alltag üblichen Anschluss eines Balkonkraftwerks über einen herkömmlichen Schukostecker hat der VDE somit weiterhin nicht offiziell freigegeben. Der Freigabeprozess mit der anschließenden Veröffentlichung der Norm könne sich nun sogar bis in das zweite Quartal 2025 hinziehen, so der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE).

Schon im Frühjahr hatte der VDE einen Entwurf für eine neue Norm für Balkonkraftwerke veröffentlicht, für den die Einspruchsfrist bis 3. Juli lief und es ermöglichte, den Entwurf auf der Plattform des VDE zu kommentieren und Änderungsvorschläge einzubringen.

Die Kommentare seien inzwischen zwar gesichtet und intern beraten worden, werden jedoch erst heute in der öffentlichen Einspruchsberatung mit den Kommentatoren erörtert. Erst im Anschluss an diese Beratung werde auch über das weitere Vorgehen beraten und entschieden, so der VDE gegenüber Golem.

Anhebung auf 800 Watt Teil des Entwurfs

Der Entwurf der Norm DIN VDE V 0126-95 regelt auch die Freigabe der Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt, wie sie durch den Beschluss des Solarpakets I durch den Bundestag und Bundesrat schon gesetzlich erfolgt ist – die Anpassung der Norm fehlt aber auch in diesem Punkt, auch wenn der VDE bereits erklärt hat, dass 800 Watt zulässig seien, aber eben nicht über einen handelsüblichen Schukostecker.

Schutzkontaktstecker bei zusätzlicher Schutzvorrichtung

In Abschnitt „6.2 Steckverbindungen und Steckvorrichtungen“ des Entwurfs der Norm DIN VDE V 0126-95 wird unter 6.2.3.2 der Einsatz eines Schukosteckers, nach VDE eine handelsübliche Haushaltssteckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1), erlaubt, so dass auch nach VDE keine gesonderten Einspeisedosen für Balkonkraftwerke mehr erforderlich wären. Werden Mini-PV-Anlage über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose angeschlossen, müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit laut VDE-Entwurf wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies sieht vor, dass der Steckerkopf entweder eine mechanische Trennung aufweisen kann, die sicherstellt, dass Personen keinen aktiven Leiter berühren können, oder eine galvanische Trennung im Wechselrichter dies realisiert.

Modulleistung 960 oder 2.000 Watt?

Während der Gesetzgeber die maximale Modulleistung von Balkonkraftwerken auf 2.000 Watt begrenzt hat, was unabhängig von der maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 800 Watt gilt, sieht der VDE in seiner Norm eine Begrenzung der Gesamt-Modulleistung auf 960 Watt vor. Unter anderem dieser Punkt war öffentlich kontrovers diskutiert worden.

Die vom VDE gewünschte Begrenzung der Modulleistung zielt als Schutzmaßnahme darauf ab, den Zeitraum zu begrenzen, in dem die vollen 800 Watt auf der Ausgangsseite des Wechselrichters tatsächlich anliegen und zusätzlich die Stromleitung im Hausnetz belasten.