Bundesnetzagentur: Vereinfachte Registrierung für Balkonkraftwerke kommt
Mit einer Vereinfachung beim Registrierungsprozess will die Bundesnetzagentur die Nutzung eines Balkonkraftwerks zugänglicher machen. Das vereinfachte Verfahren im Marktstammdatenregister (MaStR) tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Weniger Bürokratie
Während für kleinere Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt bereits jetzt schon ein vereinfachtes Anmeldeverfahren vorlag, soll dieses nunmehr weiter entbürokratisiert werden. Die Anmeldepflicht als solche bleibt jedoch weiter bestehen, wenn auch bis zu einer Leistung von 600 Watt (und absehbar 800 Watt) keine Genehmigung erforderlich ist.
Das nochmals entschlackte Verfahren benötigt fortan lediglich fünf Angaben zum verwendeten Balkonkraftwerk. Zuvor waren hier noch rund 20 Angaben nötig. Auch die Nutzerführung soll im MaStR modernisiert werden.
Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Gesetz will Anmeldung beim Netzbetreiber streichen
Ein aktuell dem Bundestag vorliegender Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass das Verfahren noch weiter vereinfacht wird und unter anderem die Angabe der Anlagenausrichtung entfällt. Außerdem beinhaltet der Entwurf, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen soll, weil dies automatisiert über die Eintragung im MaStR erfolgt. Die Bundesnetzagentur verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen die im MaStR registriert wurden, davon 300.000 Balkonkraftwerke.