Für iOS 19 & iOS 20: EU zwingt Apple zu neuen Funktionen für iPhone & iPad

Die Europäische Kommission hat eine lange Liste an Funktionen veröffentlicht, die der Gatekeeper Apple bis iOS 19 und iOS 20 in das iPhone und iPad integrieren muss, um nicht gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) zu verstoßen. Der Konzern reagierte prompt.
Der DMA ist im März 2024 in Kraft getreten und erzwang für iPhones und iPads bereits App Stores von Drittanbietern sowie das Herunterladen von Anwendungen aus dem Internet. Er soll einen fairen Wettbewerb sicherstellen, wenn große Unternehmen wie Apple weite Teile eines Ökosystems kontrollieren. Der Europäischen Kommission geht die Umsetzung des Konzerns bisher nicht weit genug, weshalb nun neue Funktionen gefordert werden.
Um diese Funktionen gehts
Mit den Vorgaben möchte die EU die vom DMA verlangte Interoperabilität, sprich das bessere Zusammenarbeiten zwischen Nicht-Apple-Hardware und Apple-Hardware, erreichen. Betroffen sind iPhone sowie iPad – die Liste ist lang:
- Drittanbieter-Zubehör wie In-Ear-Kopfhörer sollen sich wie AirPods durch das Heranhalten an das iPhone verbinden lassen.
- iOS-Apps sollen nicht mehr im Hintergrund beendet oder der WiFi/Bluetooth-Zugriff eingeschränkt werden, wenn diese Informationen zu Geräten von Drittanbietern übertragen.
- Vollständige Öffnung des NFC-Chips etwa für smartes Zubehör (Ringe, Armreife) und Bezahlwallets von Drittanbietern.
- Das iPhone muss nahtlos WiFi-Zugangsdaten mit Geräten von Drittanbietern austauschen können.
- iPhones müssen in der Lage sein, über WiFi-to-WiFi große Dateien und Videodaten mit Geräten von Drittanbietern auszutauschen. Die EU wünscht sich hier die Implementierung von Wi-Fi Aware 4.0.
- Integration von iOS-Benachrichtigungen mit Smartwatches von Drittanbietern (beinhaltet Interaktion mit und Anzeige derselben).
- Automatischer Wechsel des Audioausgabegeräts beim Verwenden von unterstützten Kopfhörern von Drittanbietern.
- Entwickler müssen in die Lage versetzt werden, eine Alternative zu AirDrop zu entwickeln, die AirDrop ebenbürtig (Geschwindigkeit, Integration in Apps...) ist. Das iPhone muss dementsprechend potenziell mehrere Protokolle zur Datenübertragung über kurze Distanzen unterstützen.
- Entwickler müssen in die Lage versetzt werden, eine Alternative zu AirPlay zu entwickeln, die AirPlay ebenbürtig ist. Das iPhone muss dementsprechend potenziell mehrere Protokolle zur Echtzeit-Bildschirmübertragung unterstützen.
- Vollständige Gleichstellung aller iOS-Apps, die im Hintergrund Daten an Geräte von Drittanbietern senden. Etwa das Abrufen von Wetterdaten im Hintergrund und die Übertragung derselben an die Smartwatch.
- Vollständige Implementierung der technischen Grundlagen für eine AirDrop-Alternative.
- Apple soll das noch unveröffentlichte Wi-Fi Aware 5.0 zur Datenübertragung spätestens 9 Monate nach Veröffentlichung integrieren.
Präzise Deadlines pro Funktion
Die EU macht zudem sehr genaue Angaben, bis wann Funktionen umgesetzt werden müssen, sogar iOS-Versionen werden zur Orientierung genannt. Maßgeblich sind jedoch die Zeitangaben. Die Funktionen müssen den Drittanbietern kostenfrei zugänglich gemacht werden, Apple muss diese bei Fragen zur Umsetzung zudem unterstützen.
Drittanbieter können selbst Funktionen vorschlagen
Die EU möchte außerdem, dass Apple den Prozess, um Drittanbieter in das Apple-Ökosystem zu integrieren, transparenter und effektiver gestaltet. Jene Drittanbieter sollen mit Funktionswünschen zur Interoperabilität an Apple herantreten können, die der Konzern dann innerhalb strenger zeitlicher Vorgaben evaluieren und ggf. implementieren muss. Zuständig ist etwa ein interner Ausschuss bei Apple (IRRB), der innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung treffen muss, die dem Entwickler mitgeteilt wird.
Lehnt der Entwickler Apples Entscheidung zu einer Funktion ab, kann ein dreimonatiger geheimer Prozess mit einem „unabhängigen Experten“, der den Vorfall untersucht, gestartet werden. Zudem soll Apple eine Statusseite für alle Entwickler bereitstellen, damit diese einsehen können, wie es um ihre Interoperabilitätsanfragen und dessen Funktionsimplementierungen steht. Apple unterliegt zudem einer jährlichen Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission.
Neue Vorgaben nach Untersuchung
Die veröffentlichten Vorgaben sind damit umfangreich und resultieren aus der im September gestarteten Untersuchung der EU, deren vorläufige Ergebnisse im Dezember auch an Apple geschickt wurde. Schon damals hat die EU die Öffnung von Funktionen wie AirDrop und AirPlay skizziert, dort aber noch Raum für Feedback von Drittanbietern gelassen. Nun sind die Vorgaben final, Apple muss sie jetzt umsetzen.
Apple: „Schlecht für unsere Nutzer“
Der grobe Umfang der Anforderungen ist dem Konzern damit bereits seit Monaten bekannt, die Reaktion auf die finalen Vorgaben aus Brüssel verleiten Apple dennoch zu harscher Kritik. Wie der Konzern gegenüber diversen Medien mitteilen lässt, sind die Vorgaben „schlecht für unsere Produkte und europäischen Nutzer“. Die Anforderungen wickelten Apple in Bürokratie ein und verlangsamten so Innovationen. Neue Funktionen würden kostenlos für Unternehmen bereitgestellt werden, die jedoch nicht unter den DMA und damit dieselben Auflagen fallen.
Today's decisions wrap us in red tape, slowing down Apple's ability to innovate for users in Europe and forcing us to give away our new features for free to companies who don't have to play by the same rules. It's bad for our products and for our European users. We will continue to work with the European Commission to help them understand our concerns on behalf of our users.
Apple zu MacRumors
Nicht nur Apple betroffen
Der DMA fokussiert sich nicht nur auf Apple: Auch gegen Google hat die EU-Kommission heute Auflagen erlassen. Aktuell gibt es mit Alphabet, Amazon, Booking, ByteDance, Meta und Microsoft sechs weitere Gatekeeper, die von der EU beobachtet werden. Je nach Unternehmen werden unterschiedliche Märkte/Ökosysteme beobachtet.
